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„Luzerner Resolution“

Offizielles Abzeichen des Luzerner Kongresses 1936 (Archiv Markus Wetzlich).

Vom 4. bis 7. September 1936 fand in Luzern (Schweiz) ein Kongress der Zeugen Jehovas statt, auf dem man sich gegen die Verbote der Religionsgemeinschaft im Deutschen Reich, Österreich und der Freien Stadt Danzig aussprach. Wenige Tage zuvor, am 31. August 1936, hatte die Gestapo im Deutschen Reich eine Massenverhaftung von Zeugen Jehovas durchgeführt und sich dadurch die Ausschaltung der Organisationsstrukturen im Untergrund erhofft. Trotzdem gelang es etwa 300 deutschen Zeugen Jehovas, die Grenze zur Schweiz illegal zu überwinden und am Kongress teilzunehmen. Viele von ihnen wurden von NS-Agenten heimlich fotografiert und bei ihrer Rückkehr verhaftet. Auf dem Kongress wurde eine Resolution verabschiedet, die auf die Verfolgung von Jehovas Zeugen aufmerksam und die Hitlerregierung sowie die Spitze der katholischen Kirche dafür verantwortlich machte. Die Resolution war kein Aufruf zum Widerstand gegen das NS-Regime, vielmehr ein Bekenntnis der Zeugen Jehovas, ihrem Glauben treu zu bleiben und ein Appell zur Solidarität mit ihnen. Zudem wurde auf die politische Neutralität der Glaubensgemeinschaft hingewiesen. Zwei- bis dreitausend Exemplare der Resolution schickten Zeugen Jehovas nach dem Kongress an Regierungs-, Behörden- und Kirchenvertreter. Auch die Öffentlichkeit sollte erreicht werden. In Bern (Schweiz) wurden 300.000 Exemplare des Flugblattes gedruckt, von denen jedoch nur 200.000 Exemplare Deutschland erreichten, da 100.000 Exemplare in den Niederlanden beschlagnahmt wurden. So bemühten sich die deutschen Zeugen um eine weitere Vervielfältigung. Am 12. Dezember 1936 fand eine gut geplante Verbreitungsaktion statt, die in der NS-Widerstandsgeschichte ihresgleichen sucht. Zwischen 17.00 und 19.00 Uhr verteilten über 3.000 Mitglieder der Religionsgemeinschaft blitzartig im ganzen Deutschen Reich zehntausende von Flugblättern, die den vollen Wortlaut der Luzerner Resolution enthielten. Sie wurden in Hausbriefkästen gesteckt, mit Heftzwecken an Eingängen befestigt, unter Fußmatten geschoben, in Telefonzellen oder auf Parkbänke gelegt sowie an parkenden Autos angebracht. Auf diese Weise wurde die deutsche Öffentlichkeit auf die Verbrechen der Nationalsozialisten aufmerksam gemacht. Schon eine Stunde nach Beginn der Aktion begann die Polizei mit der Suche nach den Beteiligten. In den kommenden Tagen und Wochen wurde hunderte Männer und Frauen verhaftet. Die Verbreitung der Luzerner Resolution wurde im Februar und März 1937 an einigen Orten wiederholt.

Falk Bersch, 2026

Literaturhinweis

Garbe, Detlef: Zwischen Widerstand und Martyrium. Die Zeugen Jehovas im „Dritten Reich“, 3., überarb. Aufl., München 1997, S. 245–259.

Ein gedrucktes Flugblatt.
Luzerner_Resolution_2
Die „Luzerner Resolution“ von 1936 (JZArchZE).

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