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Martha Lina Guth, geb. Franke

Vorname(n)
Martha Lina
Geburtsname
Franke
Nachname
Guth
1. Ehename
Köhler
Geburtsdatum
11. November 1882
Geburtsort
Langenberg (heute Gera), Deutschland
Todesdatum
9. Oktober 1966
Todesort
Solingen, Deutschland
Beruf
Haushaltshilfe
Erstkontakt und/oder Taufe
Schloss sich 1924 den Bibelforschern an

Biographische Orte

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Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Am 16. März 1942, zwei Tage nach der zweiten Verhaftung ihres Ehemannes, wurde Martha Guth festgenommen. Das Ehepaar wurde angeklagt, „von einem Unbekannten ein Exemplar des Wachtturms“ erhalten und „Bibelbesprechungen abgehalten“ zu haben, die zur Taufe einer weiteren beschuldigten Frau geführt hätten. Am 4. Juli 1942 erhielt Martha Guth daraufhin eine vom Sondergericht Essen ausgesprochene einjährige Zuchthausstrafe.

Drei Tage später zitierte die Nationalzeitung unter dem Titel „Bibelforscher helfen dem Feinde – Exemplarische Strafen für wehrfeindliche Ketzer“ den Staatsanwalt: „Sollte man solche ketzerische und wehrfeindliche Elemente in Zukunft wieder in der Anklagebank antreffen, dann werde die Frage zu prüfen sein, ob über die Angeklagten nicht […] die Todesstrafe verhängt werden muss.“

Drei Polizeifotos zeigen eine ältere, verhaftete Frau einmal von der rechten Seite und zweimal von vorn, davon einmal direkt in die Kamera blickend.
Polizeifotos von Martha Guth, angefertigt nach der Verhaftung im März 1942 (LAV NRW R, RW 58 Nr. 00326, Bl. 15).

Nach Verbüßung der Strafhaft wurde Martha Guth nicht entlassen, sondern in Schutzhaft genommen. Sie gab zu Protokoll: „Ich glaube nach wie vor, daß Jehovas Wort richtig ist und daß alles eintreten wird, was er durch sein Wort hat niederschreiben lassen. Von dieser Auffassung trete ich unter keinen Umständen zurück. Selbst dann, wenn man mich einem Konzentrationslager überstellen würde, werde ich nach wie vor Zeugin Jehovas bleiben.“

Mit einem Schreiben vom 3. April 1943 beantragte die Gestapo Düsseldorf ihre Einweisung in ein Konzentrationslager, da sie „als verstockte und nicht besserungsfähige Bibelforscherin“ galt. Per Telegramm vom 22. April 1943 stimmte das Reichssicherheitshauptamt Berlin dem Antrag zu, weil die Tatsache, „dass sie sich ausdrücklich zu den Zielen der IBV. bekennt, erwarten lässt, sie werde sich auch nach Strafverbüßung als Verkündiger der Irrlehre gegen die Interessen des Reiches betätigen“.

Telegramm: "Für die obengenannte ordne ich hiermit Schutzhaft bis auf Weiteres an ... [weil] sie dadurch, dass sie sich ausdrücklich zu den Zielen der IBV bekannt, erwarten lässt, sie werde sich auch nach Strafverbüßung als Verkündiger der Irrlehre gegen die Interessen des Reiches betätigen."
Telegramm des Reichssicherheitshauptamt Berlin an die Gestapo Düsseldorf vom 22. April 1943, indem eine Schutzhaft und Überführung in das KZ Ravensbrück für Martha Guth angeordnet wird (LAV NRW R, RW 0058 Nr. 24843, Bl. 10).

Am 19. Mai 1943 wurde Martha Guth in das KZ Ravensbrück überstellt, wo sie die Häftlingsnummer 19.862 erhielt. Das Kriegsende verhinderte ihre bereits geplante Vergasung. Nach 37 Monaten und 22 Tagen Haft erlebte Martha Guth in Ravensbrück die Befreiung. Aufgrund der brutalen Haftbedingungen wurde sie in Folge als 100 Prozent schwerbeschädigt eingestuft. Im Oktober 1945 traf sie in Radevormwald ihren Mann wieder, der die Haft im KZ Buchenwald überlebt hatte.

(Krüger: Eine Bibel, S. 41–44.)

Gedenkzeichen

Am 13. Oktober 2023 wurden in Radevormwald, Bredderstraße 9, Stolpersteine für Emil und Martha Guth verlegt. (Bergische Morgenpost, Ausgabe Radevormwald, 14.10.2023, S. D 3.)

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