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Berlin-Lichtenberg, Amtsgericht und Haftanstalt

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Adresse

Amtsgerichtsgefängnis Lichtenberg (1906 bis 1936)
Männergefängnis (ab 1936)
Frauenjugendgefängnis Lichtenberg (1940 bis 1945)
NKWD-Gefängnis und Militärtribunal (1945 bis ca. 1953/55)
Untersuchungshaftanstalt der Staatssicherheit Berlin II Magdalenenstraße (1953 bis 1989)
Frauenhaftanstalt (nach 1989)
Berlin-Lichtenberg, Magdalenenstraße/Rödeliusplatz/Alfredstraße, Deutschland

Informationen zum Ort

1906 nahm das preußisch-königliche Amtsgericht Lichtenberg den Justizbetrieb auf. Hinter dem Gerichtsgebäude befand sich das viergeschossige Gefängnis mit Zellen für 125 Insassen. 1936 ging der bis dahin kommunale Justizkomplex auf das Reich über, das ihn weiter als Männer-Gefängnis nutzte. Ab 1940 wurde die Haftanstalt als Frauenjugendgefängnis Lichtenberg für Minderjährige und Frauen unter 21 Jahren genutzt, die aus dem Berliner Frauengefängnis in der Barnimstraße ausgegliedert wurden.

Zum Kriegsende übernahmen die sowjetischen Besatzungsorgane die Haftanstalt und integrierten sie in ihr Repressionssystem. Der Ort wurde ab August 1945 als „Gefängnis Nr. 6“ geführt. Er wurde von der Untersuchungsabteilung des geheimpolizeilichen Bereiches des NKWD und ab 1946 des Ministerium für Staatssicherheit kontrolliert und als Gerichts- bzw. Tribunalgefängnis sowie als Etappengefängnis benutzt. Die Haftanstalt wurde nun mit einer Kapazität von 400 Plätzen ausgewiesen, war aber mit zeitweise 620 Personen (1946) überbelegt. 

1953 trat das sowjetische Innenministerium die Verwaltungshoheit über die Haftanstalt an das MfS ab. Die UHA II war ab 1954 der zentrale Standort der DDR-Staatssicherheit für die Untersuchung von Militärstraftaten. Die Geschichte der UHA II als Gefängnis der politische Geheimpolizei MfS im SED-Regime endete mit ihrer Eingliederung in den Bereich Strafvollzugwesen des MdI der DDR im Januar 1990.

(Erler/Stude: Ein unterschätzter Haftort.)

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