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Anrath, Strafgefängnis

Adresse

Strafgefängnis Anrath
Willich, Gartenstraße, Deutschland

Informationen zum Ort

Das Strafgefängnis Anrath wurde ab 1900 für Männer und Frauen gebaut und ist heute Teil der Justizvollzugsanstalt Willich bei Krefeld in NRW. Das „Weibergefängnis“ war bereits 1902 fertiggestellt und wurde 1926 in „Frauenanstalt“, 1941 in „Frauenzuchthaus“ umbenannt.

Gebäudeplan der Strafanstalt Anrath.
Gebäudeplan der Strafanstalt Anrath bei Krefeld (Archiv Bürgerverein Anrath).
Eine Zelle mit Fenster, Wandschrank, Bett, Stuhl und Hocker und einer Waschschüssel.
Nachbau einer Zelle der Strafanstalt Anrath im Historischen Gefängnismuseums Niederrhein der königlichen Potthusaren zu Anrath e.V. (Archiv Bürgerverein Anrath).
Eine Postkarte zeigt drei Ansichten des Strafgefängnisses Anrath.
Strafanstalt Anrath, Postkarte vor 1945 (Archiv Bürgerverein Anrath).

Ab 1933 waren hier zunehmend politisch unerwünschte Personen gefangen, darunter Mitglieder der KPD und SPD. Im Zweiten Weltkrieg stieg die Zahl der Inhaftierten stark an, insbesondere durch Verurteilte aus den besetzten Gebieten wie den Niederlanden, Belgien und Polen, Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und jüdische Häftlinge sowie Untersuchungs- und Schutzhäftlinge aus Frankreich und Österreich. Im Jahr 1944 saßen in der Männerstrafanstalt außerdem 54 Wehrmachtshäftlinge.

Die gefangenen Männer und Frauen mussten innerhalb der Einrichtung Arbeiten verrichten wie Stricken, Nähen, Waschen und Briefumschlagproduktion oder in umliegenden Industrieunternehmen, und „Bauernkommandos“ Zwangsarbeit leisten. Gefangene wurden auch in der Trümmerbeseitigung und Bombenentschärfung eingesetzt. Viele starben an den katastrophalen Haftbedingungen oder kamen in Konzentrationslager. Die Krankenabteilung unterhielt eine „Kriminalbiologische Forschungsstelle“, die im Rahmen des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14.7.1933 an Zwangssterilisationen beteiligt war.

Ab September 1944 begann die schrittweise Evakuierung der Anrather Anstalt. Die Gefangenen wurden teils freigelassen, in andere Strafanstalten verlegt, auf Todesmärsche geschickt oder der Gestapo übergeben. Die Amerikaner besetzten die Anstalt am 2. März 1945. Heute befindet sich auf dem Gelände die JVA Willich.

Luftaufnahme eines Gefängnisbaus.
Der Neubau der JVA Willich im Jahr 2007 (Archiv Bürgerverein Anrath).

Unter den Gefangenen befanden sich Zeuginnen und Zeugen Jehovas aus dem Rheinland und Ruhrgebiet, die zwischen 1936 und 1939 von Sondergerichten zu Gefängnisstrafen verurteilt worden waren, da sie sich missionarisch und seelsorgerisch für die Glaubensgemeinschaft betätigt hatten.

Ein bemerkenswerter Sonderfall innerhalb der NS-Strafjustiz war die temporäre Amnestierung von Zeuginnen und Zeugen Jehovas im Strafgefängnis Anrath. Am 1. Mai 1938 trat das „Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 30.4.1938 aus Anlaß der Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“ in Kraft. Es sah die Straffreiheit für Gefängnisstrafen bis zu sechs Monaten vor; Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr konnten unter Festsetzung einer dreijährigen Bewährungszeit erlassen werden. Die Staatspolizeileitstelle Berlin präzisierte wenige Tage später auf Anfrage verschiedener Dienststellen das Vorgehen im Fall von Zeugen Jehovas: Ihnen sei „eine Erklärung zur Unterschrift vorzulegen, in der sie sich verpflichten, sich künftig nicht mehr für die illegale IBV zu betätigen und auch kein Zeugnis mehr für die IBV abzulegen. Unterschreiben sie diese Erklärung, so sind sie zu entlassen“. Wer die Unterschrift verweigere, sei vorläufig in „Schutzhaft“ zu nehmen. (LAV NRW R, RW 18 Nr. 22, Rundschreiben der Gestapo Düsseldorf vom 6. Mai 1938)

In der Strafanstalt Anrath kam diese kurze Version der „Erklärung“ zum Einsatz, abgedruckt im unteren Teil des Formulars: „Ich erkläre mich bereit, daß ich mich nie mehr für die I.B.V. betätigen werde und werde auch der Polizei sofort Mitteilung machen, wenn ich etwas von der illegalen Arbeit der Bibelforscher hören sollte."

Mit Schreibmaschine geschriebener Text.
Kurze Version einer „Erklärung“ für Zeuginnen und Zeugen Jehovas, die im Mai 1938 in der Strafanstalt Anrath verwendet wurde. Wer unterschrieb, kam aufgrund der Amnestie vom 30. April 1938 aus der Strafhaft vorzeitig frei (LAV NRW R, RW 0058, 39360, Bl. 35).

Mehr als die Hälfte der Zeuginnen und Zeugen Jehovas konnten solche unspezifischen Formulierungen mit ihrem Gewissen vereinbaren, da sie sich nicht einer Rechtskörperschaft wie der Internationalen Bibelforschervereinigung zugehörig fühlten, sondern mit ihrer Taufe persönlich Gott geweiht waren. Fünf Frauen und Männer aus Düsseldorf leisteten im Mai 1938 im Strafgefängnis Anrath diese Unterschrift und kamen frei. Mindestens drei von ihnen betätigten sich weiter im Widerstand, zwei wurden später erneut verhaftet.

(Justiz NRW: Justizvollzugsanstalt Willich II.)

Widerstand und Selbstbehauptung im Nationalsozialismus

Auguste Launert wurde am 24. November 1943 in das Frauenzuchthaus Anrath verlegt. Der Gefängnisleitung fiel schnell das auf ihre religiöse Überzeugung gegründete widerständige Verhalten auf. In einem Schreiben an die Kriminalpolizei Essen erklärte der Vorstand am 23. Februar 1944: „Ich beantrage die polizeiliche Vorbeugungshaft gegen die Auguste Launert […] Die Rechtsbrecherin ist bisher vom Strafvollzug überhaupt nicht beeindruckt. Frech und anmaßend lehnt sie jede Arbeit, die auch nur in Verbindung mit dem Krieg gebracht werden könnte, ab. Bei Ermahnungen erklärt sie, Arbeiten, die in Verbindung mit dem Kriege gebracht werden könnten, lehne sie ab, da Jehova das nicht wolle. Im Hinblick auf ihre unverbesserliche Einstellung, die auch durch den weiteren Strafvollzug nicht geändert werden kann und wird, halte ich ihre sichere Unterbringung dringend geboten.“ (LAV NRW R, RW 0058, Nr. 20057.)

Verfolgte Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus

Frauen

Anzahl nach aktuellem Forschungsstand: nicht bekannt

Männer

Anzahl nach aktuellem Forschungsstand: nicht bekannt

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