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Grundgesetz, Artikel 4

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (www.ccnull.de, CC-BY-NC 2.0, Fotograf: Tim Reckmann).

Artikel 4, Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes lautet: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“

In der Diskussion um das bundesrepublikanische Grundgesetz erinnerte man sich der NS-Verfolgungsgeschichte der kriegsdienstverweigernden Zeugen Jehovas. Der spätere Artikel 4 III des Grundgesetzes wurde von der SPD am 30. November 1948 in der 26. Sitzung des Grundsatzausschusses eingebracht. Er wurde begründet mit dem Hinweis darauf, „dass Menschen – wir haben dabei an Mennoniten, die Zeugen Jehovas und an Mitglieder anderer Sekten gedacht – auf Grund ihrer religiösen Überzeugung und ihres Gewissens keinen Kriegsdienst an der Waffe machen wollen.“

Zuvor war in den Verhandlungen des Ausschusses für Grundsatzfragen das Thema behandelt worden. In der 15. Sitzung vom 7. Oktober 1948 erklärte der SPD-Abgeordnete Wunderlich zu der Frage, ob es ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben solle: „Ich persönlich bin Anhänger der individuellen Kriegsdienstverweigerung, das will ich ganz offen sagen. Ich habe miterlebt, wie man die ernsten [sic!] Bibelforscher im Dritten Reich behandelt hat, wie man Leute reihenweise erschossen hat und mit welcher Tapferkeit die Leute für ihre Glaubensüberzeugung gestorben sind.“

Somit wurde schon frühzeitig die Idee eines im Grundgesetz zu verankernden Rechts auf Kriegsdienstverweigerung mit der NS-Verfolgung der Zeugen Jehovas als Kriegsdienstverweigerer verknüpft und begründet. Diese Haltung der kriegsdienstverweigernden Zeugen Jehovas war es, an die sich die „Väter des Grundgesetzes“ mit erinnerten als sie die Notwendigkeit eines entsprechenden Artikels im Grundgesetz beschlossen.

In diesem Zusammenhang muss Erwähnung finden, dass es zunächst nicht Konsens unter den beratenden Mitgliedern war, ein derartiges Grundrecht in der neuen Verfassung zu verankern. Der spätere Bundespräsident Theodor Heuss befürchtete im Kriegsfall einen „Massenverschleiß des Gewissens“ falls der Staat seinen Bürgern ein solches Recht einräumen sollte. Die Antwort des SPD-Abgeordneten Eberhard lautete: „Sie sprachen von einem Massenverschleiß des Gewissens, den Sie befürchten. Ich glaube, wir haben hinter uns einen Massenschlaf des Gewissens. In diesem Massenschlaf des Gewissens haben die Deutschen zu Millionen gesagt: Befehl ist Befehl und haben getötet. Dieser Absatz kann eine große pädagogische Wirkung haben und wir hoffen, er wird sie haben. […] Darum glaube ich, gerade in dieser Situation nach dem Kriege und nach dem totalitären System […] ist dieser Satz angebracht.“

Heuss‘ Vorstoß bleib ohne Erfolg: Der Artikel wurde im Grundgesetz verankert.

Hans Hesse, 2026

Literaturhinweise

Hesse, Hans: „Dann wäre der Krieg gleich zu Ende.“ – Die Kriegsdienstverweigerung im NS-Staat und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, in: Nerdinger, Winfried (Hg.): Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in München 1933–1945. Publikation zur Ausstellung im NS-Dokumentationszentrum München, Berlin 2018, S. 20–31.

Hesse, Hans: „Die Pflicht zum Widerstand gegen eine nicht von Gott gewollte Obrigkeit wird in der Bibel oft genug betont.“ Eine Skizze zur Verfolgungsgeschichte der Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus, in: Schmidt, Horst: Der Tod kam immer montags. Verfolgt als Kriegsdienstverweigerer im Nationalsozialismus, Kopenhagen 2020, S. 117–148.

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