Düsseldorf-Derendorf, Gefängnis
Adresse
Untersuchungsgefängnis, Strafanstalt und Gestapogefängnis Düsseldorf-Derendorf
Düsseldorf-Derendorf, Ulmenstraße 95, Deutschland
Informationen zum Ort
Das Gefängnis Düsseldorf-Derendorf wurde im Januar 1893 als Neubau eröffnet und wegen seiner erhöhten Lage in der Ulmenstraße in Düsseldorf im Volksmund „Ulmer Höh‘“ oder „die Ulm“ genannt. Gebaut als vierstrahliger Zellenbau mit Kirche und separatem Krankenhaus war es ausgelegt für rund 480 Männer – das „Weibergefängniss“, das bereits 1891 eröffnet worden war, für gut 100 Frauen.
Ab 1896 diente es außerdem als Untersuchungsgefängnis für das Düsseldorfer Landgericht, weshalb es unter verschiedenen Bezeichnungen bekannt war, wie „Strafanstalt Düsseldorf-Derendorf“ und „Untersuchungs- oder Gerichtsgefängnis Ulmenstraße“.
Trotz Reformansätzen – wie Abschaffung der Prügelstrafe in Preußen, Bemühungen um Resozialisierung oder einen „christlich-humanistischen“ Strafvollzug in der Weimarer Republik – war das Gefängnis Düsseldorf-Derendorf von Anfang an permanent überbelegt, immer wieder gab es Aufstände und Meutereien sowie Berichte über menschenunwürdige Unterbringung und Mangelernährung.
Ziel der Nationalsozialisten war das Gefängnis als „Haus des Schreckens“ zu etablieren, so Hans Frank, der 1933 als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz fungierte. Die Ansätze des modernen Strafvollzugs seien nach Roland Freisler „Hirngespinste“. Die gleichgeschaltete Justiz wurde zentral dem Reichsjustizmininsterium unterstellt und Generalstaatsanwälte hatten regelmäßig dorthin Bericht zu erstatten. Justizanstalten mussten eng mit Polizei, SS und SA zusammenarbeiten und Entlassungen an die Politischen Polizeien und Gestapostellen der Länder melden. Die Direktion im Gefängnis Düsseldorf-Derendorf übernahmen junge Nationalsozialisten der SA.
Zwischen 1933 und 1945 war das Gefängnis Düsseldorf-Derendorf als Anstalt mittlerer Größe Justiz- und Gestapogefängnis zugleich. Die Grenzen zwischen Strafvollzug und „rechtsfreien Räumen“ verwischten immer mehr. Hier wurden nach dem Strafgesetzbuch und von der Strafprozessordnung vorgesehene Straf- und Untersuchungshaft ebenso vollstreckt, wie die nationalsozialistischen Willkür-Maßnahmen der „polizeilichen Vorbeugehaft“ oder „Schutzhaft“ gegen „Asoziale“, Nichtsesshafte, Juden, Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, Polen und andere Volksgruppen sowie gegen politische Gegner der Regierung wie Kommunisten, Sozialdemokraten, Gewerkschafter, Kirchenvertreter oder regimekritische Künstler. Zeitweise machten „Schutzhäftlinge“ mehr als die Hälfte der Gefangenen in „der Ulm“ aus.
Aufgrund der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933“ und den darauf folgenden Massenverhaftungen Anfang März 1933 kamen die meisten prominenten Düsseldorfer, die politische Gegner der Nationalsozialisten waren, bis Sommer 1933 in „Schutzhaft“ in „die Ulm“. SA, SS und Stahlhelm-Verbände misshandelten die Gefangenen in tagelangen Verhören.
