Herbert Herold
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- Vorname(n)
- Herbert
- Nachname
- Herold
- Geburtsdatum
- 8. Januar 1904
- Geburtsort
- Pirna, Deutschland
- Beruf
- Maschinenschlosser, Elektriker und Kühlanlagenmonteur
- Erstkontakt und/oder Taufe
- Bekannte sich ab 1922 als Bibelforscher
Biographische Orte
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Wohnort(e)
Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus
Der gelernte Maschinenschlosser Herbert Herold lebte mit seiner Familie in Duisburg-Hamborn, wo er seit 1922 bei der August-Thyssen-Hütte arbeitete. Bis zu seiner Verhaftung im Mai 1944 war er aktiv im Widerstand als Kurier im konspirativen Netzwerk tätig, um an seine Mitgläubigen Informationen, verbotene Literatur zur Bibel sowie vervielfältigte Briefe von KZ-Gefangenen weiterzugeben. Mehrmals verlor er seine Arbeit, da er sich weigerte, mit „Heil Hitler!“ zu grüßen und der DAF beizutreten.
Zuerst war er „auf Betreiben von Parteidienststellen“ 1936 bei der August-Thyssen-Hütte in Duisburg-Hamborn „wegen seines Glaubens entlassen“ worden. Als das Arbeitsamt Duisburg ihn zusammen mit 24 weiteren Facharbeitern zur Arbeit bei den neu fertiggestellten Heinkel-Werken in Oranienburg entsandte, verweigerte er im dortigen Personalbüro den Gruß „Heil Hitler“ ebenso wie den Beitritt in die DAF.
„Ich glaube an Gott und halte seine Gebote. Meine sonstigen Pflichten dem Staate gegenüber erfülle ich“, gab er im Verhör vor der Kriminalpolizei Oranienburg zu Protokoll. (LAV NRW R, Akte RW 58 Nr. 3779.) Die Gestapo Düsseldorf legte aufgrund des Berichts der Kriminalpolizei Oranienburg eine Akte zu Herbert Herold an.
Zurück in Duisburg arbeitete er von 1937-1940 bei der Duisburger Waschmaschinenfabrik und war bekannt „als scharfer Gegner des nat[ional]soz[ialistischen] Regimes“.
Im Mai 1944 wurde er schließlich an seinem neuen Arbeitsplatz bei der Firma Georg Roloff in Düsseldorf, die ihn seit September 1940 als Kühlanlagenmonteur und Elektromechaniker beschäftigt hatte, verhaftet und in sogenannte „Schutzhaft“ genommen. Sein Wohnsitz war zu dieser Zeit die Kaiser-Wilhelm-Straße 44 in Düsseldorf. Er sei überführt, bis „1943 laufend grössere [sic!] Mengen illegaler IBV-Schriften bezogen zu haben“. Nachdem ein Richter am 17. Juni 1944 Haftbefehl erlassen hatte, kam er „wegen Wehrkraftzersetzung pp.“ zunächst in die Untersuchungshaftanstalt Essen. Unter der Anklage der „Vorbereitung zum Hochverrat“ wurde er für die Gerichtsverhandlung am 20. Oktober 1944 ins Gerichtsgefängnis Hamm transportiert.
„Mit Ochsenziemer und Faustschlägen“ war er im Gefängnis misshandelt worden, gab er 1946 vor dem Sonderhilfs-Ausschuß Duisburg-Hamborn im „Antrags-Formular für frühere Häftlinge der Konzentrationslager“ an. Seine Frau und die gemeinsame Tochter hielten sich während seiner Haftzeit in Borod im Westerwald auf. „Geschwister“ hätten seine Familie mit dem Lebensnotwendigen versorgt – damit könnten Mitgläubige gemeint sein, da sich Zeugen Jehovas untereinander mit „Bruder“ und „Schwester“ ansprechen.
