Kaiserslautern, Landgerichtsgebäude
Adresse
Land- und Amtsgerichtsgebäude Kaiserslautern
Kaiserslautern, Lauterstraße 2/4 (früher Maxplatz 3), Deutschland
Informationen zum Ort
Mit einer Erweiterung der Zuständigkeit der Sondergerichte und der Zusammenfassung des Saarlandes mit der Pfalz zum „Gau Saarpfalz“ wurde der Bezirk des Landgerichts Saarbrücken dem Oberlandesgericht Zweibrücken angeschlossen. Daraufhin hob das Reichsjustizministerium das Sondergericht Frankenthal und das Sondergericht Saarbrücken zum 1. Oktober 1938 auf und bildete für den erweiterten Bezirk des Oberlandesgerichts Zweibrücken das Sondergericht in Kaiserslautern, das sich im Landgerichtsgebäude befand. Ende 1939 kam es noch einmal zum kurzzeitigen Bestehen der Sondergerichte Frankenthal und Saarbrücken.
Mit Wirkung vom 15. März 1940 wurde das Sondergericht Kaiserslautern wieder aufgelöst und Saarbrücken (bis 1945) zum nun alleinigen Standort des Sondergerichts für den OLG-Bezirk Zweibrücken bestimmt.
Das Landgerichtsgebäude in Kaiserslautern wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört. Es wurde nach dem Krieg an gleicher Stelle als Landgericht wieder aufgebaut und beheimatet heute das städtische Rathaus Nord.
(Hennig: Die Sondergerichte der NS-Zeit, S. 240–242; Kirsch: Sicherheit und Ordnung, S. 466.)