Martha Budde, geb. Bischof
- Vorname(n)
- Martha
- Geburtsname
- Bischof
- Nachname
- Budde
- Geburtsdatum
- 16. Januar 1893
- Geburtsort
- Qualkau, Schlesien (heute Marcinowice/Polen)
- Erstkontakt und/oder Taufe
- Erstkontakt 1932, Taufe als Zeugin Jehovas 1935
Biographische Orte
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Wohnort(e)
Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus
- Wilhelm Budde (Ehemann)
- Irmgard Budde (Tochter)
Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus
Martha Budde besuchte regelmäßig konspirative Zusammenkünfte und beteiligte sich am 15. Dezember 1936 in Düsseldorf an der Verteilung der Protestflugblätter „Resolution“, die blitzartig im ganzen Reich zwischen 17 und 19 Uhr in Briefkästen und unter Türen gelegt wurden. Die im Geheimen vervielfältigten Exemplare hatte sie von Heinrich Heine aus Neuss erhalten.
Als Kuriere verteilten sie und ihr Ehemann, Wilhelm Budde, im konspirativen Netzwerk für das Rheinland die verbotene Zeitschrift „Der Wachtturm“ und weitere Schriften „im großen Stile“ regelmäßig an Mitgläubige. In der Wohnung des Ehepaars befand sich nicht nur ein großes Literaturlager, sondern sie war „Anlaufstelle“ für Reichsdiener Albert Wandres und den leitenden Seelsorger Erich Venhofen, um von dort aus illegales Schriftenmaterial für den Bezirk Rheinland zu verteilen.
Als Kuriere verteilten sie und ihr Ehemann im konspirativen Netzwerk für das Rheinland die verbotene Zeitschrift „Der Wachtturm“ und weitere Schriften „im großen Stile“.
Die Gestapo verhaftete Martha und Wilhelm Budde 1937 und verhörte sie mehrfach, nachdem bei der Hausdurchsuchung mindestens zwei Pakete verbotene Schriften beschlagnahmt worden waren. Im Sammelverfahren gegen zehn Zeuginnen und Zeugen Jehovas aus Düsseldorf wurde sie vom Sondergericht Düsseldorf am 21. Januar 1938 zu neun Monaten Gefängnis verurteilt, die sie ab dem 3. Februar im Strafgefängnis Anrath verbüßte. Ihr Mann war vom Sondergericht Düsseldorf bereits im November zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Die 13-jährige Tochter, Irmgard Budde, konnte offensichtlich bei ihren Großeltern in der Martinstraße 26 in Düsseldorf bleiben. Irmgard schrieb im Januar 1938 handschriftlich ein Gnadengesuch an „Herrn Reichskanzler Hitler“, in dem es auszugsweise heißt:
„Nun hat mir [sic!] meinen lieben Vati seit dem 8. September verhaftet, weil er an einen allmächtigen Gott glaubte. […] Meine Mutti ist seit dieser Zeit gequält worden. Oft mußte sie zu stundenlangen Verhören […]. Nun ist sie mit ihren Nerven so herunter, daß sie 18 Pfd. abgenommen hat. Jetzt wollen die Beamten meine Mutti auch noch einsperren, aber lange wird das meine Mutti nicht aushalten und ich bin dann eine Waise. Bitte, bitte geben Sie mir doch meine Eltern wieder, die ich so sehr lieb habe!”
Das Gesuch wurde vom Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Düsseldorf abgelehnt – er „habe keine Veranlassung gefunden, einen Gnadenerweis zu befürworten.“
Doch Martha Budde kam schon nach drei Monaten, am 5. Mai 1938, aufgrund des Amnestiegesetzes vom 30. April 1938 frei, nachdem sie eine „Erklärung“ unterschrieben hatte, sich zukünftig „nie mehr für die IBV zu betätigen“. Sie beantragte für sich und ihre Tochter beim Amt für Volkswohlfahrt „Verwandtenverschickung“ nach Breslau, ihre Heimat. Die Abteilungsleiterin der NSDAP, Gauleitung Düsseldorf, erbat daraufhin von der Gestapo Düsseldorf Auskunft, da die „Mittel nur wertvollen Volksgenossen zugute kommen sollen“. Die Gestapo hatte keine Bedenken und schrieb auszugsweise:
„Durch die Gefängnishaft und infolge der Verurteilung ihres Ehemannes ist Frau B. derartig körperlich und seelisch heruntergekommen, dass ein Aufenthalt in einer anderen Umgebung, […] in ihrer schles[ischen] Heimat, von heilsamen Einfluss sein würde. Auch für das vorhandene Kind, das sich gerade im Entwicklungsalter befindet, würde ein Aufenthalt auf dem Lande nur förderlich sein.“
Als sich Martha Budde mit ihrer Tochter am 19. August 1938 in ihrer Heimat in Qualkau, Kreis Schweidnitz, anmeldete, veranlasste die Gestapo Düsseldorf allerdings „dauernde, unauffällige Überwachung“ durch die Gestapo Breslau, „da es sich bei ihr um eine besonders fanatische Anhängerin der illegalen IBV handelt“. Der Polizeipräsident Düsseldorf verhängte zudem im Juli 1938 eine Paßsperre.
Ihr Mann kam 1939 frei und durfte auf Empfehlung der Gestapo Düsseldorf wieder als Straßenbahnschaffner arbeiten. 1943 zog die Familie in die Himmelgeister Straße 151, 1945 in die Wilhelm-Tell-Straße 5 in Düsseldorf. Sie hatte drei Mal ihr Zuhause und den Besitz aufgrund von Bombenangriffen verloren.
(Moss/Kawell: Verfolgung und Widerstand, S. 22. LAV NRW R, Akte RW 0058 Nr. 39360; Akte Ger. Rep. 114 Nr. 1170; Akte Ger. Rep. 114 Nr. 1212; Akte Ger. Rep. 114 Nr. 1142. JZArchZE, Verfolgtenzettel Wilhelm Budde 10.11.1945 und 6.9.1946.)