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Doppelte Verfolgung
Mit dem Begriff der Doppelverfolgung ist im Zusammenhang mit den Zeugen Jehovas die erneute staatliche Verfolgung einer NS-Opfergruppe unter kommunistischen Diktaturen gemeint. Der Begriff setzt die unterschiedlichen Diktaturen nicht gleich, die doppelte Verfolgung von Mitgliedern der Religionsgemeinschaft ermöglicht es aber, Diktaturvergleiche anzustellen.
Nach dem Ende der Nazi-Diktatur konnten Jehovas Zeugen in der Sowjetischen Besazungszone (SBZ) ihre religiösen Aktivitäten zunächst relativ frei ausüben. Gleichwohl wurden von 1945 bis 1949 etwa 250 Zeuginnen und Zeugen Jehovas vom sowjetischen Geheimdienst (NKWD) oder der Deutschen Volkspolizei verhaftet. 1948 leitete das SED-Zentralsekretariat eine zentrale Überwachung der Zeugen Jehovas in die Wege. Die SED zeigte sich über die scheinbar zunehmenden Aktivitäten der Religionsgemeinschaft beunruhigt. Sie startete in den Medien eine Hetzkampagne, um die Glaubensgemeinschaft in Misskredit zu bringen. Damit bereitete sie den Boden für ein Verbot, dass am 5. September 1950 veröffentlicht wurde. Bereits einige Tage vorher hatte eine Verhaftungswelle eingesetzt, der mindestens 400 Zeugen Jehovas zum Opfer fielen. Nach dem Verbot wurde Zeugen Jehovas ab September 1950 generell der Status als „Opfer des Faschismus“ aberkannt. Zum Zeitpunkt des Verbotes am 31. August 1950 gab es in der DDR etwa 23.000 Angehörige der Religionsgemeinschaft. Im Zeitraum von 1945 bis 1985 wurden mindestens 6.047 Männer und Frauen verhaftet und die meisten von ihnen zu Gefängnisstrafen verurteilt. Etwa 400 von ihnen waren bereits in den nationalsozialistischen Gefängnissen, Straf- und Konzentrationslagern in Haft.
Die doppelte Diktaturerfahrung von Jehovas Zeugen ist indes nicht nur eine deutsche Besonderheit, sondern ein osteuropäisches Phänomen. Welches Ausmaß die erneute Verfolgung der NS-Opfer aus ihren Reihen in den verschiedenen osteuropäischen Ländern nach 1945 annahm, ist noch nicht ausreichend erforscht. In allen Ländern des Ostblocks ist Ende der 1940er/Anfang der 1950er Jahre jedoch eine ähnliche Entwicklung zu beobachten. Der Umgang mit Religionsgemeinschaften war von der Orientierung an der Sowjetunion beeinflusst. Verfolgungs- und Verurteilungsbegründungen waren im Falle der Zeugen Jehovas neben der Wehrdienstverweigerung die sogenannten „konterrevolutionären Verbrechen“ wie zum Beispiel „Spionage“ oder die „Bildung einer konterrevolutionären Gruppe“, wobei besonders favorisierte Anklagepunkte „öffentliche Unruhestiftung“ oder „Verbreitung verbotener Publikationen“, das „Versäumnis, jemanden anzuzeigen“ oder „Verschwörung gegen die Gesellschaftsordnung“ waren.
Für Russland bzw. die Sowjetunion sind vor und nach der Oktoberrevolution Diskriminierungen, Verfolgungen und Deportationen in Straflager für die Bibelforscher belegt. Die kommunistische Verfolgung stützte sich seit 1929 auf den von Stalin verfügten Fünf-Jahres-Plan zur Atheisierung der Sowjetunion. Infolgedessen wurden eine Reihe Gesetze verabschiedet, die jegliche Religiosität in der UdSSR ausmerzen sollten. Diese strikt kirchenfeindliche Strategie hatte die Sowjetregierung 1943/44 aufgegeben, was für Jehovas Zeugen aber keineswegs eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft bedeutete. Sie wurden stattdessen zu den „antistaatlichen, antisowjetischen“ Sekten gezählt und als eine politische Gruppe eingestuft, was Verfolgungen, Verurteilungen und Verbannungen zur Folge hatte.
