Karoline Lange, geb. Boy
- Vorname(n)
- Karoline
- Geburtsname
- Boy
- Nachname
- Lange
- Geburtsdatum
- 5. Oktober 1877
- Geburtsort
- Wittenbeck, Deutschland
- Todesdatum
- 5. Mai 1963
- Todesort
- Rostock, Deutschland
- Beruf
- Schneiderin
Biographische Orte
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Wohnort(e)
Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus
Karoline Lange, die in der Rostocker Gemeinde der Zeugen Jehovas eine führende Rolle spielte, wurde wegen ihrer religiösen Tätigkeit am 31. August 1936 in „Schutzhaft" genommen und in der Landesanstalt Neustrelitz-Strelitz inhaftiert. Am 2. Februar 1937 stand sie in Bad Doberan vor dem Sondergericht Schwerin und erhielt wegen des Vergehens gegen die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren. In der Anklageschrift vom 18. Januar 1937 heißt es u. a.:
„Bei der Durchsuchung in der Wohnung der Beschuldigten wurde eine W.T.-Abschrift aus der Zeit nach dem Verbot sowie Bücher und Broschüren aus früherer Zeit gefunden. Die Beschuldigte will angeblich im August den W.T. von einer unbekannten Dame erhalten haben. Durch die Angaben des Zeugen […] steht jedoch einwandfrei fest, dass die Beschuldigte für den Bezirk Rostock die Funktion des Dienststellenleiters der IBV. ausübte. Bei ihr befand sich die sogenannte Literaturanlaufstelle. Aus der Verweigerung der Aussage und der besonderen Funktion der Beschuldigten geht hervor, dass es sich bei ihr um eine fanatische Anhängerin der IBV. handelt. Die Beschuldigte ist seit dem 31.8.1936 in Schutzhaft gewesen und vor kurzem in die Untersuchungshaft überführt worden." (Anklageschrift gegen Karoline Lange und Andere vom 18. Januar 1937, in: LHAS 5.12-6/9 P Nr. 3604)
Karoline Lange wurde am 29. Juli 1938 von Neustrelitz-Strelitz in das Zuchthaus Dreibergen-Bützow verlegt. Am Tag ihrer Entlassung am 2. Oktober 1938 erfolgte eine erneute „Inschutzhaftnahme“ und die Überführung in die Landesanstalt Neustrelitz-Strelitz. Von dort wurde sie nach etwa zwei Wochen nach Rostock entlassen.
(Projektgruppe “Kriegsgräber”: Jehovas Zeugen, S. 85–88.)
Widerstand und Verfolgung im Kommunismus
Nach 1945 wurde Karoline Lange als „Opfer des Faschismus“ anerkannt. Über eine Aberkennung dieses Status und eine erneute Verfolgung nach dem Verbot der Zeugen Jehovas in der DDR liegen keine Erkenntnisse vor. (AHR, 2.1.0./1265, Bl. 16–29.)