Alfons Mroß
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- Vorname(n)
- Alfons
- Nachname
- Mroß
- Geburtsdatum
- 21. Januar 1914
- Geburtsort
- Roßberg, Schlesien (heute Rozbark/Polen)
- Todesdatum
- 5. November 1943
- Verfolgungsbedingte Todesart
- hingerichtet
- Beruf
- Güterbodenarbeiter
- Erstkontakt und/oder Taufe
- Alfons Mroß besuchte ab 1932 die Gottesdienste von Jehovas Zeugen und trat 1934 aus der katholischen Kirche aus
Biographische Orte
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Wohnort(e)
Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus
Alfons Mroß arbeitete im Fuhrunternehmen seines Stiefvaters und später bei einem Bauern in der Gegend von Torgau. Von Oktober 1936 bis Oktober 1938 erfüllte er seine Dienstpflicht beim 3. Infanterie-Regiment 11 in Leipzig. Danach ging er als Güterbodenarbeiter zur Reichsbahn in Leipzig. Am 11. Dezember 1939 wurde Alfons Mroß erneut eingezogen: zum 7. Infanterie-Regiment 174 nach Neuhammer am Queis (heute: Świętoszów/Polen). Auf Anforderung der Reichsbahn entließ man ihn am 4. März 1940 wieder und er kehrte als Güterbodenarbeiter nach Leipzig zurück.
Die nächste Einberufung erfolgte am 20. Juli 1943 durch das Wehrmeldeamt Leipzig. Statt sich jedoch am 26. Juli wie verlangt beim Grenadier-Ersatzbataillon 185 in Zwickau zu melden, erschien er am 27. Oktober 1943 auf dem Wehrmeldeamt Leipzig 2 und erklärte, „dass er als ‚Ernster Bibelforscher‘ keinen Wehrdienst leisten könne, das fünfte Gebot verbiete das Töten von Menschen; er wolle arbeiten, könne aber als Soldat nicht an die Front gehen“. Der Gerichtsoffizier des Wehrbezirkskommandos führte ihm die Folgen seiner Wehrdienstverweigerung vor Augen, doch Alfons Mroß blieb seiner Überzeugung treu – im Bewusstsein um die drohenden Konsequenzen. Dabei blieb er auch während der Vernehmung durch den Untersuchungsführer des Reichskriegsgerichts und in der Hauptverhandlung.
Am 12. Oktober 1943 verurteilte ihn der 4. Senat des Reichskriegsgerichts in Torgau wegen „Zersetzung der Wehrkraft“ zum Tode: „Eine mildere Beurteilung ist hier nicht angängig, weil der Angeklagte an seiner Weigerung auch jetzt noch hartnäckig und unbelehrbar festhält. Wer in dieser Weise im Krieg die Treuepflicht gegenüber seinem Volke verletzt, kann keine Milde erfahren. Der Senat hat deshalb auf die Todesstrafe erkannt.“
Offenbar zwei oder drei Tage vor der Vollstreckung brachte man Alfons Mroß aus dem Wehrmachtsgefängnis Torgau Fort Zinna nach Halle (Saale). Am 5. November 1943 wurde er im Alter von 29 Jahren im Zuchthaus „Roter Ochse“ in Halle (Saale) enthauptet. An diesem Tag wurden noch fünf weitere Zeugen Jehovas im Zuchthaus „Roter Ochse“ hingerichtet.
Gedenkzeichen
Das Grab von Alfons Mroß befindet sich in einer Gedenkanlage für 679 vom NS-Regime hingerichtete Personen auf dem Gertraudenfriedhof in Halle (Saale).
Am 26. Oktober 2023 wurde vor dem Haus in der Huygensstraße 3 in Leipzig ein Stolperstein für Alfons Mroß verlegt. (Leipziger Zeitung, 29.10.2023.)
Besonderheiten
Der Schriftsteller Ferdinand May schildert in seinem 1978 erschienenen autobiographischen Roman „Die bösen und die guten Dinge“ seine Begegnung mit einem Bibelforscher während seines Dienstes beim Wehrmeldeamt Leipzig. Dieser weigerte sich zum Dienst zu erscheinen, zerriss den Einberufungsbefehl und begründete dies mit Bibelstellen. Wenn auch literarisch verfremdet handelt es sich nach bisherigen Erkenntnissen hierbei um Alfons Mroß. May berichtet: „Genau nach vier Wochen lagen die Akten vor mir: ‚Hingerichtet im Gefängnishof Halle durch das Fallbeil. Gnadengesuch durch den Führer Adolf Hitler abgelehnt. Durch den Generalstab bestätigt.‘“ (May: Die bösen und die guten Dinge, S. 209–211; Herrberger: Jehovas Zeugen im Strafsystem, S. 149.)