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Carolina Dietz, geb. Schäfer

Vorname(n)
Carolina
Geburtsname
Schäfer
Nachname
Dietz
1. Ehename
Boos
Geburtsdatum
13. Februar 1874
Geburtsort
Sennfeld i.B., Deutschland
Todesdatum
20. März 1949

Biographische Orte

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Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Caroline Dietz wurde am 1. März 1937 wegen Betätigung für die IBV vom Sondergericht in Mannheim zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten verurteilt, die sie im Gefängnis Gotteszell absaß. Nach der Haftentlassung wurde eine „Schutzhaft“ verhängt. Ab dem 14. Juli 1937 war Caroline Dietz im Frauen-KZ Moringen inhaftiert. Der Lagerdirektor Hugo Krack glaubte, dass sie einen Gesinnungswechsel durchgemacht und sich von der IBV abgewandt hatte. Er befürwortete deshalb ihre Entlassung, die am 3. Februar 1938 erfolgte.

Die Zeugin Jehovas lebte ihren Glauben jedoch weiter aus und war sogar als Kurierin für illegale Schriften aus der Schweiz tätig. Wohl im September 1940 nahm sie die Gestapo in Mannheim erneut fest und verhörte sie. Caroline Dietz beschrieb diese Zeit in einem späteren Wiedergutmachungsantrag mit den Worten: „Die Nächte in den Kellerzellen - es ist unmöglich zu beschreiben. [...] Weil ich niemanden verraten [wollte] wurde ich an Händen und Füßen mit Knebel im Mund zusammengepreßt in der Ecke im Keller und ab und zu kam einer mit Taschenlampe (es ist zu viel).“

(Hesse/Harder: und wenn ich lebenslang, S. 62; Harder/Hesse: Zeuginnen Jehovas aus Baden, S. 150, 162, 165, 172 f.)

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