Der Strafsenat II beim Oberlandesgericht Hamm verurteilte Herbert Herold am 20. Oktober 1944 im Sammelverfahren gegen sieben oder acht Zeugen Jehovas – unter anderem Sofie Horstmeier aus Eickhorst, Kreis Minden, und Johann Kalverkamp, Eisenbahnbeamter in Hamm – wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“, „Wehrkraftzersetzung“ und „verbotener Bibelforschertätigkeit“ zu fünf Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust. Die Vollstreckungsbehörden: Amtsgericht Essen, Oberreichsanwalt Berlin sowie Generalstaatsanwalt Hamm. Laut Mitteilung des Landgerichts Dortmund vom 24. September 1956 sind allerdings die „Strafakten durch Kriegseinwirkung in Verlust geraten“. (LAV NRW W, Akte Q 211a Nr. 10932, Bl. 37.)
In der katastrophalen Verkehrslage der letzten Kriegsmonate – bedingt durch Bombardierungen, Truppen-, Waffen-, Gefangenen- und Flüchtlingstransporte – schwer zu rekonstruieren waren die weiteren Stationen
Zuchthaus Werl – 26. Oktober 1944 bis 22. März 1945
Strafanstalt Gütersloh - 22. März 1945 Strafanstalt Gütersloh
Gefängnis Herford – 1. April 1945 - im Transport von 102 Gefangenen „nach Hameln“, möglicherweise handelte es sich um eine Zwischenstation auf dem Weg in das KZ Bergen-Belsen
Strafanstalt Celle – 1. April 1945 - möglicherweise eine weitere Zwischenstation auf dem Transport in das KZ Bergen-Belsen
KZ Bergen-Belsen – 1.–25. April 1945
am 25. April 1945 von „alliierten Truppen“ befreit, die ihn zusammen „mit den übrigen Lagerinsassen der Stadt Soltau (Lüneburger Heide) zur Betreuung überwiesen“
Für einige Wochen kam er in Soltau bei dem Bauer Johann Johannes in Ebsmoor 53 unter. Ende Mai stellte er beim Arbeitsamt Duisburg-Hamborn Antrag auf Wohlfahrtsunterstützung, um die Miete für die zwei Zimmer in der Schäferstraße 23 in Höhe von 21,65 Mark monatlich sowie den Lebensunterhalt zu bestreiten. Nur wenige Tage später wurde ihm eine monatliche Unterstützung in Höhe von 59,65 Mark gewährt. Mehrmals erhielt er bis 1950 zusätzlich Zahlungen für lebensnotwendige Güter und Leistungen wie Möbel, Kleidung, medizinische Versorgung oder Kosten für das Fahrzeug, mit dem er seine Familie aus Borod im Westerwald nach Duisburg zurückholte.
Der Oberbürgermeister von Duisburg bescheinigte im Oktober 1945 zur Vorlage beim Arbeitsamt, dass Herbert Herold „aus politisch-religiösen Gründen im KZ.-Lager inhaftiert gewesen ist“, nach „amtsärztlicher Bescheinigung […] 35% erwerbsbeschränkt“ sei und „Zuweisung leichter Arbeit“ benötige. Weiter heißt es: „Gemäß Verfügung des Herrn Oberpräsidenten der Nord-Rheinprovinz vom 1.8.1945 sind politisch Geschädigte bevorzugt zu behandeln.“ (Stadtarchiv Duisburg, Wiedergutmachungsakten 506 Nr. 544, Blatt 73.)
Zunächst arbeitslos, konnte er von April 1946 bis Februar 1948 wieder bei der Firma Georg Roloff arbeiten, danach verkaufte er an einem Marktstand selbstständig Kurz- und Wollwaren, bis ihn die Firma Roloff im Mai 1953 erneut einstellte.
Obwohl sich die Nachweise seiner Verurteilung und Haftzeiten über Jahrzehnte hinzogen, erhielt er schließlich rückwirkend ab 1946 Rentenzahlungen, außerdem 1960 eine Kapitalentschädigung wegen „Schaden im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen“ nach §§ 34–37 BEG.
(LAV NRW R, Akten RW 58 Nr. 3779, 32502; LAV NRW W, Akte Q 211a Nr. 10932; ITS Arolsen Archives, Teilbestand 6.3.3.2 / Sign. 90129013, 90129015, 90129016, 90129017, 90129018, Teilbestand 1.2.2.1 / Sign. 11360359, 12047440, 12047441, 12047516; Stadtarchiv Duisburg, Wiedergutmachungsakten 506 Nr. 00544.)