Katharina Moog, geb. Geus
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- Vorname(n)
- Katharina
- Geburtsname
- Geus
- Nachname
- Moog
- Geburtsdatum
- 7. November 1902
- Geburtsort
- Bürrig (heute Leverkusen)
- Todesdatum
- 2. Mai 1956
- Todesort
- Opladen (heute Leverkusen)
- Erstkontakt und/oder Taufe
- Kontakt mit Zeugen Jehovas seit 1930, Taufe wahrscheinlich im Jahr 1933
Wohnort(e)
- Leverkusen-Opladen (früher Opladen), Steinstraße 49, Deutschland
Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus
- Hermann Moog (Ehemann)
- Hans Josef Moog (Sohn)
- Wilhelm Hermann Moog (Sohn)
- Gerda Eimermacher, geb. Moog (Tochter)
- Luise Elisabeth Ellinghaus, geb. Moog (Tochter)
Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus
Katharina (genannt Käthe) Geus zog am 3. März 1923 nach Opladen (heute Leverkusen) und heiratete im Jahr darauf Hermann Moog von dem sie bis 1934 vier Kinder bekam. Das Ehepaar hatte seit 1930 Kontakt zu Jehovas Zeugen und ließ sich offenbar im Jahr 1933 taufen, dem gleichen Jahr, in dem Jehovas Zeugen von der preußischen Landesregierung auch verboten wurden.
Weil die Familie 1935 mehrmals einen reisenden Vertreter der Zeugen Jehovas als Gast empfangen hatte, wurde ihr Haus am 31. Mai 1935 von der Polizei ergebnislos durchsucht. Laut Polizeidokumenten erhielt Hermann Moog im Jahr 1938 illegale Literatur der Zeugen Jehovas, so dass am 8. Februar 1939 eine weitere Hausdurchsuchung erfolgte, die jedoch ebenfalls ergebnislos endete. Trotzdem wurde Hermann Moog am gleichen Tag und seine Frau Käthe Moog zwei Tage später verhaftet. Das Verfahren gegen beide wurde am 2. Mai 1939 vom Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Köln eingestellt, da es unter eine Amnestie aus Anlass der Vereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich fiel.
Im Haus der Familie Moog fanden weiterhin illegale Zusammenkünfte der Zeugen Jehovas statt. Daher wurden beide am 12. Juni 1940 erneut verhaftet. Wegen Haftunfähigkeit wurde Käthe Moog am 19. Juli 1940 wieder entlassen und am 5. Juli 1941 von der II. Strafkammer beim Landgericht Düsseldorf aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Dennoch musste sie sich danach regelmäßig bei der Polizei melden. Ihre vier Kinder wurden ihr von Amts wegen weggenommen. Ihr Mann Hermann Moog wurde in Schutzhaft genommen und in das KZ Neuengamme überstellt. Er starb beim Untergang des Schiffs Cap Arcona am 3. Mai 1945 in der Ostsee.
Käthe Moog wurde am 5. Juli 1949 vom Kreissonderhilfsausschuss als Verfolgte anerkannt. Am 12. September 1954 stellte sie einen Entschädigungsantrag wegen Schaden an Körper und Gesundheit, sowie aufgrund von Freiheitsentzug, der bis zu ihrem Tod am 2. Mai 1956 noch nicht entschieden wurde.
(LAV NRW R Ger. Rep. 114 Nr. 454; LAV NRW R Ger. Rep. 112 Nr. 17757; Stadtarchiv Leverkusen Entschädigungsakte 4010-4921.)