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August Fehst

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Vorname(n)
August
Nachname
Fehst
Geburtsdatum
5. März 1903
Geburtsort
Friedland, Schlesien (heute Mieroszów)
Todesdatum
13. November 1944
Todesort
Brandenburg/Havel, Zuchthaus
Verfolgungsbedingte Todesart
hingerichtet, enthauptet
Beruf
Kaufmann, Vertreter für Textilwaren
Erstkontakt und/oder Taufe
seit 1921 Bibelforscher

Biographische Orte

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Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Nach dem Verbot der Bibelforscher-Vereinigung war August Fehst als Grabredner in illegaler Funktion tätig und kam deshalb zweimal in Schutzhaft. Er wohnte damals in Waldenburg/Schlesien. Als er im August 1936 erfuhr, dass die Gestapo seine Festnahme plante, tauchte er unter. Er wohnte zeitweilig bei seiner Schwester Elise Anlauf in Hermsdorf/Schlesien, Friedensweg 12, und zog bis Oktober 1936 wahllos in Deutschland umher. Unter der falschen Identität Paul Scholz übernachtete er in Gaststätten und Pensionen. Scholz war ebenfalls Zeuge Jehovas und zudem ein Geschäftspartner im Textilhandel. Von ihm nutzte Fehst die Identitätskarte.

Anlässlich des Kongresses in Luzern, Schweiz, im September 1936, zu dem August Fehst illegal gereist war, wurde bei einer Geheimsitzung im Hotel du Lac mit Präsident Rutherford das Untergrundwerk in Deutschland neu organisiert. Neben Joseph F. Rutherford nahmen Martin Harbeck, der aus Prag angereiste Reichsleiter Heinrich Dwenger sowie die bereits im Untergrund tätigen Erich Frost, Georg Rabe, Heinrich Ditschi, Albert Wandres, Karl Siebeneichler jun., Artur Nawroth, Otto Daut, Ludwig Stickel und Ernst Wauer an der Sitzung teil. Einige waren in Vertretung für Bezirksdienstleiter (BDL) anwesend, die nicht in die Schweiz kommen konnten. August Fehst wurde bei dieser Sitzung zum BDL für West-Schlesien ernannt. Außerdem übergab ihm der neue Reichsdiener Erich Frost einen Sonderauftrag. Fehst sollte die auf dem Kongress verabschiedete „Resolution“ für die Verbreitung in Deutschland im Grenzgebiet in Empfang nehmen und an die anderen Bezirksdienstleiter weiterverteilen. Die „Resolution“ wurde in Bern gedruckt, anschließend nach Prag geliefert und von dort regelmäßig durch als Wandergruppen getarnte Zeugen Jehovas über das Riesengebirge und das Zittauer Gebirge in das deutsche Grenzgebiet geschmuggelt. 300.000 Exemplare kamen so nach Deutschland, wobei 100.000 in die Niederlande weitergeleitet, dort allerdings von der Polizei beschlagnahmt wurden. Diese fehlenden 100.000 Exemplare sollten im Untergrund anschließend mit illegal aufgebauten Druckereien ersetzt werden. August Fehst war in der Folgezeit die Schnittstelle für die geheime Literatureinfuhr nach Deutschland. Er verteilte nach dem Empfang an der Grenze die Literatur per Bahnexpress und Post weiter. Nach Informationen der Gestapo sollen dabei unter anderem rund 40.000 Bücher nach Deutschland geschmuggelt worden sein. Fehst nahm ab November 1936 regelmäßig an den geheimen Treffen der BDL in Berlin beim Ehepaar Reiche in Zeuthen teil und nahm dabei die Literaturbestellungen auf. Bei dem ersten Treffen gab er allerdings seine Zuteilung als BDL von West-Schlesien an Artur Nawroth ab, da er zum einen zu bekannt in Schlesien war und sich damit der Verhaftung ausgesetzt hätte und zum anderen mit dem Sonderauftrag überlastet war. Im Februar 1937 wurde Fehst von Erich Frost beauftragt, den Bezirk Ost-Sachsen mit Dresden zu übernehmen, da der zuständige BDL Wilhelm Engel festgenommen worden war. Allerdings konnte er aufgrund der Verhaftungswellen dort nur schwer die Untergrundorganisation wieder aufbauen.

