Zum Hauptinhalt springen

Otto Dups

Dieser Beitrag wird noch bearbeitet.

Die Angaben sind noch unvollständig und werden ergänzt.

Vorname(n)
Otto
Nachname
Dups
Geburtsdatum
23. Januar 1899
Geburtsort
Sulzfeld (Baden), Deutschland
Todesdatum
22. Dezember 1939
Verfolgungsbedingte Todesart
Enthauptet
Beruf
Landwirt

Biographische Orte

Die Karte zeigt Orte, die mit der Person dieses Beitrages verknüpft sind.

Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Otto Dups schloss sich 1932 den Zeugen Jehovas an. In der Sulzfelder Gruppe hatte er eine leitende Funktion und sein Haus stand unter Beobachtung durch die Gestapo. Bereits im Mai 1933, kurz nach dem Verbot der Bibelforscher-Tätigkeit in Baden, führte man bei ihm eine Hausdurchsuchung durch und beschlagnahmte zahlreiche Schriften. Am 10. März 1935 wurde er das erste Mal festgenommen und am 19. September 1935 zu vier Monaten Gefängnishaft verurteilt, die er im Bezirksgefängnis Heidelberg absaß. Die Presse berichtete ausführlich über die Gerichtsverhandlung vor dem Heidelberger Schöffengericht. Dabei warf man den 13 Männern und Frauen vor, sie hätten nach dem Verbot der Bibelforscher-Vereinigung unter dem „Decknamen [...] Zeugen Jehovas“ die Gemeinschaft durch Zusammenkünfte und Werbung „von Haus zu Haus“ weitergeführt. „Der Angeklagte F. [Fundis], das Haupt der Bewegung, stellte entschieden in Abrede, daß er und die Mitangeklagten sich staatsfeindlich betätigt hätten. […] Auf die Frage des Vorsitzenden, wie er sich im Falle einer Einberufung zum Heeresdienst verhalten würde, erwiderte er ausweichend: ‚Wir wollen warten, bis die Zeit kommt!‘“ Auch der Verteidiger kam in der Presse zu Wort: „Rechtsanwalt Karg befaßte sich in seinem Plädoyer eingehend mit der Entstehung und Entwicklung der Vereinigung Ernster Bibelforscher, betonte, daß die Bezeichnung ‚Zeugen Jehovas‘ keine Tarnung sei, sondern schon 1931 in U.S.A festgelegt wurde, und wies darauf hin, daß die Statuten der Vereinigung jede politische Agitation verbieten.“ (Heidelberger Volksblatt, 21.9.1935, S. 10)

Schon im Ersten Weltkrieg hatte man den jungen Otto Dups 1918 kurzeitig inhaftiert, da er demonstrativ sein Gewehr weggeworfen hatte. Damals gehörte er noch der evangelischen Kirche an. 1937 wurde er erneut auf seine Wehrtauglichkeit gemustert. Dazu führte man die wehrpflichtigen Zeugen Jehovas aus Sulzfeld und Umgebung unter Polizeibegleitung zum Eppinger Rathaus, wo sie unter Zitierung von Bibelversen den Hitlergruß verweigerten. Im September 1939 erhielt Otto Dups schließlich einen Einberufungsbefehl zur 8. Fahrkolonne 263. Da er diesem nicht nachkam, wurde er vom Ortspolizisten zu Hause abgeholt und später in das Gerichtsgefängnis Heidelberg überstellt. Das zuständige Gericht des Kommandeurs der Ersatztruppen XII befand sich in Mannheim. Dieses klagte ihn am 21. September 1939 wegen Fahnenflucht an und verurteilte ihn zunächst zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe. Otto Dups befand sich in dieser Zeit in der Standortarrestanstalt Mannheim in der Kaiser-Wilhelm-Kaserne. Am 10. Oktober 1939 kam es vor dem Gericht in Mannheim zu einer Neuverhandlung. In dieser verurteilte man ihn zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren.

Die Zeitschrift Trost berichtete 1940 aus den Briefen von Otto Dups über das Verfahren vor dem Kriegsgericht in Mannheim: „Hierauf beantragte das Gericht die Todesstrafe. Der Richter fragte mich, was ich über das Urteil zu sagen hätte. Ich antwortete: ‚Wenn Sie das Urteil ausführen, werden Sie unschuldiges Blut auf Ihr Haupt zurückbringen.‘ Der Richter sagte: ‚Wir werden auch davor nicht zurückschrecken!‘ Hierauf sprach mein Verteidiger: Er sagte u. a.: ‚Ich bitte Sie, meine Herren, schaffen Sie keine Märtyrer! Ich kenne die Geschichte der ersten Märtyrer. Wenn man einen vor die Löwen geworfen hatte, wurde er von den anderen verherrlicht, und dadurch wurden noch viele zu Christen. Deshalb bitte ich Sie, meine Herrn, schaffen Sie kein Märtyrer!‘ Im weiteren Teil des Schreibens berichtet er, daß das Urteil schließlich auf lebenslängliches Zuchthaus lautete. Der Gendarm seines Ortes hat vor Gericht für ihn gesprochen und ihn als ehrlichen und ordentlichen Menschen geschildert, der sich ‚außer diesem fanatischen Zeug‘ gar nichts zuschulden kommen ließe.‘“ (Trost, Nr. 417, 1. 2.1940, S. 15.)

