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Hubert Nobis

Vorname(n)
Hubert
Nachname
Nobis
Geburtsdatum
19. August 1900
Geburtsort
Körrenzig, Deutschland
Todesdatum
1970
Beruf
Arbeiter, Schleifer
Erstkontakt und/oder Taufe
1934 als Zeuge Jehovas getauft

Biographische Orte

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Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Kommunismus

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Eine erste Verhaftung von Hubert Nobis erfolgte im Juni 1935. Er wurde zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Nach schweren Misshandlungen durch die Gestapo wurde er in das KZ Esterwegen verschleppt. Im Dezember 1935 kam er von dort in das Gerichtsgefängnis Duisburg, wo er verwarnt und anschließend entlassen wurde.

Im Juni 1936 kam es zu einer erneuten Verhaftung, die mit einer Hausdurchsuchung einherging, bei der Bücher und andere Schriften der IBV beschlagnahmt wurden. Hubert Nobis wurde in Folge durch das Landgericht Duisburg zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnishaft verurteilt. Am Tag der Entlassung überstellte man ihn zur Gestapo, wo er sich weigerte, seine Unterschrift unter eine Erklärung zu setzen, die ihn verpflichtet hätte, seinem Glauben abzuschwören. Daraufhin kam er in das KZ Buchenwald, wo er am 27. Juli 1937 als einer der ersten Häftlinge eintraf. Hubert Nobis musste beim Aufbau des Lagers Zwangsarbeit leisten.

1940 erfolgte seine Überstellung in das KZ Sachsenhausen. Hubert Nobis kam im Frühjahr 1945 auf dem Todesmarsch von Sachsenhausen nach Schwerin und erlebte dort die Befreiung.

(John-Stucke/Krenzer/Wrobel: 12 Jahre, S. 14 f.; Krenzer: 12 Jahre im Geschichtsunterricht, S. 15, 26 f.; Lüerßen: Moorsoldaten, S. 378.)

Widerstand und Verfolgung im Kommunismus

Nach Kriegsende traf Hubert Nobis seine Frau Anna und seinen 1936 während seiner Haft geborenen Sohn Reinhold in Thüringen wieder. Er engagierte sich beim Wiederaufbau der Ortsgemeinde der Zeugen Jehovas in Meiningen. 1948 wurde er Gruppendiener für Suhl und kurz darauf auch für Zella-Mehlis, wohin die Familie zog.

Der Familienvater wurde am 30. August 1950 im Zuge des Verbotes der Religionsgemeinschaft verhaftet. Es fand eine Hausdurchsuchung statt und Literatur wurde beschlagnahmt. Am 23. November 1950 wurde Hubert Nobis durch das Landgericht Meiningen zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Gefordert hatte die Staatsanwaltschaft eine Zuchthausstrafe in Höhe von 15 Jahren. Die Abweichung begründete der thüringische Generalstaatsanwalt gemäß einem Bericht mit folgenden Worten:

„Der starke Unterschied zwischen Anträgen und Urteil dürfte auf die Weichheit eines Schöffen zurückzuführen sein, welcher einer bürgerlichen Partei angehörend äusserste Sympathie mit den in diesem Verfahren angeklagten Personen zutage treten ließ.“ (Zitiert nach: Dirksen: Keine Gnade, S. 437.)

Nach der Entlassung aus der Strafanstalt Bautzen am 8. Februar 1957 wurde Hubert Nobis aus der DDR ausgewiesen. Er zog nach Duisburg zu seiner 1953 in die Bundesrepublik ausgereisten Familie.

(John-Stucke/Krenzer/Wrobel: 12 Jahre, S. 15; JZArchZE, Verzeichnis der Ortsgruppen der Zeugen Jehovas in der sowjet-russischen Besatzungszone Deutschlands vom 1.4.1946; Dirksen: Keine Gnade, S. 436 f.)

Ein älteres Ehepaar auf einem Berg. Sie sitzt, er steht neben ihr. Dahinter das Bergpanorama.
Anna und Hubert Nobis im oberbayerischen Bad Wiessee, 1959 (JZArchZE).

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