Bereits am 11. September 1936 hatte die Gestapo August Fehst im Deutschen Kriminalpolizeiblatt zur Fahndung ausgeschrieben und erneuerte die Ausschreibung am 21. April 1937 nach der Festnahme von Artur Nawroth. Als Fehst am 26. Juni 1937 in Weißwasser, Görlitz und Dresden den „Offenen Brief“ verteilte, wurde er nach dem Verrat des als Gestapo-V-Mannes arbeitenden Gruppendieners Hans Müller in Dresden festgenommen. Er kam in das Gefangenenhaus des Polizeipräsidiums und wurde in der Folgezeit mehrfach von Albert Würker, Kriminaloberassistent der Gestapo in Dresden, verhört. Ab 2. Juli 1937 war bei den Vernehmungen zusätzlich der SD-Referent Walther Kolrep vom SS-Sicherheitshauptamt in Berlin anwesend. Später sollte Fehst zum Gestapa nach Berlin überstellt werden. Aufgrund dieser Situation kann man davon ausgehen, dass August Fehst mehrfach auch der Folter ausgesetzt war.

Am 17. März 1938 verurteilte ihn schließlich das Sondergericht Freiberg/Sachsen zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren. Er verbüßte diese vom 13. April 1938 bis 23. Juli 1942 u. a. im Gefängnis Neumünster und befand sich anschließend vom 30. Juli 1942 bis zum 26. September 1942 im Polizeigefängnis Breslau. Es gibt Berichte, dass er zeitweilig im KZ Ravensbrück inhaftiert war. Fehst kam aber später auf freien Fuß. Trotz seiner Inhaftierungen war er wieder im Untergrund tätig: Er führte Erwachsenentaufen durch, druckte heimlich Literatur und verteilte diese. Zudem arbeitete mit Narciso Riet und zahlreichen anderen Zeugen Jehovas im Untergrund zusammen. Die Literatur wurde dabei auch in die Konzentrationslager geschmuggelt. Von Dresden aus hielt Fehst Verbindung zu Zeugen Jehovas in Bayern und Österreich. In dieser Zeit hatten zahlreiche Frauen Verantwortung im Untergrundwerk übernommen.

Am 16. April 1943 wurde Fehst von der Wehrmacht zur Veterinär-Ersatz- und Ausbildungsabteilung 3 in Fürstenwalde einberufen. Er folgte der Aufforderung nicht und konnte zeitweilig in Dresden bei Edeline Warnasch untertauchen. Das Reichskriminalpolizeiamt schrieb ihn deshalb wegen Wehrdienstentziehung zur Fahndung aus. In einer Stellungnahme erklärte er später den Richtern am Reichskriegsgericht dazu Folgendes:

„[Ich war] durchaus gewillt, meine Bürgerpflicht zu erfüllen und dem Gestellungsbefehl Folge zu leisten. Ich bat jedoch das W.B.K. (Wehrbezirkskommando) mich bis zur Beendigung meiner Kur in Warmbrunn zu lassen. Als dies durch Telegramm abschlägig beschieden wurde, glaubte ich darum, einer gegen meine Person gerichtete Maßnahme erblicken zu müssen. Ich wurde daher unschlüßig und entzog mich, beeinflußt durch meinen krankhaften Zustand der Verfolgung, der ich mich ausgesetzt glaubte.“ (Jehovas Zeugen Archiv Zentraleuropa)

Am 8. November 1943 gelang es der Polizei August Fehst festzunehmen und überstellte ihn zur Gestapo in München, wo bereits zahlreiche Verfahren gegen Zeugen und Zeuginnen Jehovas anhängig waren. Am 25. April 1944 liefert man ihn mit Narciso Riet in das KZ Dachau ein (Häftlingsnummer 67094). Beide erhielten die Kategorie NAL (=Nicht aus Lager), die für Gestapogefangene verwendet wurde, die keine Außenarbeit leisten durften und zur Verfügung der Untersuchungsbehörden inhaftiert waren. Am 7. Juni 1944 wurde er zur Gestapo München überstellt und anschließend, am 10. Juni 1944, in das Gefängnis München-Stadelheim verbracht. In der Zwischenzeit hatte der Volksgerichtshof in Berlin ein Verfahren wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ (Aktenzeichen 6 J 90/44) gegen ihn und mehr als 200 andere eröffnet. Das Verfahren gegen Fehst wurde jedoch schließlich an das Reichskriegsgericht abgegeben, um die Wehrdienstverweigerung zu verfolgen. Am 30. September 1944 wurde er vom Gefängnis München-Stadelheim in das Wehrmachtsgefängnis Torgau, Fort Zinna, überstellt.

