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Kriegsdienstverweigerung – Kaiserreich und Erster Weltkrieg
In Deutschland ist die Kriegsdienstverweigerung aus religiösen Gründen vor allem durch die Mennoniten seit langem nachgewiesen. Im 20. Jahrhundert erlangte sie durch die beiden großen Weltkriege eine besondere Aufmerksamkeit. Dabei traten erstmals kleinere Gemeinschaften wie die Adventisten und die Bibelforscher in den Mittelpunkt.
Die frühen Bibelforscher leisteten aufgrund ihres Staatsverständnisses Wehrdienst, lehnten es aber aufgrund ihres von christlichen Prinzipien der Nächstenliebe und der Achtung vor dem menschlichen Leben geprägten Menschenbild bereits vor 1900 ab, im Krieg andere zu töten. Charles T. Russell schrieb 1903, dass es bei Kriegshandlungen nur die Entscheidung gebe, „in die Luft oder den Boden zu schießen“. (Wacht-Turm [engl.], 1.1.1896, S. 4 f.; Wacht-Turm [engl.] 15.4.1903, S. 120.)
In der deutschsprachigen Literatur der Bibelforscher findet sich aus dem Jahr 1906 eine ausführliche Darstellung zur Beteiligung am Kriegsdienst. Wenn Regierungen keine Rücksicht auf Verweigerer aus Gewissensgründen nehmen und diese nicht im Sanitätsdienst oder in der Militärverwaltung einsetzen, sollten die Gläubigen den geforderten Dienst aus Gehorsam leisten. Würde jedoch von ihnen verlangt, einen anderen Menschen zu erschießen, sollten sie diesen Befehl verweigern. (Wacht-Turm [deutsch], August 1906, S. 124.) 1912 hatte man sich zu verschiedenen Aspekten der Staatsloyalität, darunter auch zum Militärdienst, geäußert. Dabei wurde eine Notwendigkeit des Militärs bestätigt und auch das Recht des Staates, einen entsprechenden Dienst zu fordern. (Internationale Vereinigung Ernster Bibelforscher (Hg.): Beröer Handbuch zum Bibelunterricht – Eine Handleitung für Bibelforscher, Barmen 1912, S. 567.)
Sowohl die Pflicht zum Militärdienst als auch der Ungehorsam im Fall des Tötens anderer Menschen wurden im Ersten Weltkrieg in der Literatur nochmals bekräftigt. Für die Bibelforscher war der Konflikt, Untertan der Obrigkeit zu sein und zum Waffendienst gezwungen zu werden, andererseits aber nach biblisch-christlichen Werten zu leben, deshalb schwer zu lösen. Auch die verschiedenen gesetzlichen Regelungen in den am Krieg beteiligten Ländern führten zu unterschiedlichen Verhaltensweisen. 1916 kam hier erstmals der Gedanke der „Neutralität” ins Spiel. Bereits 1914 gab es erste Verweigerer. Mit dem zunehmenden Grauen des Krieges versuchten jedoch immer mehr Bibelforscher in Deutschland im Sanitätsdienst oder anderen waffenlosen Einheiten zu dienen. Da man jedoch nicht in jedem Fall darauf Rücksicht nahm, verweigerten immer mehr jeglichen Wehrdienst. In der Regel wurde dies durch Militärgerichte geahndet, die für die Beurteilung der Fälle Psychiater hinzuzogen. Bis heute sind von den rund 400 Einberufenen mindestens 50 Fälle von Verweigerung bekannt, von denen 41 vor einem Militärgericht angeklagt wurden. Die Mehrzahl der Verweigerer wurde zu Festungshaft verurteilt. Nachdem diese Einstellung bekannt geworden war, begannen Militär- und Polizeibehörden ab 1917 auch mit der Überwachung von Bibelforscher-Versammlungen. Bis 1918 wurde in den meisten Militärbezirken in Deutschland die Missionierung, das Halten von Vorträgen und die Verbreitung von Literatur der Bibelforscher verboten.
Marcus Herrberger, 2026
Literaturhinweis
Herrberger, Marcus: Die deutschen Bibelforscher im Ersten Weltkrieg – zwischen militärischem Ungehorsam und christlichem Gewissen, in: Zum Bibel- und Weltverständnis christlicher Religionen, in: Religion – Staat – Gesellschaft, 16. Jg., 2015, Heft 1–2, S. 33–74.