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Auguste Launert, geb. Buschhaus

Vorname(n)
Auguste
Geburtsname
Buschhaus
Nachname
Launert
Geburtsdatum
4. April 1895
Geburtsort
Essen-Rellinghausen, Deutschland
Todesdatum
12. März 1957
Todesort
Essen, Deutschland
Beruf
Verkäuferin
Erstkontakt und/oder Taufe
Erstkontakt 1919, Taufe als Bibelforscherin 1920

Biographische Orte

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Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus

  • Otto Launert (Ehemann)

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Auch nach dem Verbot der IBV im Jahr 1933 stand Auguste Launert weiter aktiv für ihren Glauben ein. Am 30. April 1936 wurde sie von der Polizei mit der Zahlung von drei Reichsmark wegen Fernbleiben vom Ausbildungskursus für Luftschutzwarte bestraft. Am 6. Juli 1936 kam es wegen Vergehen nach dem Reichsluftschutzgesetz zu ihrer Verhaftung, da sie es abgelehnt hatte, an einem Ausbildungskursus für Luftschutzwarte teilzunehmen. Da der Richter, dem sie vorgeführt wurde, keinen Haftbefehl erließ, wurde sie am nächsten Tag aus dem Polizeigefängnis Essen entlassen.

Am 15. Dezember 1936 fand in Essen eine Aktion gegen Zeugen Jehovas statt, bei der es zu einer Durchsuchung der Wohnung von Auguste und Otto Launert in der Oststraße 27 kam. Dort wohnte auch Otto Habicht, der Bruder von Auguste Launert, der offenbar kein Zeuge Jehovas war. Bei der Durchsuchung wurden 64 Exemplare des „Wachtturm“, ein Exemplar des „Offenen Briefes“ und weitere Schriften gefunden und beschlagnahmt. In einem ersten gegen sie und ihren Mann anhängig gewordenen Verfahren, wurde Otto Launert in Essen zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, die Ermittlungen gegen Auguste Launert jedoch aufgrund des Straffreiheitsgesetzes vom 25. April 1936 eingestellt.

1942 wurde Otto Launert durch das Urteil des Sondergerichts in Essen vom 27. August erneut wegen verbotener Bibelforschertätigkeit angeklagt und in Essen zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Er verstarb während der Haft am 25. Februar 1943. Auguste Launert wohnte zu dieser Zeit in dem ihr gehörenden Mehrfamilienhaus in der Ruhrtalstraße 167 in Essen-Werden und lebte von den Mieteinnahmen. Trotz des Verlustes ihres Ehemannes und dadurch im vollen Bewusstsein der Gefahren, die sich aus einer weiteren aktiven Glaubensausübung ergeben würden, zeigte Auguste Launert weiterhin eine widerständige Haltung gegen das NS-Regime.

Ihren Mietern gegenüber bekannte sie sich als Zeugin Jehovas. Zwei ihrer Mieter wollten 1943 den Keller des Hauses als Luftschutzkeller einrichten. Damit war Auguste Launert nicht einverstanden und wurde daraufhin von den Mietern denunziert. Am 22. Juli 1943 schrieb NSDAP-Ortsgruppenleiter Heidbuchel an die NSDAP-Kreisleitung in Essen, dass ihm ein Bericht über „das unerhörte Benehmen der Frau Launert, daß jeder Einstellung zur Volksgemeinschaft widerspricht“, zugestellt wurde.

Bei einer Hausdurchsuchung am 20. August 1943 wurden bei Auguste Launert unter anderem 60 Original-Wachttürme aus den Jahren 1927 bis 1933 (April) sowie weitere Schriften der Bibelforscher und eine Fotografie von J. F. Rutherford gefunden. Ihre Mieter gaben über ihre angeblich gemachten Äußerungen folgende Aussage zu Protokoll: „Wenn alle so gehandelt hätten, wie ihr Mann, dann hätten wir keinen Krieg und keine Mörder, denn die englischen und amerikanischen Glaubensbrüder kämen nicht hierher und würfen [sic!] Bomben und die deutschen Glaubensbrüder würden nicht gegen den Feind fahren [sic!].“

Auguste Launert kam am Tag der Hausdurchsuchung sofort in die Untersuchungshaftanstalt Essen. Mit der Strafentscheidung vom 4. November 1943 des Sondergerichts Essen wurde sie zu einer Strafe von zwei Jahren Zuchthaus verurteilt, die am 19. August 1945 enden sollte. In der Gerichtsakte findet sich schon folgende Anordnung: „anschließend Vorbeugungshaft für Staatspolizei Düsseldorf II B 2, nach Strafverbüßung in ein Konzentrationslager“.

