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Wilhelm Berke

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Vorname(n)
Wilhelm
Nachname
Berke
Geburtsdatum
29. November 1867
Geburtsort
Offenbach, Deutschland
Beruf
Krankenkassenführer
Erstkontakt und/oder Taufe
Spätestens 1935 als Zeuge Jehovas tätig

Biographische Orte

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Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Über Wilhelm Berke ist bekannt, dass er Mitgläubige tröstete und praktische Hilfe leistete. In der Wohnung von ihm und seiner Frau Emilie fanden regelmäßig konspirative Zusammenkünfte statt. Außerdem unterstützte er den Spendenfond „Gute-Hoffnung-Kasse“ zur humanitären Hilfe für Angehörige von Gefangenen sowie zur Herstellung von Protest-Flugblättern und verbotenen Schriften zur Bibel. Zusammen mit seiner Ehefrau hatte er „die Glaubensschwestern der inhaftierten Glaubensbrüder besucht […], sie zu trösten versucht und ihnen […] kleinere Geldbeträge zur Linderung ihrer Not gegeben“, so formuliert es der Ermittlungsbericht der Gestapo.

Am 15. Dezember 1936 beteiligte sich das Ehepaar in der Elisabethstraße in Düsseldorf an der Verteilung von rund 100 Exemplaren der Flugblätter „Resolution“, die blitzartig im ganzen Reich zwischen 17 und 19 Uhr in Briefkästen und unter Türen gelegt wurden. An der Verteilung der Flugblätter „Offener Brief“ im Juni 1937 hätten er und seine Frau sich laut Verhörprotokoll nicht beteiligt, da sie verreist waren.

Seine Missionstätigkeit blieb der Gestapo nicht verborgen und so wurde er im November 1937 verhaftet und verhört. Das Sondergericht Düsseldorf verurteilte ihn am 16. Dezember 1937 im Sammelverfahren gegen elf Zeugen Jehovas zu sechs Monaten Gefängnis, die er im Strafgefängnis Düsseldorf-Derendorf verbüßte. In der Urteilsbegründung heißt es auszugsweise:

Zahlreiche Grundsätze dieser Vereinigung gefährden Volk und Staat, insbesondere auch die Tatsache, daß die IBV ihren Mitgliedern die Verweigerung des Wehrdienstes empfiehlt. […]  Bei den Eheleuten Berke hat das Gericht das hohe Alter [Emilie 65 und Wilhelm 70] der Angeklagten strafmildernd berücksichtigt. Gefängnisstrafen von 6 Monaten waren jedoch erforderlich, […] weil sie sich an der Verteilung des gehässige Angriffe gegen Staat und Partei enthaltenden Flugblattes ‚Resolution‘ beteiligt haben.“

Gnadengesuche seiner Ehefrau, der Stief- und Enkelkinder sowie von den „Mitgliedern des Vertrauensrates der Firma L. Schwann“ – einer Arbeitsstelle von Wilhelm Berke – an die Reichskanzlei in Berlin wurden abgewiesen. Nachdem er eine „Verpflichtungserklärung“ unterschrieben hatte, dass er „künftig jede aktive oder sonstige Arbeit für die verbotene Internationale Bibelforschervereinigung unterlassen werde“, kam er am 5. Mai 1938 vorzeitig aus der Strafhaft im Gefängnis Düsseldorf-Derendorf frei.

Der Oberstaatsanwalt Düsseldorf tilgte 1946 das Urteil vom 16. Dezember 1937 aufgrund „§ 3 des Erlasses der Vorstandsbeamten des Oberlandesgerichts Düsseldorf über die Gewährung von Straffreiheit vom 23.1.1946“.

(LAV NRW, Akte Ger. Rep. 114, 1151; Gestapoakte RW 58, 12658 zu Wilhelm Berke.)

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