Die Arbeitskraft von Gefangenen sollte genutzt werden, zunächst beispielsweise für Rüstungszwecke, später zur Bombenräum- oder Schuttbeseitigung. Eine Abordnung von „Schutzhäftlingen“ aus der „Ulmer Höh‘“ gehörte zu den ersten Gefangenen, die im Sommer 1933 nach dem Vorbild des KZ Dachau die Lager Esterwegen, Börgermoor und Neusustrum bauen mussten, um die explodierende Zahl von „Schutz“- und Strafgefangenen aus dem Rheinland und dem Ruhrgebiet verteilen zu können.
Nur wenige der oben genannten Gefangenen kamen nach der regulären Haftzeit frei. Gefangene der Gestapo, der Abteilung Kriminalpolizei sowie Personen, die wegen „staatsfeindlicher Bestrebungen“ verurteilt waren, mussten Verpflichtungserklärungen unterschreiben, sich nicht mehr politisch oder staatsfeindlich zu betätigen, unterstanden nach ihrer Freilassung jedoch besonderer Gestapo-Überwachung, oder sie wurden in Arbeitshäuser, Heil- und Pflegeanstalten oder Konzentrationslager eingewiesen.
Diese Praxis betraf auch die meisten der 60 Düsseldorfer Zeugen Jehovas, die sich nach dem Verbot der Religionsgemeinschaft im Frühsommer 1933 weiter aktiv für ihren Glauben betätigten. Mindestens 38 von ihnen kamen ein- oder mehrmals in Untersuchungshaft in die „Ulmer Höh‘“ und verbüßten hier meist einen Teil ihrer Strafhaft. Über 20 Frauen und Männer leisteten nach Verbüßung der Strafhaft zwischen 1936 und 1939 eine Unterschrift unter „Verpflichtungserklärungen“, sich nicht mehr als Zeuge Jehovas zu betätigen, und kamen frei. Mindestens sieben Düsseldorfer Männer verweigerten eine Unterschrift und wurden nach der regulären Strafhaft in „Schutzhaft“ genommen und in ein Konzentrationslager eingewiesen.
„Die einzige andere Möglichkeit, die Haft in der ‚Ulmer Höh‘ zu beenden, war der wie auch immer gestaltete Tod eines Häftlings: durch Suizid, Mangelernährung oder Nahrungsverweigerung, Krankheit, Mord oder Folterung“, schreibt Dr. Bastian Fleermann in seiner Monografie zum Gefängnis Düsseldorf-Derendorf.
Privatsphäre und Individualität gab es nicht, die Einzelzellen waren meist mit vier Personen überfüllt. Während der NS-Zeit wurde das Gefängnis als Teil eines Rechtswesens immer mehr zum Ort des täglichen Terrors in Form von Demütigungen, Misshandlungen, Schmutz, Hunger, Dunkelarrest, Krankheiten oder Medizinverbrechen – „diese Erfahrungen waren mit denjenigen, die die Häftlinge im KZ machten, durchaus vergleichbar“, resümiert Dr. Fleermann.
Zeitzeugen berichten von „verschärften Verhören“ im Gefängnis Düsseldorf-Derendorf, die mit systematischer Misshandlung und brutaler Folter einhergingen. „Alle Leidensgefährten waren mehr oder weniger durch diese Hölle gegangen“, schrieb ein Gefangener in sein geheimes Tagebuch. Standardsätze in Verhörprotokollen der Gestapoakten im Landesarchiv NRW wie dieser lassen genau darauf schließen: „Nachdem ich nochmals eingehend zur Wahrheit ermahnt worden bin, werde ich nunmehr alles sagen, was ich zur Angelegenheit weiß“. Zahlreiche Berichte weisen auf vertuschte Misshandlungen sowie ungeklärte und vertuschte Todesursachen hin.
Bis 1936 wurden auf dem Gelände vereinzelt Todesurteile vollstreckt. Dies war jedoch schwierig, da die Innenhöfe von den Fabrikanlagen der angrenzenden Rheinmetall oder von Wohnhäusern in der Ulmenstraße gut einzusehen waren.
