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„Gute-Hoffnung-Kasse“

Formular aus dem Wachtturm, mit der Abonnenten ihre Spendenabsicht für die „Gute-Hoffnung-Kasse“ für das kommende Jahr zum Ausdruck bringen konnten, vermutlich 1920er Jahre (Archiv Markus Wetzlich).

Die Gute-Hoffnung-Kasse von Jehovas Zeugen war ein Spendenfond für das Werk der Religionsgemeinschaft, den es seit Anfang des 20. Jahrhunderts bis mindestens Ende der 1950er Jahre gab. (Zions Wachtturm, Barmen, Dezember 1909.)

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die gesammelten Gelder für bedürftige Mitgläubige, zur Unterstützung der Frauen und Männer, die als Kuriere und Drucker in konspirativen Netzwerken wirkten sowie zur Herstellung von Protest-Flugblättern und geistiger Bildung in Form von Schriften zur Bibel verwendet.

Die Nationalsozialisten kriminalisierten diese Form der Solidarität und Mitmenschlichkeit als Finanzierung eines „illegalen Apparats“. Sie entzogen ihren Regimegegnern gezielt jede Existenzgrundlage – durch Kündigung, Enteignung oder Schließung ihrer Geschäfte sowie Ausschluss von Sozialleistungen, beispielsweise Kranken- und Rentenkassen. Besonders betroffen waren Ältere oder Mütter mit Kindern, deren Männer in Gefängnissen oder Konzentrationslagern inhaftiert waren. Gleichzeitig konnte jede Form der humanitären Hilfe außerhalb der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt und anderen NS-Organisationen für Notleidende als Straftat gewertet werden.

In den meisten Ermittlungsberichten der Gestapo sowie in Urteilsbegründungen von Amts-, Land- und Sondergerichten gegen Zeugen Jehovas ab 1933 werden Spendensammlungen in diese „Kasse“ explizit und teilweise detailliert unter Angabe von Geldbeträgen und Verteilwegen als strafbare Handlungen aufgeführt. Es folgen exemplarische Beispiele:

Wilhelm und Emilie Berke „beteiligten sich auch an Spenden für die Zwecke der IBV, die für die Gutehoffnungskasse bestimmt waren“, heißt es in der Urteilsbegründung des Sondergerichts Düsseldorf. Dadurch hatten sie laut Gestapo Düsseldorf „den illegalen Zusammenhalt der IBV-Anhänger durch freiwillige Spenden für die sogenannte ‚Gute Hoffnungkasse‘ gefördert“. (LAV NRW R, Ger. Rep. 114, 1151, Bl. 108, 230.) Sie wurden zu je sechs Monaten Gefängnisstrafe verurteilt.

Gläubige versteckten die gesammelten Gelder und verteilten sie unter Lebensgefahr an die Bedürftigen. Gisela Tillmanns erzählte über die Verhaftung ihrer Mutter 1944: „[Ich] übergab das Geld für ‚Gute Hoffnung‘ an den Glaubensbruder, den meine Mutter mir genannt hatte. Das Geld war in einem Tonkrug in unserer Wohnung versteckt gewesen, in dem normalerweise Gurken oder Bohnen eingelegt wurden.“ (Tillmanns, Gisela: „Der Tod lauert überall, dann lieber für die Gerechtigkeit sterben“, unveröffentlichtes Manuskript, Regensburg 2009, S. 25.)

In Landshut nahm der leitende Seelsorger Maximilian Fritz „von den […] Glaubensanhängern […] wiederholt Geldspenden, die für die ‚Gute Hoffnung‘ bestimmt waren, also zur Finanzierung des illegalen Apparates dienten, entgegen.“ (StAM, Staatsanwaltschaft 8687, Bl. 51.) Das Sondergericht München verurteilte ihn 1938 zu zwei Jahren Gefängnis. Bis 1945 überlebte er die KZ Buchenwald und Flossenbürg.

Auch in der DDR war das Sammeln für die noch zeitweise so bezeichnete Gute-Hoffnung-Kasse ein Zeichen, dass gegen das allgemeine Verbot verstoßen wurde. Im Bericht des Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin vom 30. November 1959 zur Lehre und Organisation von Jehovas Zeugen heißt es: „Der Versammlungsdiener sammelt die Spendengelder für die sog. ‚Gute Hoffnungkasse‘ ein und liefert sie selbst oder durch Kurier in der Zentrale Westberlin ab.“ (BArch, MfS, Akte Abt. XX SA 613, Bl. 16.)

Sandra Breedlove, 2026

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