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Albin Relewicz

Vorname(n)
Albin
Nachname
Relewicz
Geburtsdatum
5. Oktober 1906
Geburtsort
Bochum, Deutschland
Todesdatum
21. Januar 1945
Verfolgungsbedingte Todesart
Psychiatrisierung in Verbindung mit dem Hungerkost-Erlass des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 30. November 1942
Beruf
Bergbau- und Tiefbauarbeiter
Erstkontakt und/oder Taufe
Bekannte sich 1932 als Zeuge Jehovas

Biographische Orte

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Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Albin Relewicz arbeitete nach seiner Schulzeit an der Volksschule in Bochum-Hamme in der Zeche Karolinenglück, einem Steinkohlen-Bergwerk. Die Arbeit in den mehrere hundert Meter tiefen Schächten war hart und gefährlich. 1924 wanderte die Familie nach Lothringen aus und nahm dort die polnische Staatsangehörigkeit an. Zunächst war Albin Relewicz als Fabrikhilfsarbeiter, später im Baufachgeschäft Heinrich Reuss in Großhettingen als Tiefbauarbeiter beschäftigt.

Trotz des Verbots der Religionsgemeinschaft nach dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht verfehlte er als Zeuge Jehovas „keine Gelegenheit […], im Kameradenkreise, an der Arbeitsstätte und überall, wo die Rede auf religiöse Dinge kam, sich als Bibelforscher zu bekennen und seine Lehre weiter zu verbreiten“.

Als er im März 1943 einen „Ausbildungslehrgang im Selbstschutz“ beim Reichsluftschutzbund sowie „den Dienst mit der Waffe“ verweigerte, wurde er von der Gestapo verhaftet. Das Sondergericht für Lothringen in Metz verurteilte ihn zu zwei Jahren Zuchthaus. Die Richter hielten in ihrer Urteilsbegründung auszugsweise fest:

„Er sei Christ und schwöre auf seinen König Jesus Christus […]. [Der Angeklagte] erklärte, aus einem inneren Drang heraus gehandelt zu haben und im Gewissen sich verpflichtet zu fühlen, die frohe Botschaft des Reichs Christi zu verkünden. Die Folgen werde er tragen. Auch im Falle der Einberufung zur Wehrmacht werde er die Gebote Gottes halten. […] Diese Vereinigung [der Zeugen Jehovas] ist wehrfeindlich und geeignet, die Widerstandskraft eines Volkes zu zermürben.“

Der Historiker Hans Simon-Pelanda erklärt: „In der NS-Ideologie gab es aber keinen Platz für ein anderes Reich. Seine Glaubensüberzeugung als Zeuge Jehovas über das absolute Führerprinzip, das der NS-Staat forderte, zu stellen, reizte die Beamten bis aufs Blut.“

Ein mit Hand vollgeschriebenes Blatt.
Erste Seite eines 1943 in der Haftanstalt Zweibrücken von Albin Relewicz verfasstem Kassiber (StALa JVA Straubing Rep. 176-1345).

„Verleugnen werde ich nicht“ – weder seine Glaubensüberzeugung noch seine Freunde. Das schrieb Albin Relewicz 1943 im Gefängnis Zweibrücken in einem Kassiber, einer unzensierten Nachricht, an seinen Freund Joseph Hisiger. Beide befanden sich wegen ihrer religiösen Überzeugung als Zeugen Jehovas in der Strafanstalt Zweibrücken. Albin wollte seinem Freund Mut machen und ihn trösten. Gefängniswärter in Zweibrücken, die den Zettel mit der geheimen Nachricht bei Albin Relewicz entdeckt hatten, meldeten den Vorfall. Die Strafe: Vier Wochen verschärfte Einzelhaft, wobei Folterungen nicht auszuschließen sind. Nur wenige Wochen später wurde Albin Relewicz aufgrund „medizinischer Gutachten“ als „paranoider Psychopath“ und „gemeingefährlich geisteskrank (schizophren)“ stigmatisiert und in die psychiatrische Abteilung des Zuchthauses Straubing transportiert. „Da der Versuch scheiterte, Albins Überzeugungen durch die Folter in Einzelhaft zu brechen“, so Simon-Pelanda, „gingen die Machthaber in ihrer mörderischen Logik nun einen Schritt weiter: Man verlangte seine Verlegung in die Psychiatrie, um diesen ‚Staatsfeind‘ dort zu eliminieren.“

Der Oberbürgermeister der Stadt Straubing wies Albin Relewicz „in der Sache verbotene Betätigung als Bibelforscher“ in die geschlossene Heil- und Pflegeanstalt Karthaus-Prüll in Regensburg ein, wo er am 3. Oktober 1944 ankam. Geisteskrank sei er nicht, hatte er bis zuletzt beteuert. Albin Relewicz starb am 21. Januar 1945 – nach genau den drei Monaten, die für den langsamen Tod durch Aushungern anberaumt waren.

Die offizielle Version der Todesursache, die seinem Bruder Anton Relewicz erst 1948 von der Direktion der Heil- und Pflegeanstalt zugestellt wurde, lautete: „Herr R. litt an einer geistigen Erkrankung die mit einem allgemeinen körperlichen Zerfall einherging, an deren Folgen er nach einem stark reduzierten Kräftezustand gestorben ist.“

Albin Relewicz ist kein Einzelfall. Mindestens 114 Zeugen Jehovas sind bekannt, die direkt oder in Verbindung mit psychiatrischen Behandlungen oder Klinikeinweisungen im Nationalsozialismus ihr Leben verloren. Bei nahezu allen ging eine polizeiliche oder gerichtliche Verfolgung oder KZ-Einweisung wegen Betätigung als Zeugen Jehovas voraus.

(Simon-Pelanda/Breedlove: Widerstand, S. 299—314, 329; Hisiger: Der Mensch.)

Gedenkzeichen

Am 27. Januar 2022 wurde von der Stadt Regensburg am St. Georgenplatz eine Gedenkstele für Zeugen Jehovas, die vom NS-Regime verfolgt wurden, eingeweiht. Eine Inschrift auf der Stele weist auf Albin Relewicz hin. (Rex: Stele erinnert an die Verfolgung.)

In unmittelbarer Nähe der Stele wurde am 24. September 2024 ein Stolperstein für Albin Relewicz verlegt. (Unrecht: Mahnmal gegen das Vergessen.)

Videos

Externes Video · YouTube

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Am St. Georgenplatz in Regensburg wurde am 24. September 2024 ein Stolperstein für den Zeugen Jehovas Albin Relewicz verlegt. TV-Bericht vom 25. September 2024, mit freundlicher Genehmigung von TVA Regensburg.

Externe Medien

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