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Johann Salamon

Vorname(n)
Johann
Nachname
Salamon
Geburtsdatum
13. Juni 1889
Geburtsort
Schönfeld (Krs. Kreuzburg), Schlesien (heute: Krzywiczyny/Polen)
Todesdatum
1983
Beruf
Gärtner, Arbeiter, Dachdecker
Erstkontakt und/oder Taufe
Seit 1924 Angehöriger der Bibelforschervereinigung

Biographische Orte

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Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Kommunismus

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Johann Salamon wurde aufgrund seiner Tätigkeit als Zeuge Jehovas 1934 verhaftet und 13 Tage in der Strafanstalt Dreibergen-Bützow in Schutzhaft gehalten. Grund war vermutlich seine Teilnahme an der Protestzusammenkunft am 7. Oktober 1934. Am 3. Februar 1937 stand er vor dem Sondergericht Schwerin, das im Wismarer Amtsgericht tagte, und erhielt wegen seiner religiösen Aktivitäten eine neunmonatige Gefängnisstrafe. Der Staatsanwalt erklärte das „Vergehen“ zwar als „nicht so schwer“, die relativ hohe Strafe sei jedoch zur Abschreckung verhängt worden. Die Verhaftung erfolgte noch im Gerichtssaal. Seine Haft verbüßte er vom 3. Februar bis 3. November 1937 in Dreibergen-Bützow, danach kehrte er nach Hause zurück. (LHAS, 5.12-6/9, Nr. 3409; LAGw, Rep. 200/9.2.1, Nr. 2356; Bersch: Karl Ebell, S. 24, 28.)

Widerstand und Verfolgung im Kommunismus

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war Johann Salamon der für Wismar verantwortliche Gruppendiener. 1950 wurde ihm der 1946 zuerkannte OdF-Status wieder aberkannt und der Opferausweis eingezogen. Als Begründung wurden u.a. seine Wahlverweigerung im Mai 1949, die fehlende „gesellschaftliche Arbeit“ und die Nichtunterzeichnung des Stockholmer Appells genannt. Zweimal wurde er 1950 wegen der Verbreitung unlizenzierter Schriften von der Wismarer Polizeibehörde mit Geldstrafen belegt. Am 31. August 1950 erfolgten eine Hausdurchsuchung und seine Verhaftung mit anschließender Inhaftierung im Amtsgerichtsgefängnis Wismar. Johann Salamon wurde am 1. November 1950 durch die Große Strafkammer des Landgerichts Schwerin, die in Wismar tagte, zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt.

Die Haftverbüßung erfolgte erneut in Dreibergen-Bützow, von wo er am 30. August 1956 entlassen wurde. Danach beteiligte sich Johann Salamon weiter an den illegalen Aktivitäten der Glaubensgemeinschaft in Wismar. 1959/60 erfolgten durch die Staatsicherheit weitere Maßnahmen gegen ihn und Hilde Salamon zum Zweck der Zersetzung. Ein Operativ-Vorgang wurde angelegt, das Zusammenkommen mit Glaubensgeschwistern in Wismar und die Teilnahme an Kongressen in Westberlin dokumentiert. Anfang der 1960er Jahre gelang dem Ehepaar die Flucht oder Ausreise nach Westdeutschland.

(Dirksen: Keine Gnade, S. 382. LAMV, Rep. 200/9.2.1, Nr. 2356. BA-Mfs, BV Ros 184/59.)

VdN-Karteikarte von Johann Salamon mit Aberkennungsvermerk vom 6.10.1950. Mit Passfoto.
VdN-Karteikarte von Johann Salamon mit dem Aberkennungsvermerk vom 6. Oktober 1950 (LAGw, Rep. 200/ 9.2.1 Nr. 2356 Blatt 22, Fotograf: Hans Prüss).
Johann Salamon (rechts) und Gerhard Zinnall auf einem Kongress der Zeugen Jehovas, der vom 10. bis 17. August in Nürnberg stattfand, vor einem Schild "Arbeitseinsatz Teestände".
Johann Salamon (rechts) und Gerhard Zinnall im August 1969 auf einem Kongress der Zeugen Jehovas in Nürnberg (UaP).

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