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Gesche Janssen, geb. Poppen

Vorname(n)
Gesche
Geburtsname
Poppen
Nachname
Janssen
Geburtsdatum
25. Mai 1908
Geburtsort
Petkum, Deutschland
Todesdatum
30. September 1970
Todesort
Emden, Deutschland
Beruf
Haushaltshilfe
Erstkontakt und/oder Taufe
Schloss sich Jehovas Zeugen 1932 an

Biographische Orte

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Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Gesche Janssen wurde aufgrund ihrer religiösen Tätigkeit am 16. Februar 1937 festgenommen. Sie verblieb zwei Wochen im Gerichtsgefängnis Emden in Untersuchungshaft, konnte dann aber bis zum anberaumten Prozess in Freiheit leben. Am 15. April 1937 wurde sie zusammen mit ihrem Mann und anderen Zeugen Jehovas angeklagt, gegen die sogenannte Reichstagsbrandverordnung und gegen das Verbot der Religionsgemeinschaft verstoßen zu haben. Durch gegenseitige Besuche, vor allem aber durch die Zusammenkünfte und das gemeinsame Erörtern von Bibelstellen bzw. IBV-Schriften hätten sie „den Zusammenhalt unter den Anhängern der IBV aufrecht erhalten“. Gesche Janssen wurde auch zum Vorwurf gemacht, nicht an den Reichstagswahlen teilgenommen und den Hitlergruß verweigert zu haben.

Eine Frau in einem geblümten Kleid sitz in einem Garten oder Park in einem Korbstuhl.
Gesche Janssen (UaP).

Sie stand am 12. Mai 1937 vor dem Sondergericht Hannover, dass sie zu einem Jahr und drei Tagen Gefängnishaft verurteilte. Gesche Janssen wurde direkt nach dem Prozess in Hannover inhaftiert. Ihr ebenfalls verurteilter Ehemann wurde nach Berlin-Plötzensee gebracht. Am 5. Oktober 1937 kam sie nach Dreibergen-Bützow und einen Monat später, am 5. November 1937, nach Bad Doberan zur Strafverbüßung. Danach erfolgte eine erneute Inschutzhaftnahme. Gesche Janssen wurde am 5. Mai 1938 nach Wilhelmshaven gebracht, entweder in das dortige Polizeigefängnis oder eine andere Verwahranstalt. Dort weigerte sie sich, von ihrer religiösen Überzeugung abzulassen, so dass die Gestapo die Überweisung in ein Konzentrationslager veranlasste. Die am 10. Mai 1938 formulierte Begründung der Gestapo Berlin für die Schutzhaft lautete:

„Sie gefährdet nach dem Ergebnis der staatspolizeilichen Feststellungen durch ihr Verhalten den Bestand und die Sicherheit das Volkes und Staates, indem sie im Falle ihrer Freilassung nach Strafverbüßung zu der Befürchtung Anlass gibt, dass sie sich sofort wieder für die IBV betätigt.“

Gesche Janssen wurde zunächst in das KZ Lichtenburg transportiert, wo sie am 10. Juni 1938 ankam. Nach etwa einem Jahr kam sie am 15. Mai 1939 in das neu errichtete Frauen-KZ Ravensbrück. Die dortigen extremen Arbeitsbedingungen setzten ihr zu und verursachten neben einer Diphterie auch Gelenkrheumatismus und ein schweres Herzleiden.

Im Zuge des totalen Krieges wurden alle Arbeitskräfte gebraucht, weshalb auf Vorschlag Heinrich Himmlers Bibelforscherinnen ab 1943 in kinderreichen Familien oder in „Lebensborn“-Heimen beschäftigt werden sollten. Gesche Janssen setzte man ab dem 3. Juni 1944 im SS-Heim „Taunus“ in Wiesbaden als landwirtschaftliche Hilfe und ab dem 24. November 1944 im SS-Heim „Hochland“ in Steinhöring bei München ein. Beides waren „Lebensborn“-Heime, in denen nach „Rassegesichtspunkten“ von SS-Männern gezeugte Kinder lediger Frauen unter strenger Geheimhaltung geboren und versorgt wurden. In Steinhöring waren Bibelforscherinnen aus dem KZ Ravensbrück u.a. zum Barackenreinigen eingesetzt.

Nach Kriegsende blieb Gesche Janssen noch bis zum 15. Juli 1945 in Steinhöring. Sie arbeitete zuletzt im dortigen Hilfskrankenhaus als Hausangestellte. Eine ärztliche Bescheinigung vom 30. Juni 1945 besagt, dass sie infolge ihrer sich im KZ zugezogenen Herzerkrankung „ihre Heimreise nach Emden/Ostfriesland nicht allein ausführen“ könne und eine Begleitperson benötige. Am 25. Juli 1945 war sie nach achtjähriger Freiheitsberaubung endlich wieder bei ihrem Mann in Emden.

Eine Menschenmenge singt bei einem Kongress. Die Leute schauen in die Liederbücher.
Rimt und Gesche Janssen (mitte) auf einem Kongress der Zeugen Jehovas in Nürnberg, Zeppelinwiese, im August 1955 (UaP).

Sie bemühte sich ab 1949 um eine Geschädigtenrente (wegen 70 Prozent Erwerbsminderung) und um Haftentschädigung, die ihr schließlich gewährt wurde. Um auch die körperlichen und psychischen Schäden anerkannt zu bekommen, musste sie jahrelang ärztliche Stellungnahmen beibringen, was sie sehr belastete. Ihr Gesundheitszustand wurde immer schlechter. Sie konnte sich irgendwann wegen ihres Herzfehlers und Rheumas kaum mehr bewegen. Gesche Janssen verstarb 1970 im Alter von 62 Jahren.

(Adickes: Gesche Antje Janssen.)

Gedenkzeichen

Am 22. Oktober 2023 wurden in Emden, Helgolandstraße 44, für Gesche und Rimt Janssen Stolpersteine verlegt. (Adickes: Gesche Antje Janssen.)

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