Heinrich Herber
- Vorname(n)
- Heinrich
- Nachname
- Herber
- Geburtsdatum
- 5. Dezember 1890
- Geburtsort
- Hamburg, Deutschland
- Beruf
- Mechanikermeister, Fahrlehrer
- Erstkontakt und/oder Taufe
- 1932 oder 1933 als Zeuge Jehovas getauft
Biographische Orte
Die Karte zeigt Orte, die mit der Person dieses Beitrages verknüpft sind.
Wohnort(e)
Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus
- Elisabeth Herber, geb. Grün (Ehefrau)
- Alfred Herber (Sohn)
Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus
Heinrich Herber wohnte mit seiner Ehefrau Elisabeth und den vier gemeinsamen Kindern seit 1922 in Bonn in der Karlstraße 29. 1933 wurde die Tätigkeit von Jehovas Zeugen in Preußen verboten und die Gestapo führte mehrfach in der Wohnung der Familie Hausdurchsuchungen durch. Im gleichen Jahr verlor Heinrich Herber aufgrund seiner religiösen Überzeugung seine kurz zuvor angetretene Arbeitsstelle als Fahrlehrer beim Institut für Leibesübung der Universität Bonn. Im September 1933 wurde er erstmals verhaftet, allerdings kurz darauf wieder freigelassen.
Da sie dabei den Hitlergruß verweigerten, wurden sie häufig über Nacht im Gestapogefängnis eingesperrt.
1936 zog die Familie in die Gutenbergstraße 2 (heute Hunsrückstraße 2). Am 16. Mai 1938 wurde Heinrich Herber gemeinsam mit seiner Frau und seinem damals 18jährigen Sohn Alfred verhaftet, weil in ihrem Haus geheime Treffen mit den leitenden Predigern Robert Arthur Winkler, Albert Wandres und August Drda stattfanden und letzterer häufig auch bei der Familie übernachtete. Bei seinen Besuchen brachte August Drda häufig Pakete mit je 30 Exemplaren der im Untergrund herstellten Zeitschrift „Der Wachtturm“, die Heinrich Herber in seinem Keller lagerte und später verteilte. Als Kurier reiste er dabei bis nach Siegburg zu Anton Peters und nach Köln-Mühlheim zu Adolf Eulenhofer. Die Familie wurde in der Gestapo-Außenstelle im Kreuzbergweg 5 verhört. Während seine Frau nach einer guten Woche frei kam, wurde gegen Heinrich Herber am 19. Mail 1938 der Haftbefehl ausgestellt und er blieb bis zum 25. Juli 1938 in Bonn in Haft. Am 17. August 1938 wurde das Verfahren gegen ihn und seine Frau aufgrund des Straffreiheitsgesetzes vom 30. April 1938 eingestellt.
Heinrich Herber und sein Sohn Alfred mussten sich danach jeden Abend bei der Gestapo melden. Da sie dabei den Hitlergruß verweigerten, wurden sie häufig über Nacht im Gestapogefängnis eingesperrt. Weitere Ermittlungen der Gestapo ergaben schließlich, dass der letzte Besuch des Kuriers August Drda vom 6. bis 10. Mai 1938 stattgefunden hatte und diese „Straftat“ nicht unter das Amnestiegesetz vom 30. April 1938 fiel. Daher wurde Heinrich Herber am 2. Juni 1939 vom Sondergericht in Köln zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt, wobei ihm die 70 Tage der Haft aus dem Jahr 1938 angerechnet wurden. Er trat die Strafe am 17. Juli 1939 in Bonn an. Aus dem Gefängnis schrieb er einen handschriftlichen Brief mit der Bitte um Strafverkürzung, die ihm wegen guter Führung gewährt wurde. Er kam am 14. Oktober 1939 frei und die Reststrafe wurde bis zum 31. Oktober 1942 auf Bewährung ausgesetzt.
(LAV NRW R Gerichte Rep 112 Nr. 17216; BR 3006 Nr. 14653.)