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Arno Stoy

Vorname(n)
Arno
Nachname
Stoy
Geburtsdatum
8. März 1892
Geburtsort
Halle (Saale), Deutschland
Todesdatum
13. Februar 1940
Verfolgungsbedingte Todesart
Im Konzentrationslager ums Leben gekommen
Beruf
Fabrikant
Erstkontakt und/oder Taufe
1923 Taufe als Bibelforscher

Biographische Orte

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Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Der Fabrikant Arno Stoy hatte in Bad Harzburg eine Fabrik für Metallwaren und handelte mit Gärtnereibedarf und Küchengeräten. Er weigerte sich am 12. November 1933 an der Reichstagswahl teilzunehmen, wurde daraufhin von SA-Männern misshandelt und anschließend im Amtsgerichtsgefängnis von Bad Harzburg in einer Einzelzelle untergebracht. Seine Entlassung erfolgte am nächsten Tag.

Inzwischen galt das Versammlungsverbot für Zeugen Jehovas und Arno Stoy wurde vorgeworfen, dagegen verstoßen zu haben. In diesem Zusammenhang kam es zu einer Hausdurchsuchung, bei der Bücher, u.a. zwei Bibeln, beschlagnahmt wurden. Auf Grund seiner Beschwerde vom 10. März 1934 bei der Oberstaatsanwaltschaft Braunschweig erhielt er die Bibeln zurück, aber nicht die Literatur der Zeugen Jehovas, da diese als Propagandamaterial einer verbotenen Organisation eingestuft wurde.

Arno Stoy und 22 weitere Personen erhielten am 2. Juni 1934 eine Anklageschrift wegen Verstoßes gegen „das Verbot jeglicher Zusammenkunft der Gesellschaft“ . Das Hauptverfahren fand vor dem Schöffengericht in Goslar am 13. August 1934 statt und das Verfahren gegen Arno Stoy und die anderen Beteiligten wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Am 4. September 1936 verhaftete man Arno Stoy aufgrund des Verstoßes gegen das Versammlungsverbot jedoch erneut und brachte ihn und in das Untersuchungsgefängnis nach Braunschweig. Das Sondergericht Braunschweig verurteilt ihn am 7. Dezember 1936 zu einer viermonatigen Gefängnisstrafe.

Arno Stoy wurde am 3. Januar 1937 aus der Haft entlassen. Für das Urteil und die Zeugengebühren wurden ihm 296,58 RM in Rechnung gestellt. Da seine Firma zahlungsunfähig war, bat er um eine Ratenzahlung.

Am 20. Juni 1937 nahm er an der Verteilung des Offenen Briefes der Zeugen Jehovas teil. Der Brief beschrieb die brutalen Verfolgungspraktiken der Nationalsozialisten und die menschenverachtenden Zustände in den Gefängnissen, Zuchthäusern und Konzentrationslagern. Aufgrund der Beteiligung wurde er im November 1937 in Magdeburg erneut inhaftiert. Das Sondergericht Halle tagte am 14. Januar 1938 in Magdeburg und verurteilt Arno Stoy zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis. Er wurde in das Strafgefängnis Hoheneck verlegt. Im Mai 1938 befand er sich für kurze Zeit im Gerichtsgefängnis Hannover in einer Einzelzelle, wurde aber nach Hoheneck zurückverlegt.

Eine Familie schaut in die Kamera. Der Vater steht links, die Mutter sitzt rechts auf einer Mauer. Vor ihr stehen ein Mädchen mit Schleife im Haar und ein Junge im Matrosenanzug.
Arno und Elfriede Stoy mit ihren Kindern Irene und Siegfried, um 1927 (NLA WO 250 N, Zg. 2025/2, Familienüberlieferung Arno Stoy).

Am 7. August 1938 schrieb Arno Stoy seiner Familie aus dem Krankenhaus des Strafgefängnisses Hoheneck. Er sei in den letzten dreieinhalb Wochen sehr krank gewesen, wie noch nie in seinem Leben. Außer schmerzenden Geschwüren am linken Oberschenkel und am linken Handgelenk, habe er sich ein Gallenblasenleiden zugezogen. Das Fieber und die Schmerzen seien abgeklungen und er fühle sich nun besser und werde bald wieder zu den anderen Häftlingen kommen. Er wiege 56 kg.

Am 19. September 1938 wurde dem Inhaftierten vom Braunschweigischen Finanzministerium mitgeteilt, dass das Verbot zum Führen eines Kraftfahrzeuges für ihn in Kraft trete. Er sei dafür ungeeignet, da er auf Reisen auswärtige Anhänger der Zeugen Jehovas besucht und dadurch den illegalen Aufbau der Vereinigung gefördert habe. Und unter Drohung einer Geldstrafe wurde er aufgefordert, die Löschung seiner Firma zu beantragen. Nach 14-tägiger Bedenkzeit willigte er ein.

Da das Strafgefängnis Hoheneck bis zum 1. August 1939 geräumt wurde, erfolgte seine Überstellung in das Polizeigefängnis Chemnitz. Seine Haft hätte am 6. August 1939 geendet, am 8. August befand er sich aber immer noch im Polizeigefängnis Chemnitz. Die Familie erhielt monatelang kein Lebenszeichen von ihm. Am 1. Oktober 1939 schrieb Arno Stoy einen zehnzeiligen Zensur-Brief mit Poststempel vom 10. Oktober 1939. Er teilte seiner Frau mit, dass er sich seit dem 17. August 1939 im KZ Sachsenhausen befände. Er sei gesund und habe ihren Brief vom 23. August nachgeschickt bekommen.

Arno Stoy schrieb am 4. Februar 1940 einen weiteren Brief an seine Frau und seine Kinder, in dem er sich für ihre Briefe vom November und Dezember 1939 bedankte, sowie für die Geldsendung vom 13. Januar 1940. Das war das letzte Lebenszeichen von ihm. Der Brief wurde am 16. Februar 1940 abgestempelt. Er erreicht die Familie erst nach seinem Tod. Am 14. Februar 1940 informierte ein Gestapobeamter aus Bad Harzburg Elfriede Stoy über den Tod ihres Mannes. Als Todesdatum wurde der 13. Februar 1940 genannt.

(Weber: Aber vergesst nur nicht; Lüdtke: Dass es uns noch einmal.)

Gedenkzeichen

Am Eingang des Bad Harzburger Friedhofs wurde am 29. Juni 1999 eine Tafel mit den Namen von 16 Opfern des NS-Regimes angebracht. Auch Arno Stoys Name befindet sich darunter. (Weber: Aber vergesst nur nicht, S. 128 f.)

Die Nordharzer Gruppe der internationalen katholischen Friedensbewegung Pax Christi widmete am 27. Januar 2025, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, Arno Stoy eine in der Lutherkirche Bad Harzburg stattfindende Gedenkveranstaltung. (Weber: Aber vergesst nur nicht, S. 130 f.)

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