Rosa Weinelt, geb. Czollmann
- Vorname(n)
- Rosa
- Geburtsname
- Czollmann
- Nachname
- Weinelt
- Geburtsdatum
- 20. Juli 1894
- Geburtsort
- Glockstein, Ostpreußen (heute Unikowo/Polen)
- Beruf
- Reinigungskraft bei der Handwerkskammer
Biographische Orte
Die Karte zeigt Orte, die mit der Person dieses Beitrages verknüpft sind.
Wohnort(e)
Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus
Rosa Weinelt besuchte bereits vor 1933 zusammen mit ihrem Mann Vorträge der Bibelforscher in der Rethelschule und der Fürstenwallschule in Düsseldorf. Nach dem Verbot der Religionsgemeinschaft 1933 besuchte sie weiter regelmäßig religiöse Zusammenkünfte und stellte später ihre Wohnung für solche konspirativen Treffen zur Verfügung. Sie bezog die illegale Zeitschrift „Der Wachtturm“ und missionierte für ihren Glauben, indem sie eine große Anzahl verbotener Broschüren in Briefkästen steckte oder auf Spaziergängen an der Freilichtbühne und am Südfriedhof ablegte.
Um 1936 starb ihr Mann an Lungenentzündung. Als Jehovas Zeugen am 20. Juni 1937 in ganz Deutschland das Flugblatt „Offener Brief“ verbreiteten, verteilte sie rund 20 Exemplare in der Tell- sowie in der Lorettostraße in Düsseldorf.
Die Gestapo nahm Rosa Weinelt im November 1937 in „Schutzhaft“ und verhörte sie. Die Anklageschrift vom 12. Dezember 1937 gegen sie und zehn weitere Zeugen Jehovas aus Düsseldorf ging an das Reichministerium der Justiz in Berlin. Das Sondergericht Düsseldorf verurteilte sie am 16. Dezember 1937 in einem Sammelverfahren gegen elf Zeugen Jehovas zu einem Jahr Gefängnis. In der Urteilsbegründung heißt es auszugsweise: „Zahlreiche Grundsätze dieser Vereinigung gefährden Volk und Staat, insbesondere auch die Tatsache, daß die IBV ihren Mitgliedern die Verweigerung des Wehrdienstes empfiehlt.“
Nachdem sie eine „Verpflichtungserklärung“ unterschrieben hatte, dass sie „künftig jede aktive oder sonstige Arbeit für die verbotene Internationale Bibelforschervereinigung unterlassen werde“, kam sie am 4. Mai 1938 vorzeitig aus dem Strafgefängnis Düsseldorf-Derendorf frei. So fiel sie unter die Amnestie, die das „Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 30.4.1938“ politischen Gefangenen bot.
(LAV NRW R, Akte Ger. Rep. 114, 1151; RW 0058 Nr. 21989.)