Dabei begannen die Zeugen Jehovas erst mit dem Zweiten Weltkrieg und dessen Ende in der UdSSR richtig Fuß zu fassen. Zum einen, weil mit der Annexion von Teilen Polens, der Westukraine, Moldawiens und des Baltikums als direkte Folge des Hitler-Stalin-Paktes (Nichtangriffsvertrag zwischen Deutschland und der UdSSR) vom 23. August 1939 auf einmal tausende Zeugen Jehovas in der Sowjetunion lebten. Zum anderen trugen ausgerechnet ehemalige osteuropäische KZ-Häftlinge zur Verbreitung des Glaubens der Zeugen Jehovas in der Sowjetunion bei. Nicht wenige russische, ukrainische und polnische Häftlinge hatten sich in den Konzentrationslagern den Zeugen Jehovas angeschlossen, überlebten die Lager und nahmen den neu gefundenen Glauben mit in ihre Heimat. So wird im Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1946 über 385 osteuropäischen Frauen berichtet, die in Ravensbrück Zeuginnen Jehovas wurden. In der Sowjetunion trugen sie maßgeblich zur Organisation des verbotenen Werkes der Zeugen Jehovas bei. Durch spätere Deportation ganzer Familien von Zeugen Jehovas in östliche Teile der Sowjetunion, wurde der Glaube im ganzen Land verbreitet.
Albanien wurde 1968 von der kommunistischen Regierung offiziell zum atheistischen Staat erklärt und alle religiösen Aktivitäten verboten. Dies betraf natürlich auch die seit den 1920er Jahren in Albanien tätigen Bibelforscher. 1939 bis 1944 zunächst vom faschistischen Italien und anschließend vom nationalsozialistischen Deutschland besetzt, wurden nach bisherigen Kenntnisstand 15 Zeugen Jehovas verfolgt und zwei verloren durch die Verfolgung ihr Leben. In der Sozialistischen Volksrepublik Albanien wurde die religiöse Literatur der Zeugen Jehovas ab 1946 beschlagnahmt und wenig später setzten Verfolgungen und Verhaftungen ein.
Bulgarien, Verbündeter des nationalsozialistischen Deutschlands, wurde 1944 von der Sowjetunion besetzt und die neue von Kommunisten dominierte Regierung wechselte daraufhin die Seite. Bekannt ist, dass etwa 50 Zeugen Jehovas während der NS-Besatzung verfolgt wurden. 1945 gab es in ganz Bulgarien dann nur noch etwa 40 missionsaktive Angehörige der Religionsgemeinschaft. 1951 waren es mit etwa 50 nicht wesentlich mehr. In der 1949 ausgerufenen Volksrepublik Bulgarien hatten die Zeugen Jehovas nur wenig Kontakt zum Zentraleuropäischen Büro. Die Glaubensgemeinschaft stand unter strenger staatlicher Aufsicht und Gottesdienstbesuche wurden mit Gefängnis geahndet.
Auch in Jugoslawien wurden Jehovas Zeugen durch die NS-Besatzer verfolgt, es kam aber ebenso zu Übergriffen von Partisanengruppen auf Angehörige der Religionsgemeinschaft. Bisher sind 65 jugoslawische NS-Opfer sind zu belegen, von denen zehn in Konzentrationslagern ums Leben kamen oder hingerichtet wurden. 1945 weigerte sich die kommunistische Föderative Volksrepublik Jugoslawien, Jehovas Zeugen gesetzlich einzutragen. Zwei Jahre später fanden Schauprozesse gegen verantwortliche Mitglieder der Religionsgemeinschaft statt, bei denen man drei Todesurteile aussprach, die jedoch in Haftstrafen von je 20 Jahren umgewandelt wurden. 1953 erfolgte der Bruch mit der Sowjetunion und eine Annäherung an den Westen. Damit entstand auch eine neue Religionspolitik. Jehovas Zeugen wurden gesetzlich eingetragen, ein einmaliger Vorgang im damaligen Osten Europas. Bis 1991 gab es aber weiterhin behördliche Repressionen gegen die Religionsgemeinschaft sowie die Verurteilungen von Wehrdienstverweigerern.
In Polen zählte man nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in den Reihen der Zeugen Jehovas 847 Verfolgte und 169 Todesopfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Von den polnischen Zeugen Jehovas hatten über 400 in den Konzentrationslagern gelitten und mindestens 43 kamen unter deutscher Besatzung durch eine Hinrichtung oder gezielte Ermordung ums Leben. Nach der deutschen Besatzung folgte die von der sowjetischen Besatzung verordnete kommunistische Diktatur und es entstand die Volksrepublik Polen. Im Sommer 1949 verstärkten sich die staatlichen Restriktionen gegen Jehovas Zeugen und am 2. Juli 1950 erfolgte ein Verbot. Während der fast 40jährigen Verfolgungsgeschichte von Jehovas Zeugen unter kommunistischer Herrschaft verurteilte man etwa 16.000 Männer und Frauen zu zum Teil langjährigen Haftstrafen. Etwa 150 von ihnen hatten bereits in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern gelitten, bevor sie erneut verfolgt und inhaftiert wurden. Noch nicht erfasst ist die Zahl derer, die aufgrund der Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas in anderer Form stigmatisiert und diskriminiert worden sind – z. B. durch Wegnahme ihrer minderjährigen Kinder, Geldstrafen, Beschlagnahmung von Eigentum, Vorladungen, Verhöre, berufliche Einschränkungen bis hin zum Berufsverbot.
