Johann Salamon
- Vorname(n)
- Johann
- Nachname
- Salamon
- Geburtsdatum
- 13. Juni 1889
- Geburtsort
- Schönfeld (Krs. Kreuzburg), Schlesien (heute: Krzywiczyny/Polen)
- Todesdatum
- 1983
- Beruf
- Gärtner, Arbeiter, Dachdecker
- Erstkontakt und/oder Taufe
- Seit 1924 Angehöriger der Bibelforschervereinigung
Biographische Orte
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Wohnort(e)
Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus
- Hilde Salamon (Ehefrau)
Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Kommunismus
- Hilde Salamon (Ehefrau)
Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus
Johann Salamon wurde aufgrund seiner Tätigkeit als Zeuge Jehovas 1934 verhaftet und 13 Tage in der Strafanstalt Dreibergen-Bützow in Schutzhaft gehalten. Grund war vermutlich seine Teilnahme an der Protestzusammenkunft am 7. Oktober 1934. Am 3. Februar 1937 stand er vor dem Sondergericht Schwerin, das im Wismarer Amtsgericht tagte, und erhielt wegen seiner religiösen Aktivitäten eine neunmonatige Gefängnisstrafe. Der Staatsanwalt erklärte das „Vergehen“ zwar als „nicht so schwer“, die relativ hohe Strafe sei jedoch zur Abschreckung verhängt worden. Die Verhaftung erfolgte noch im Gerichtssaal. Seine Haft verbüßte er vom 3. Februar bis 3. November 1937 in Dreibergen-Bützow, danach kehrte er nach Hause zurück. (LHAS, 5.12-6/9, Nr. 3409; LAGw, Rep. 200/9.2.1, Nr. 2356; Bersch: Karl Ebell, S. 24, 28.)
Widerstand und Verfolgung im Kommunismus
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war Johann Salamon der für Wismar verantwortliche Gruppendiener. 1950 wurde ihm der 1946 zuerkannte OdF-Status wieder aberkannt und der Opferausweis eingezogen. Als Begründung wurden u.a. seine Wahlverweigerung im Mai 1949, die fehlende „gesellschaftliche Arbeit“ und die Nichtunterzeichnung des Stockholmer Appells genannt. Zweimal wurde er 1950 wegen der Verbreitung unlizenzierter Schriften von der Wismarer Polizeibehörde mit Geldstrafen belegt. Am 31. August 1950 erfolgten eine Hausdurchsuchung und seine Verhaftung mit anschließender Inhaftierung im Amtsgerichtsgefängnis Wismar. Johann Salamon wurde am 1. November 1950 durch die Große Strafkammer des Landgerichts Schwerin, die in Wismar tagte, zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt.
Die Haftverbüßung erfolgte erneut in Dreibergen-Bützow, von wo er am 30. August 1956 entlassen wurde. Danach beteiligte sich Johann Salamon weiter an den illegalen Aktivitäten der Glaubensgemeinschaft in Wismar. 1959/60 erfolgten durch die Staatsicherheit weitere Maßnahmen gegen ihn und Hilde Salamon zum Zweck der Zersetzung. Ein Operativ-Vorgang wurde angelegt, das Zusammenkommen mit Glaubensgeschwistern in Wismar und die Teilnahme an Kongressen in Westberlin dokumentiert. Anfang der 1960er Jahre gelang dem Ehepaar die Flucht oder Ausreise nach Westdeutschland.
(Dirksen: Keine Gnade, S. 382. LAMV, Rep. 200/9.2.1, Nr. 2356. BA-Mfs, BV Ros 184/59.)