Saarbrücken, Landgerichtgebäude
Adresse
Landgerichtsgebäude Saarbrücken
Saarbrücken, Luisenstraße (heutige Saaruferstraße), Deutschland
Informationen zum Ort
Das Landgericht Saarbrücken zog 1886 in einen Neubau in der Luisenstraße (heutige Saaruferstraße). Das Gebäude wurde in den beiden Weltkriegen stark beschädigt und schließlich 1963 beim Bau der Stadtautobahn abgerissen.
In der Folge der Angliederung des Saarlandes an das Deutsche Reich 1935 wurde das Landgericht Saarbrücken wieder eingerichtet. Der Reichskommissar für die Rückgliederung bezog das Landgerichtsgebäude, während das Landgericht selbst in einem ehemaligen Kloster nahe dem heutigen so genannten Totohaus untergebracht wurde. 1935 kam es auch zur Einrichtung des NS-Sondergerichts am Landgericht Saarbrücken. Bereits im ersten Jahr seines Bestehens verzeichnete es 140 Eingänge.
Im Rahmen der Evakuierung Saarbrückens 1939 wurde das Landgericht nach Kaiserslautern verlegt. Nach Rückkehr der Behörden in die Stadt im Mai 1941 tagten die Gerichte in verschiedenen Gebäuden Saarbrückens.
Mit einer Erweiterung der Zuständigkeit der Sondergerichte und der Zusammenfassung des Saarlandes mit der Pfalz zum „Gau Saarpfalz“ wurde der Bezirk des Landgerichts Saarbrücken dem Oberlandesgericht Zweibrücken angeschlossen. Daraufhin hob das Reichsjustizministerium das Sondergericht Frankenthal und das Sondergericht Saarbrücken zum 1. Oktober 1938 auf und bildete für den erweiterten Bezirk des Oberlandesgerichts Zweibrücken das Sondergericht in Kaiserslautern. Ende 1939 kam es noch einmal zum kurzzeitigen Bestehen der Sondergerichte Frankenthal und Saarbrücken.
Mit Wirkung vom 15. März 1940 wurde das Sondergericht Kaiserslautern wieder aufgelöst und Saarbrücken (bis 1945) zum nun alleinigen Standort des Sondergerichts für den OLG-Bezirk Zweibrücken bestimmt.
(Hennig: Die Sondergerichte der NS-Zeit, S. 240–242; Lafontaine: Die Geschichte des Landgerichts Saarbrücken.)