Zwischen 1933 und 1944 gab es in Rumänien Repressionen gegen Jehovas Zeugen. Über 1.000 Angehörige der Religionsgemeinschaft wurden wegen ihrer religiösen Überzeugungen verfolgt, einige verhaftet und in Lager verschleppt. 1944 kam das faschistische Rumänien unter sowjetischen Einfluss. Die Zeugen Jehovas erhielten am 11. Juli 1945 den Status einer Rechtskörperschaft zurück, den sie 1933 bis 1937 besessen hatten. 1948 wurde das Land vollends kommunistisch und 1949 die Volksrepublik Rumänien ausgerufen. In dieser Zeit war die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen nach der griechisch-katholischen Kirche die am heftigsten verfolgte religiöse Vereinigung in Rumänien. Nach einer Entscheidung des Justizministeriums wurde am 8. August 1949 das Zweigbüro der Zeugen Jehovas in Bukarest geschlossen. Anfang 1950 erfolgte die Verhaftung und Verurteilung führender Zeugen Jehovas.
In der Tschechoslowakei wurden während der NS-Herrschaft 554 Zeugen Jehovas verfolgt und inhaftiert und 72 verloren ihr Leben. 1945/46 wurden Jehovas Zeugen in der Tschechoslowakischen Republik wieder registriert. Mit der Staatsumbildung zur „Volksdemokratischen Republik“ übernahmen die Kommunisten im Februar 1948 die Macht. Beamte versiegelten am 29. November 1948 die Religionszentrale der Zeugen Jehovas und drei Tage später wurden leitende Mitarbeiter festgenommen. Das Verbot der Religionsgemeinschaft und der Erlass zur Enteignung ihres Besitzes erging am 4. April 1949.
In Ungarn, das im Zweiten Weltkrieg zunächst die Achsenmächte unterstütze und später von den Nationalsozialisten besetzt wurde, kamen etwa 1.200 Zeugen Jehovas in Haft und 42 verloren ihr Leben. Die ungarische Regierung hob das Verbot der Religionsgemeinschaft am 5. Juni 1946 auf. 1947 schränkte die Regierung dann die Arbeit der Kirchen ein und ein Jahr später baute sich eine neue Welle der Ausgrenzung, Verfolgung und Stigmatisierung von Zeugen Jehovas auf. In der 1949 ausgerufenen Volksrepublik Ungarn wurde am 13. November 1950 das Zweigbüro der Zeugen Jehovas beschlagnahmt. Bis zum März 1952 folgten Verhaftungen und Verurteilungen ohne gesetzliche Grundlagen, dann trat mit einer Verfügung praktisch ein Verbot von Jehovas Zeugen in Kraft. 1952 erklärte man Religionsgemeinschaft offiziell zum Staatsfeind.
Falk Bersch, 2026
Literaturhinweise
Bersch, Falk: Aberkannt! Die Verfolgung von Jehovas Zeugen im Nationalsozialismus und in der SBZ/DDR, Berlin 2017.
Besier, Gerhard/Stoklosa, Katarzyna (Hg.): Jehovas Zeugen in Europa. Geschichte und Gegenwart, Bd. 1: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien, Berlin 2013.
Besier, Gerhard/Stoklosa, Katarzyna (Hg.): Jehovas Zeugen in Europa. Geschichte und Gegenwart. Bd. 2: Baltikum, Großbritannien, Irland, Rumänien, Skandinavien und UdSSR/GUS, Berlin 2015.
Besier, Gerhard/Stoklosa, Katarzyna (Hg.): Jehovas Zeugen in Europa. Geschichte und Gegenwart. Bd. 3: Albanien, Bulgarien, Deutschland, Jugoslawien, Liechtenstein, Österreich, Polen, Schweiz, Tschechoslowakei und Ungarn, Berlin 2018.
Besier, Gerhard/Vollnhans, Clemens (Hg.): Repression und Selbstbehauptung. Die Zeugen Jehovas unter der NS- und SED-Diktatur, Berlin 2003.