Auguste Launert war vorgeworfen worden, sie habe sich des Vergehens nach § 4 Abs. 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 in Verbindung mit dem Erlass des Preussischen Ministers des Innern vom 24. Juni 1933 sowie eines Verbrechens nach §3 der Wehrkraftschutzverordnung vom 25. November 1939 schuldig gemacht, weil sie durch ihre Tätigkeit an einer wehrfeindlichen Verbindung teilgenommen oder sie unterstützt habe. Im Urteil wurde dazu ausgeführt: „Eine wehrfeindliche Verbindung im Sinne dieser Betätigung ist schon ein loser Zusammenhalt von Personen, die auch nur nebensonstigen [sic!] Anschauungen oder auf religiöser Grundlage eine wehrfeindliche Gesinnung pflegen.“

Allein Auguste Launerts Religionszugehörigkeit genügte, um strafrechtlich gegen sie vorzugehen. Im Urteil des Sondergerichts Essen wurde außerdem vermerkt: „Den deutschen Gruß lehnt die Angeklagte ab.“

Drei Gestapoaufnahmen, Aguste Launert von vorne und jeweils einmal von der Seite fotografiert. Auf dem ersten Bild ist zu lesen: Kriminalpolizei-Stelle Essen 593/43.
Die von der Gestapo in Essen aufgenommenen Polizeifotos von Auguste Launert, 1943 (LAV NRW R, RW 0058, Nr. 45383).

Am 24. November 1943 wurde Auguste Launert aus der Untersuchungshaftanstalt in das Frauenzuchthaus Anrath verlegt. Der Gefängnisleitung fiel schnell das auf ihre religiöse Überzeugung gegründete widerständige Verhalten auf. In einem Schreiben an die Kriminalpolizei Essen erklärte der Vorstand am 23. Februar 1944:

„Ich beantrage die polizeiliche Vorbeugungshaft gegen die Auguste Launert […] Die Rechtsbrecherin ist bisher vom Strafvollzug überhaupt nicht beeindruckt. Frech und anmaßend lehnt sie jede Arbeit, die auch nur in Verbindung mit dem Krieg gebracht werden könnte, ab. Bei Ermahnungen erklärt sie, Arbeiten, die in Verbindung mit dem Kriege gebracht werden könnten, lehne sie ab, da Jehova das nicht wolle. Im Hinblick auf ihre unverbesserliche Einstellung, die auch durch den weiteren Strafvollzug nicht geändert werden kann und wird, halte ich ihre sichere Unterbringung dringend geboten.“

Schreiben mit Schreibmaschine auf bräunlichem Papier.
Beurteilung von Auguste Launert durch das Frauenzuchthaus in Anrath, Februar 1944 (LAV NRW R, RW 0058, Nr. 20057).

In Anrath wurden allein im Jahr 1943 etwa 2.600 Neuzugänge registriert. Wegen der Überbelegung des Gefängnisses verlegte die Gestapo ständig Gefangene in andere Strafanstalten oder in Konzentrationslager. Am 15. September 1944 wurde auch Auguste Launert von Anrath in das Gefangenenlager Oberems bei Gütersloh gebracht.

Mit einem Schreiben vom 28. Dezember 1944 an das Landgericht Essen bat Otto Habicht, der Bruder von Auguste Launert, um eine Haftunterbrechung für seine Schwester aufgrund deren schlechten Gesundheitszustandes. Dieser Antrag wurde vom Gefangenenlager Oberems mit Schreiben vom 5. März 1945 an den Oberstaatsanwalt in Essen befürwortet. Über Auguste Launert wurde aber auch vermerkt: „Die bisherige Strafe beeindruckt sie anscheinend nicht, da sie ihre Straftat nicht zugibt.“ 

Durch das Ende des Krieges endete die Leidenszeit für Auguste Launert am 3. April 1945, als sie nach der Befreiung auf Weisung der Besatzungstruppen entlassen wurde.

(LAV NRW R, Ger. Rep. 0117, Nr. 366; RW 0058, Nr. 20057, 45383; Stadtarchiv Essen, HdEG, Best. 158, L 307, Bl. 1–3; Sterbeeintrag Nr. 76/1957 Standesamt Essen-Werden.)

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