Alfred Herber
- Vorname(n)
- Alfred
- Nachname
- Herber
- Geburtsdatum
- 6. Dezember 1919
- Geburtsort
- Bonn, Deutschland
- Todesdatum
- 17. Februar 1948
- Todesort
- Bonn, Deutschland
- Verfolgungsbedingte Todesart
- Verstarb an den Folgen der Misshandlung in der Rheinischen Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt in Bonn
- Beruf
- Schreiner
- Erstkontakt und/oder Taufe
- Bekannte sich 1934 als Zeuge Jehovas
Biographische Orte
Die Karte zeigt Orte, die mit der Person dieses Beitrages verknüpft sind.
Wohnort(e)
Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus
- Heinrich Herber (Vater)
- Elisabeth Herber, geb. Grün (Mutter)
Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus
Alfred Herber wohnte mit seinen Eltern Heinrich und Elisabeth Herber sowie drei Geschwistern ab 1922 in Bonn in der Karlstraße 29. Bereits im Jahr 1933 wurde die Tätigkeit von Jehovas Zeugen in Preußen verboten und die Gestapo führte mehrfach Hausdurchsuchungen bei der Familie durch. Alfred Herber wurde im gleichen Jahr für kurze Zeit wegen seiner religiösen Überzeugung verhaftet. 1936 zogen die Eltern mit ihren beiden jüngsten Kindern, darunter Alfred, in die Gutenbergstraße 2 (heute Hunsrückstraße). Auch diese Wohnung wurde mehrfach von der Gestapo durchsucht. Am 16. Mai 1938 wurde der damals 18jährige Alfred gemeinsam mit seinen Eltern verhaftet. In ihrer Wohnung hatten Treffen mit Kurieren stattgefunden, die häufig auch bei der Familie übernachteten und die Gestapo hatte im Keller ein kleines Literaturlager mit Ausgaben der Zeitschrift „Der Wachtturm“ gefunden. Während Alfred und seine Mutter nach kurzer Zeit wieder freikamen, wurde sein Vater später zu einer Haftstrafe verurteilt. Alfred musste sich in Folge täglich bei der Bonner Gestapo melden. Manchmal wurde er über Nacht dort eingesperrt, weil er den Hitlergruß verweigerte.
Später schrieb Alfred Herber auf einer Schreibmaschine zwei Texte mit den Titeln „Das Ende der Welt steht vor der Tür“ und „Was die heilige Schrift klar und deutlich lehrt“ und verteilte diese unter seinen Arbeitskollegen. Daraufhin wurde er am 30. August 1943 angezeigt und am Morgen des 11. September 1943 erneut festgenommen. Auf Beschluss des Sondergerichts Köln vom 14. Oktober 1943 kam er in die Bonner Rheinische Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt. In der Anklageschrift vom 21. November des gleichen Jahres heißt es, dass er sich „im Zustande der Unzurechnungsfähigkeit der Anfertigung und Verbreitung von Flugschriften religiösen Inhalts im Sinne der Lehre der IBV schuldig gemacht“ habe. Ein vom Gericht bestellter Gutachter bescheinigte ihm „ein ausgedehntes religiöses Wahnsystem“, da er sich „von Gott, der durch die Bibel zu ihm sprach“, dazu berufen fühle, „daß er nunmehr das Wort Gottes verkünden müsse“. Der Gutachter empfahl daher „die Unfruchtbarmachung anzuordnen“. Im Urteil vom 26. Januar 1944 ordnete das Gericht die Aufnahme in der Heil- und Pflegeanstalt Düren an. Das Urteil wurde jedoch nicht umgesetzt und Alfred Herber blieb selbst nach dem Zusammenburch des NS-Systems noch bis 1947 in der Bonner Anstalt. An den dort erlittenen körperlichen Schäden verstarb er bereits im Folgejahr im Alter von 28 Jahren.
(LAV NRW R Gerichte Rep 112 Nr. 18147, 17216.)
Gedenkzeichen
In der 1996 eröffneten ständigen Ausstellung der Gedenkstätte Bonn wird auch an Alfred Herber erinnert.
Am 4. Februar 2019 wurde von dem Künstler Gunter Demnig ein Stolperstein für Alfred Herber vor seinem Bonner Wohnhaus in der Hunsrücker Straße 2 verlegt. (Blick aktuell, Ausgabe Wachtberg, 16.2.2019, S. 5; Gedenkstätte Bonn, Info, Ausgabe 1/2019, Januar, S. 4; Gedenkstätte Bonn, Info, Ausgabe 2/2019, September, S. 14, 15.)