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Irma Mantei, geb. Zich

Vorname(n)
Irma
Geburtsname
Zich
Nachname
Mantei
Geburtsdatum
25. April 1906
Geburtsort
Lodz, Polen
Todesdatum
7. Juli 1963
Todesort
St. Ingbert, Deutschland
Beruf
Kindergärtnerin

Biographische Orte

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Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus

August Mantei, der evangelischen Glaubens war, wurde am 7. Mai 1942 mit seiner späteren Ehefrau Irma Zich festgenommen und neun Tage von der Gestapo verhört. Danach räumten die Gestapobeamten ein, sie hätten ihn irrtümlich verhaftet und ließen ihn frei.

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Kommunismus

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Irma Zich wohnte mit ihren Eltern im Gebäude des Bibelhauses Lodz, des ehemaligen Zweigbüros der Zeugen Jehovas in Polen. Nach dem Einzug der Wehrmacht in Lodz wurde die Kindergärtnerin im Gesundheitsamt, Abteilung Säuglingsfürsorge, beschäftigt. Hier kam es 1940 zu ihrer Entlassung, weil sie den Hitlergruß verweigerte. In Folge wurde sie am 12. Oktober 1940 das erste Mal von der Gestapo verhaftet und in das Strafgefängnis Lodz in der Kopernikusstraße eingeliefert. Trotz eines Freispruchs in der Sondergerichtsverhandlung am 3. März 1941 bleib Irma Zich auf Veranlassung der Gestapo noch 14 Tage in Haft. Nach ihrer Entlassung musste sie sich über sechs Monate lang jeden Morgen bei der Gestapo melden.

Am 7. Mai 1942 verhaftete die Gestapo in Lodz mehrere Zeugen Jehovas, darunter auch Irma Zich. Schon bei der Verhaftung wurde sie in ihrer Wohnung von einem Gestapobeamten geschlagen. Mit sechs weiteren Personen aus dem ehemaligen Bibelhaus, darunter ihrem Vater, ihrer Schwester und ihrem späterer Ehemann August Mantei, wurde sie in das Untersuchungsgefängnis Lodz Danzigerstraße gebracht. Die Gestapo wies Irma Zich nach, Literatur aus dem Bibelhaus beiseitegeschafft und versteckt zu haben. Ihre Schwester hatte eine Schreibmaschine versteckt. Durch wochenlange Verhöre mit Folterung verlor Irma Zich nicht nur zwei Zähne, sondern zog sich dauerhaft ein Herzleiden zu. Am 12. Dezember 1942 kam sie frei. Zwölf Tage später heiratete sie August Mantei.

Anfang Februar 1944 kam es zu einer dritten Verhaftung mit einem Gestapoverhör. Die Gestapo ließ sie am gleichen Tag  wieder frei, möglicherweise auch, weil August Mantei bereits zur Wehrmacht eingezogen worden war. Am 15. September 1944 holte ihr Mann sie und die gemeinsame Tochter nach Stralsund, wo er im Marinelazarett eingesetzt war. Irma Mantei meldete sich in Lodz nicht ab und dachte, so den Nachstellungen durch die Gestapo zu entkommen.

(LA SB, LEA 14.246.)

Widerstand und Verfolgung im Kommunismus

Nach Kriegsende blieben August und Irma Mantei mit ihrer Tochter in Vorpommern und fanden in Barth ein neues Zuhause. Nach dem Verbot der Zeugen Jehovas in der DDR musste Irma Barth jedoch wieder wegen ihrer Glaubensüberzeugung Repressalien und Verfolgung auf sich nehmen. Am 26. Juni 1951 wurde ihr der Status eines Opfers des Faschismus wieder aberkannt, mit der Begründung: „Die Obengenannte ist Bibelforscherin [im Original unterstrichen] und hat sich nach Aufforderung ihrer Dienststelle nicht revidiert. Sie beteiligt sich nicht am Aufbau der DDR [...].“ Am 2. Januar 1960 verließ die Familie Mantei die DDR und floh nach Westdeutschland. (LA SB, LEA 14.246.)

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