Frankenthal, Landgerichtsgebäude und Gefängnis
Adresse
Landgerichtsgebäude mit Gefängnis (Nr. 33) und Amtsgericht (Nr. 35) Frankenthal (Pfalz)
Frankenthal (Pfalz), Bahnhofstraße 33/35, Deutschland
Informationen zum Ort
Für den Bereich der Pfalz bestand ab dem 24. März 1933 ein Sondergericht beim Landgericht Frankenthal. Mit einer Erweiterung der Zuständigkeit der Sondergerichte und der Zusammenfassung des Saarlandes mit der Pfalz zum Gau Saarpfalz wurde der Bezirk des Landgerichts Frankenthal dem Oberlandesgericht Zweibrücken angeschlossen. Daraufhin hob das Reichsjustizministerium das Sondergericht Frankenthal und das Sondergericht Saarbrücken zum 1. Oktober 1938 auf und bildete für den erweiterten Bezirk des Oberlandesgerichts Zweibrücken das Sondergericht in Kaiserslautern. Ende 1939 kam es noch einmal zum kurzzeitigen Bestehen der Sondergerichte Frankenthal und Saarbrücken.
In den vom Sondergericht Frankenthal gegen Zeugen Jehovas geführten Verfahren wurden etwa 50 Personen wegen „missionierens“ verurteilt.
Die dem Gericht angeschlossene Haftanstalt war in der Zeit des Nationalsozialismus das zweitgrößte Justizgefängnis der Pfalz. Sie wurde 1918 gegründet und diente in den ersten Jahren der NS-Herrschaft als Land- bzw. Amtsgerichtsgefängnis. Mit der Einrichtung der Sondergerichte 1933 hatte sich die Zahl der politischen Gefangenen in dem Justizgefängnis erhöht. Zum 1. Mai 1938 wurde die Einrichtung in eine besondere Vollzugsanstalt mit der Bezeichnung „Gefängnis Frankenthal“ umgewandelt. In der Zeit des Zweiten Weltkrieges spielte sie aufgrund ihrer Lage zwangsläufig die Rolle einer Durchgangs- und Auffangstation.
(Warmbrunn: Die Frankenthaler Justiz, S. 188 f.; Hennig: Die Sondergerichte der NS-Zeit, S. 239–242; Kirsch: Sicherheit und Ordnung, S. 466.)