Weiter heißt es aus seinem Brief: „Meine Lieben! Heute wurde mir gesagt, daß am nächsten Dienstag [10. Oktober 1939] nochmals eine Verhandlung stattfindet. Sollte ich zum Tode verurteilt werden, so wißt Ihr ja, daß es heißt: ‚Sterben ist mir Gewinn.‘ Bei der ersten Verhandlung habe ich dem Gericht dasselbe erklärt. Christus sagt: ‚Wer sein Leben verliert um meinetwillen, der wird es gewinnen.‘ Wir wissen auch, daß niemand die Auferstehung verhindern kann. Deshalb schauen wir dem Tod hoffnungsvoll ins Angesicht. Auf ein frohes Wiedersehen im Königreich, grüßt euch alle Euer …“ (Trost, Nr. 417, 1. 2.1940, S. 15.)

In der nächsten Ausgabe von Trost schrieb man dann: „So hatte ein Rechtsanwalt vor dem Militärgericht für Otto Dubbs [sic!], einen Zeugen Jehovas aus Sulzfeld, plädiert, als gegen diesen wegen Militärdienstverweigerung die Todesstrafe beantragt worden war.“ (Trost, Nr. 418, 15.2.1940, S. 10)

Die beiden ersten Urteile wurden allerdings nicht rechtskräftig. Da zu Kriegsbeginn bei den Richtern noch Unklarheit über die neuen Gesetze bestand, hatte man Otto Dups schließlich nach Berlin-Moabit in die Untersuchungshaftanstalt überstellt, damit er sich vor dem Reichskriegsgericht in Berlin verantworten sollte.
Dort klagte man ihn nun wegen „Zersetzung der Wehrkraft“ an und verurteilte ihn am 7. Dezember 1939 zum Tode. Das Urteil wurde am 19. Dezember 1939 bestätigt und am 22. Dezember 1939 in Berlin-Plötzensee vollstreckt. Am Tag der Hinrichtung schrieb Otto Dups seiner Familie einen Abschiedsbrief. Gefasst schrieb er unter anderem: „Ihr meine Lieben wisst ja selbst, was ein Christ zu tun hat. Deshalb, meine Lieben, nehmet das Urteil in Frieden und Geduld an.“ Der Brief endet mit den Worten: „Auf ein frohes Wiedersehen grüßt Euch alle viel tausendmal Euer Otto.“

(Hartmann: Kriegsdienstverweigerung [1982], S. 85 f.; Stolle: Betrifft, S. 97–99, 109; Moser: Die grösste Katastrophe, S. 142; Herrberger, Denn es steht, S. 101, 199 f., 389; Wrobel: Auf Wiedersehen, S. 288, 296.)

Gedenkzeichen

Auf dem Friedhof in Sulzfeld befindet sich eine Gedenktafel, auf der auch der Name von Otto Dups zu finden ist.

Externe Medien

Provider-Informationen

Nachstehend finden Sie Informationen zum Anbieter und Dienst, dessen Inhalte blockiert sind, bis Sie ein Video laden oder YouTube dauerhaft erlauben.

Provider

Provider-Name
Google Ireland Limited
Beschreibung
Google Ireland Limited ist Anbieter von Google-Diensten in der EU. Über YouTube werden externe Videoinhalte bereitgestellt.
Adresse
Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland

Service

Name
YouTube
Beschreibung
YouTube ist eine Videoplattform. Wenn Sie ein Video laden oder YouTube dauerhaft erlauben, werden Inhalte von YouTube angezeigt und Daten an Google/YouTube übertragen.
Cookie(s)
Google/YouTube kann Cookies und vergleichbare Technologien einsetzen, unter anderem für Wiedergabe, Sicherheit, Analyse, Personalisierung und Werbung. Die konkrete Speicherdauer und die aktuellen Cookie-Details nennt Google in den Cookie-Informationen.
Weitere Informationen stehen in unserer Datenschutzerklärung. Eine dauerhafte Freigabe können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ im Footer widerrufen.