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Otto Horn

Vorname(n)
Otto
Nachname
Horn
Geburtsdatum
6. Mai 1888
Geburtsort
Hamburg, Deutschland
Todesdatum
3. Mai 1945
Todesort
Neustädter Bucht (Ostsee)
Verfolgungsbedingte Todesart
Starb beim Beschuss des Schiffes Cap Arcona
Beruf
Gipser
Erstkontakt und/oder Taufe
Taufe als Bibelforscher 1924

Biographische Orte

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Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Für die Teilnehmer des Ersten Weltkriegs wurde ab Juli 1934 das „Ehrenkreuz für Frontkämpfer“ verliehen. Otto Horn, der 1924 ein Bibelforscher geworden war, lehnte die Ehrung jedoch ab, da er, wie er selbst meinte, „nicht mehr für den Krieg sei“. Dadurch kam seine veränderte Gesinnung und seine widerständige Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus zum Ausdruck.

Trotz des Verbots der Zeugen Jehovas 1933 beteiligte sich Otto Horn an deren religiösen Zusammenkünften und war als Untergruppenleiter tätig. Das führte dazu, dass er und seine Frau am 11. Januar 1935 in ihrer Wohnung in der Langenfelderstraße 60 in Hamburg festgenommen wurden.

Otto Horn wurde mehrere Male zu Freiheitsstrafen verurteilt. Ab dem 5. Februar 1935 saß er im Konzentrationslager Esterwegen ein. Vom 23. Juli 1936 an war er in Hamburg-Altona inhaftiert. Am 3. September 1936 wurde er unter Anrechnung der Untersuchungshaft erneut zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Diese Strafe saß er in Schwarzenbek ab. In allen Fällen erfolgte die Verurteilung „wegen seiner Betätigung für die verbotene Bibelforschervereinigung“. Am 17. Januar 1937 kam er zunächst wieder frei.

Nach seiner Freilassung beteiligte er sich direkt im Februar und Juni 1937 an Flugblattaktionen. Es handelte sich um die Flugblätter „Resolution“ und „Offener Brief“. In diesen Flugblättern wurde die Verfolgung der Zeugen Jehovas geschildert und verurteilt. Die Aktion fand reichsweit an vielen Orten statt und führte zu mehreren Verfolgungswellen. Otto Horn versorgte zudem drei Zellen in einer der Untergruppen der Hauptgruppe Altona mit Flugblättern, die er auch selbst verteilte. Die Hauptgruppen waren in sehr kleine Zellen unterteilt, um trotz des Verbots Zusammenkünfte abhalten zu können.

Am 13. Mai 1938 wurde Otto Horn vom Hanseatischen Sondergericht Hamburg zu drei Jahren Haft verurteilt. Er hatte bei Verhören angeben, dass er den Inhalt der von ihm verbreiteten Flugblätter billige, den Kriegsdienst auch in Zukunft ablehne und weiterhin ein Zeuge Jehovas bleibe. Den Anfang der Strafe verbüßte er ab dem 27. Mai 1938 im Strafgefängnis Wolfenbüttel. Ab dem 17. August 1940 war er dann im Konzentrationslager in Neuengamme.

Im April 1945 rückten die alliierten Kräfte immer näher an Hamburg und die SS entschloss sich, das Konzentrationslager in Neuengamme zu räumen. Sie brachte die Gefangenen in die Lübecker Bucht. Die Häftlinge wurden auf die Schiffe Thielbek und Cap Arcona gebracht. Da die britische Luftwaffe annahm, dass sich auf den Schiffen Militär befand, griff sie diese am 3. Mai 1945 an.

Otto Horn befand sich während des Angriffs auf der Cap Arcona. Nur wenige Gefangene überlebten, die meisten ertranken oder wurden beim Rettungsversuch erschossen. Auch Otto Horn ertrank am 3. Mai 1945 in der Lübecker Bucht beim dem Untergang des Schiffes.

(HStA 213-11, 60353; ITS Arolsen Archives, Signatur 1.1.28.1, DocID 3123328; Vereinigte Arbeitsgemeinschaft der Naziverfolgten: Totenliste, S. 41.)

Gedenkzeichen

Am 17. November 2025 wurde in der Langenfelder Straße in Hamburg ein Stolperstein für Otto Horn verlegt. Die Recherchen zur Biographie des Zeugen Jehovas führten die Brüder Felix und Justus Könnecke im Rahmen des Projekts „Kartographie von Verfolgung und Widerstand der Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus“ durch. (https://www.stiftung-denkmal.de/aktuelles/stolpersteinverlegung-fuer-verfolgte-zeugen-jehovas-in-hamburg/ [Zugriff am 23.5.2026])

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