Im „Bezirkskrankenhaus“ auf dem Anstaltsgelände wurden Häftlinge aus allen Gefängnissen und Zuchthäusern des Oberlandgerichtsbezirks behandelt, so auch der Zeuge Jehovas Johannes Brosius bis zum Ende seiner ersten Haftzeit 1936. Strafanstaltsärzte sterilisierten und kastrierten unter der Leitung von Medizinalrat Dr. med. Heinrich Fuhrmann systematisch Gefangene.
Die menschenunwürdigen Zustände im Gefängnis spitzten sich weiter zu, als ab 1940 Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus den besetzten Gebieten, die der Spionage verdächtig, „entlaufen“ oder anderer „Delikte“ schuldig gesprochen wurden, „die Ulm“ überfüllten. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Gefangenen lag bis 1944 meistens über 40 Prozent. Unter ihnen gab es Todesfälle aufgrund von „Unterernährung“ oder „Entkräftung“. In den letzten Kriegsjahren starben Gefangene bei schweren Bombenangriffen.
Das Gefängnis Düsseldorf-Derendorf galt zwar nie als Zuchthaus, im Sommer 1943 gab es jedoch einige Gefangene, die dort – möglicherweise vorübergehend – Zuchthausstrafen verbüßten oder sich in Sicherungsverwahrung befanden. In Einzelfällen warteten hier auch Wehrmachtssoldaten auf ihr Kriegsgerichtsverfahren.
Nach dem Krieg kam es zu einer erneuten Nutzung des Gefängnisses, bis die Häftlinge im Jahr 2012 in die neue JVA Düsseldorf verlegt wurden, die sich vor den Toren der Stadt in Ratingen befindet. Die Gebäude wurden 2017 größtenteils abgerissen. Heute steht nur noch die ehemalige Gefängniskapelle.
(Fleermann: Ulmer Höh´; Vollzugsanstalt Düsseldorf: Historie; Ahrens: Justizvollzugsanstalt Ulmer Höh'.)
Widerstand und Selbstbehauptung im Nationalsozialismus
Mindestens sieben Düsseldorfer Männer verweigerten in der „Ulmer Höh“ die Unterschrift unter „Verpflichtungserklärungen“, sich nicht mehr als Zeuge Jehovas zu betätigen und wurden nach der regulären Strafhaft in „Schutzhaft“ genommen und in ein Konzentrationslager eingewiesen.
Anna Löckenhoff schrieb 1936 zu ihrer Verteidigung aus dem Gefängnis Düsseldorf-Derendorf an den Oberstaatsanwalt: „Auch heute findet auf der allweiten Erde die Verkündigung statt: ‚Das Evangelium vom Reiche Gottes wird auf der ganzen Erde zum Zeugnis für alle Völker gepredigt werden und dann erst wird das Ende kommen.‘ Matth[äusevangelium] 24:14. […] Und so verkündigen die Zeugen Jehovas von einem Ende der Erde bis zum anderen Ende in 90 Ländern in über 60 Sprachen: Das Königreich Gottes ist herbeigekommen.“ (LAV NRW R, Ger. Rep. 114 Nr. 8281.)
Verfolgte Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus
Frauen
Anzahl nach aktuellem Forschungsstand: nicht bekannt
- Elisabeth Bänisch
- Ida Fischer, geb. Flühshöh
- Else Gehlen, geb. Rosenberg
- Selma Elfriede Herminghaus, geb. Klüting
- Anna Löckenhoff, geb. Ibing
- Auguste Schaumburg, geb. Selbach
- Anna Maria Schwartz, geb. Heide
- Elisabeth Schürmann
- Anna Siebel, geb. Staller
- Rosa Weinelt, geb. Czollmann
- Auguste Wolf, geb. Busch
- Martha Wurmnest, geb. Schäfer
Männer
Anzahl nach aktuellem Forschungsstand: nicht bekannt
- Ernst Baus
- Wilhelm Berke
- Otto Brass
- Friedrich Brosius
- Johannes Brosius
- Martin Christoffers
- Erich Hammesfahr