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Emil Guth

Vorname(n)
Emil
Nachname
Guth
Geburtsdatum
9. November 1882
Geburtsort
Schöneberg, Westpreußen (heute Gmina wiejska Iława/Polen)
Todesdatum
10. September 1957
Todesort
Solingen, Deutschland
Beruf
Landarbeiter, Kokereiarbeiter in einer Zeche
Erstkontakt und/oder Taufe
Wurde 1924 Bibelforscher

Biographische Orte

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Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Am 4. August 1936 wurde Emil Guth wegen seiner religiösen Betätigung verhaftet und am 24. Oktober 1936 in Duisburg zu sieben Monaten Haft verurteilt, die er bis zum 5. März 1937 in Essen und Bochum verbüßte. Nach der Freilassung war er weiter als Zeuge Jehovas aktiv. Es folgte seine zweite Verhaftung und Inhaftierung im Polizeigefängnis Essen am 14. März 1942. Nur zwei Tage später verhaftete man auch seine Frau. Emil Guth wurde angeklagt, „von einem Unbekannten ein Exemplar des Wachtturms“ erhalten und „Bibelbesprechungen abgehalten“ zu haben, die zur Taufe einer weiteren beschuldigten Frau geführt hatten. Am 4. Juli 1942 wurde er vom Sondergericht Essen zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Drei Tage später zitierte die Nationalzeitung unter der Überschrift „Bibelforscher helfen dem Feinde – Exemplarische Strafen für wehrfeindliche Ketzer“ den Staatsanwalt: „Sollte man solche ketzerische und wehrfeindliche Elemente in Zukunft wieder in der Anklagebank antreffen, dann werde die Frage zu prüfen sein, ob über die Angeklagten nicht […] die Todesstrafe verhängt werden muss.“

Drei Polizeifotos zeigen einen Häftling im Anzug einmal von der rechten Seite und zweimal von vorn, davon einmal mit Hut.
Von der Kriminalpolizei Essen 1942 angefertigte Polizeifotos von Emil Guth (LAV NRW R, RW 58 Nr. 51773, Bl. 32).

Emil Guth verbrachte seine Haft als Häftling Nr. 613 im Straflager Oberems bei Gütersloh. Vor seiner geplanten Entlassung wurde ihm am 3. April 1944 eine Erklärung zur Unterschrift vorgelegt, durch die er seinem Glauben abschwören und sich bereit erklären sollte, andere Zeugen Jehovas anzuzeigen. Wissend, dass dies eine Einlieferung in ein KZ bedeutete, erklärte Emil Guth schriftlich: „Die von mir gewünschte Erklärung […] kann ich niemals unterschreiben, weil ich 1. nicht erkannt habe, dass die IBV eine Irrlehre verbreitet, und weil ich mich 2. auch innerlich noch nicht von dieser Lehre freigemacht habe. Meiner nunmehrigen Überstellung in ein Konzentrationslager sehe ich entgegen. – Meine Ehefrau, die ebenfalls Bibelforscherin ist, befindet sich seit etwa einem Jahr im Konzentrationslager Ravensbrück. Für weitere Personen habe ich nicht zu sorgen.“

Maschinegeschriebener Text in dem Emil Guth u. a. schreibt: "Meiner nunmehrigen Überstellung in ein Konzentrationslager sehe ich entgegen."
Am 3. April 1944 verweigerte Emil Guth im Polizeigefängnis Essen die Unterschrift unter ein Dokument, mit dem er seinen Glauben verleugnen sollte (LAV NRW R, RW 0058 Nr. 51773, Bl. 22).

Am 16. Mai 1944 unterzeichnete Ernst Kaltenbrunner den Befehl, Emil Guth in das KZ Buchenwald einzuliefern. Nach seiner Ankunft dort am 6. Juli 1944 erhielt er die Häftlingsnummer 7.335 und musste im Steinbruch Zwangsarbeit leisten. Nach der Befreiung aus dem KZ zog er am 22. August 1945 nach Radevormwald.

Häftlingskarteikarte_Guth_Emil
Häftlingspersonalkarte von Emil Guth, angelegt im KZ Buchenwald im Juli 1944 (Häftlingsunterlagen, KZ Buchenwald, 1.1.5.3 / 6043099 / ITS Arolsen Archives).

(Krüger: Eine Bibel, S. 41–44.)

Gedenkzeichen

Am 13. Oktober 2023 wurden in Radevormwald, Bredderstraße 9 Stolpersteine für Emil und Martha Guth verlegt. (Bergische Morgenpost, Ausgabe Radevormwald, 14.10.2023, S. D 3.)

Externe Medien

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