Der Oberreichskriegsanwalt eröffnete ein Verfahren (Aktenzeichen St.P.L. (RKA) II 421/44) und klagte August Fehst am 11. Oktober 1944 wegen Wehrkraftzersetzung und Fahnenflucht an. Vor dem Reichskriegsgericht blieb er bei seiner Wehrdienstverweigerung und erklärte, dass er aus Gewissensgründen keinen Kriegsdienst und auch keinen Eid auf Hitler leisten könne. Am 26. Oktober 1944 verhandelte der 2. kleine Senat des Reichskriegsgerichts in der Torgauer Zietenkaserne unter dem Vorsitz von Senatspräsident Dr. Ernst Reuter wegen Wehrkraftzersetzung und Fahnenflucht. Der Reichskriegsanwalt Gotthold Hoefer beantragte die Todesstrafe, welche das Gericht schließlich auch verhängte. Der mit August Fehst am gleichen Tag verurteilte Zeuge Jehovas Emil Meinel berichtete später seinen Kameraden im KZ Mauthausen von der Verhandlung. Die Kriegsrichter hätten dabei die Untergrundtätigkeit von August Fehst als Organisator des Werkes der Zeugen Jehovas als besonders strafwürdig angesehen und auch deshalb die Todesstrafe verhängt. (Lebensbericht Johannes Rauthe, Calw 1971, S. 28, JZArchZE)

Am 27. Oktober 1944 schrieb August Fehst aus dem Wehrmachtgefängnis Torgau Fort Zinna einen Brief an seine Schwester, in dem es auszugsweise heißt:

„Gestern erhielt ich das angekündigte Paket. Freilich habe ich es diesmal nicht mit der Freude geöffnet und die Gaben eurer Liebe in Empfang genommen, wie sonst es war. Ich empfing es nämlich nach dem Zurückkommen von der Verhandlung, in welcher man mich zum Tode verurteilte. […] Ich bitte Euch aber meine Lieben, nehmt davon [vom Besuch] Abstand. Ich möchte Euch den Anblick meiner Lage ersparen. Ich glaube auf diese Weise beiden Teilen unnötige Erregungen zu vermeiden. Behaltet mich in eurem Gedächtnis wie Ihr mich kanntet.“  (Wrobel: „Auf Wiedersehen!“, S. 297)

Nachdem das Urteil am 7. November 1944 durch den Präsidenten des Reichskriegsgerichts bestätigt worden war, wurde August Fehst wenige Tage später in das Zuchthaus „Roter Ochse“ Halle (Saale) überstellt. Von dort aus schrieb er am Tag seiner Hinrichtung, dem 13. November 1944, noch einen Abschiedsbrief an seine Verlobte. Darin heißt es auszugsweise:

„Kurz vor meinem Abscheiden aus dieser Welt sind meine Gedanken auch bei Dir. […] In ca. 2 Stunden bin ich nicht mehr unter den auf Erden Weilenden. Möge Gottes Macht und seine Herrlichkeit sich an mir und vor mir offenbaren.“ (Wrobel: „Auf Wiedersehen!“, S. 297)

Gedenkzeichen

Am 6. Mai 2026 fand in der Stollestraße 28 in Dresden die Verlegung eines Stolpersteins für August Fehst statt. Rund 50 Anwesende nahmen daran teil. Dies war der 400. Stolperstein, der in der Stadt Dresden verlegt wurde. August Fehst lebte 1943 versteckt bei Edeline Warnasch in der Stollestraße 28 II r. Beide wurden hier auch am 8. November 1943 verhaftet.

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