Elisabeth Bänisch
- Vorname(n)
- Elisabeth
- Nachname
- Bänisch
- Geburtsdatum
- 27. Januar 1886
- Geburtsort
- Breitscheid, Deutschland
- Erstkontakt und/oder Taufe
- Bekannte sich vor 1933 als Zeugin Jehovas
Biographische Orte
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Wohnort(e)
Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus
Elisabeth Bänsich besuchte regelmäßig konspirative Zusammenkünfte und stellte ihre Wohnung für solche Treffen zur Verfügung, beteiligte sich an der Vervielfältigung und Verteilung verbotener Schriften und sammelte Spenden für Mitgläubige in Not oder im Gefängnis in die sogenannte „Gute-Hoffnung-Kasse“. Jede dieser Aktivitäten galt als staatsfeindlich.
Ab Frühling 1937 vervielfältigte sie unter Anleitung von Bezirksleiter Albert Wandres auf einem Abziehapparat mehrere Monate lang zusammen mit Else Gehlen im Mansardenzimmer ihrer Wohnung hunderte Exemplare der verbotenen Zeitschrift „Der Wachtturm“. Die nötigen Matrizen erhielt sie per Post von Friedrich Lüdke aus Bochum. Der Mitgläubige Wilhelm Budde aus Düsseldorf holte die fertigen Abzüge zur Verteilung an die Gruppen in Düsseldorf, Neuss und Wuppertal.
Unter ihrem Kopfkissen fanden die Gestapobeamten zwei verbotene Bücher der Religionsgemeinschaft sowie eine Bibel in ihrem Nachttisch.
Am 10. September 1937 wurde sie verhaftet und mehrfach verhört. Unter ihrem Kopfkissen fanden die Gestapobeamten zwei verbotene Bücher der Religionsgemeinschaft sowie eine Bibel in ihrem Nachttisch. Auch der Vervielfältigungsapparat und das Zubehör wurden beschlagnahmt. Auf Ersuchen der Gestapo stellte das Amtsgericht Düsseldorf am 21. Oktober Haftbefehl gegen insgesamt 17 Zeugen Jehovas aus Düsseldorf, Neuss und Hilden aus.
In einem Sammelverfahren vor dem Sondergericht Düsseldorf gegen fünf Zeugen Jehovas aus Düsseldorf, Neuss und Wuppertal-Barmen wurde sie am 26. November 1937 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es auszugsweise: „[Die Angeklagten] haben den organisatorischen Zusammenhalt der IBV aufrechterhalten. [Sie] haben ihre Tätigkeit auch dann noch nicht eingestellt, als ihnen durch die Verhaftung und Bestrafung anderer Angehöriger der IBV besonders eindringlich klar werden mußte, daß es sich um eine verbotene staatsfeindliche und zersetzende Tätigkeit handelte.“
Nachdem sie eine „Verpflichtungserklärung“ unterschrieben hatte, sich künftig nicht mehr für die Internationale Bibelforschervereinigung zu betätigen, kam sie am 4. Mai 1938 vorzeitig aus der Strafhaft im Gefängnis Düsseldorf-Derendorf frei, blieb jedoch unter Gestapoüberwachung. Im Juli 1941 erließ die Gestapo die Reststrafe aufgrund ihres „zufriedenstellenden Gesamtverhaltens“ seit ihrer Entlassung aus der Strafhaft.
Der Oberstaatsanwalt Düsseldorf hob 1949 das Urteil vom 26. November 1937 aufgrund „§ 1 Abs. 1 und 2, § 7 der VO. des Präs. des Z.J.A. für die britische Zone über die Gewährung von Straffreiheit vom 3.6.1947“ auf.
(LAV NRW R Gestapoakte RW 0058, 10095 zu Elisabeth Bänsich; Gestapoakte RW 0058, 44672; Gestapoakte RW 0058, 22293 zu Philipp Schmitz, Bl. 41-47, Urteil vom 26.11.1937; Akte Ger. Rep. 114, 1142; Akte Ger. Rep. 114, 1139, Bl. 170.)