Helene Hempel, geb. Ganenz
- Vorname(n)
- Helene
- Geburtsname
- Ganenz
- Nachname
- Hempel
- Geburtsdatum
- 1. September 1893
- Geburtsort
- Wulkow (heute Ortsteil von Neuruppin), Deutschland
- Todesdatum
- 6. Januar 1984
- Beruf
- Hausfrau
- Erstkontakt und/oder Taufe
- Taufe als Bibelforscherin um 1927/1928
Biographische Orte
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Wohnort(e)
Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus
- Walter Hempel (Ehemann)
- Anni Hempel (Tochter)
- Hildegard Schäfer, geb. Hempel (Tochter)
- Walter Schäfer (Schwiegersohn)
- Fritz Weigoldt (Schwiegersohn)
- Hans Weigoldt (Enkelsohn)
- Ingrid Schäfer (Enkeltochter)
Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Kommunismus
- Walter Hempel (Ehemann)
- Hildegard Schäfer, geb. Hempel (Tochter)
- Hans Weigoldt (Enkelsohn)
- Ingrid Schäfer (Enkeltochter)
Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus
Helene Hempel gehörte mit ihrer Familie zur Dresdner Gemeinde der Zeugen Jehovas, die Anfang der 1930er Jahre mit 1.200 aktiven Predigern die größte Gemeinde im Deutschen Reich war. Am 18. April 1933 wurde die Religionsgemeinschaft in Sachsen verboten und die Familie Hempel setzte ihre Tätigkeit im Untergrund fort. Helene Hempel beteiligte sich am 12. Dezember 1936 an der Verbreitung des Flugblattes „Resolution“, von dem Jehovas Zeugen an diesem Tag etwa 100.000 Exemplare in Umlauf brachten. Vier Tage später wurde sie in Dresden verhaftet und am 19. Dezember 1936 in das Untersuchungsgefängnis eingeliefert. Obwohl der Staatsanwalt „nur“ sechs Monate Haft gefordert hatte, verurteilte sie das Sondergericht Freiberg am 23. März 1937 zu einem Jahr Gefängnis. Die Haft verbüßte Helene Hempel bis zum 18. Januar 1938 in Cottbus. Während ihrer Inhaftierung waren sowohl ihr Ehemann als auch ihre Tochter Hildegard Schäfer verhaftet und verurteilt worden.
Nach einem Umzug in die Schäferstraße 16 in Dresden betätigten sich Helene und Walter Hempel als Kuriere. Am 16. Juli 1943 wurden sie auf dem Bahnhof in Drum im nahegelegenen Sudetenland (heute Stvolínky, Tschechien) verhaftet. Bei einer Kontrolle ihres Reisekoffers wurde eine größere Anzahl von Schriften und Büchern gefunden und sichergestellt. Helene Hempel kam am 24. November 1943 in das Zuchthaus München-Stadelheim. Am 19. Februar 1944 erfolgte ihre Überführung nach Weilheim.
Helene und Walter Hempel gehörten zu den 203 Zeugen Jehovas, die 1944 in einem Massenprozess vor dem Sondergericht München angeklagt wurden.
Sie, ihr Mann und ihre Tochter gehörten zu den 203 Zeugen Jehovas, die in einem Massenprozess vor dem Sondergericht München angeklagt wurden. Die Anklageschrift warf ihr vor, an verschiedenen Orten illegale Zusammenkünfte besucht und in ihrer eigenen Wohnung bei der Taufe einer neuen Glaubensschwester anwesend gewesen zu sein. All dies wurde als Wehrkraftzersetzung gewertet, was ein Verfahren vor dem Volksgerichtshof zur Folge hatte. Das Verfahren gegen Helene Hempel, wie auch die Verfahren anderer Angeklagter, wurde am 12. Juli 1944 vom Hauptverfahren abgetrennt, am 21. Juli 1944 jedoch wieder nach München zurückverwiesen. Am 14. April 1945 verlegte man die Zeugin Jehovas von Weilheim zurück nach München-Stadelheim. In München wurde sie am 25. April 1945 vom Oberlandesgericht zu einem Jahr Haft verurteilt wurde, die durch die lange Untersuchungshaft schon als verbüßt galt. Helene Hempel kam am nächsten Tag frei – vier Tage bevor die amerikanischen Truppen München besetzten.
(SHStAD, 11027 SG Freiberg Karton 387; Kms SG 144/37; StAM, Staatsanwaltschaften 14118, Bl. 3; JVA München Nr. 7301, Bl. 1; Nr. 23196, Bl. 1; BA R3017/32213 Bd. 5, Bl. 38, Bd. 7, Punkt 72.)
Widerstand und Verfolgung im Kommunismus
Nach Kriegsende kehrten Walter und Helene Hempel sowie ihre Tochter Hildegard Schäfer aus der NS-Haft nach Dresden zurück. Sie wohnten zunächst gemeinsam in der Industriestraße 32. Einige Jahre später bezog Hildegard Schäfer eine eigene Wohnung. Am 18. September 1947 wurde Helene Hempel als Opfer des Faschismus anerkannt. Am 14. Dezember 1950 wurde der Staus mit Wirkung zum 25. Oktober 1950 wieder aberkannt. Zur Begründung hieß es:
„Sie lehnen es ab, sich in irgendeiner Weise an der demokratischen Aufbauarbeit und am Friedenskampf in der Deutschen Demokratischen Republik zu beteiligen. Sie arbeiteten statt dessen im Auftrag des amerikanischen Imperialismus als Spion und Agent.“
Am 27. August 1950, vier Tage vor dem Verbot der Zeugen Jehovas in der DDR, wurde Walter Hempel verhaftet und am 25. November 1950 zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Helene Hempel stellte am 13. Dezember 1954 ein Gnadengesuch für ihren Mann, welches abgelehnt wurde. 1955 kam ihr Mann aufgrund einer Tuberkulose in das Haftkrankenhaus Waldheim. Nach seiner Rückkehr in die Strafhaft, stellte Helene Hempel am 28. Dezember 1955 ein weiteres Gnadengesuch. Die Strafvollzugsanstalt Waldheim bescheinigte ihrem Mann am 7. Juni 1956 eine „gute Führung“. Seine Reststrafe wurde in eine dreijährige Bewährungsstrafe umgewandelt und er kam am 12. November 1956 in Freiheit. Zu diesem Zeitpunkt hatte Helene Hempel die DDR bereits verlassen und war zu ihrer Tochter Hildegard gezogen, die 1955 nach München geflohen war. Walter Hempel folgte seiner Frau unmittelbar nach der Entlassung.
(SHStAD, 11120 Landgericht Dresden, Nr. 2551; 11430, Bezirkstag Dresden, Nr. 2805.)
Gedenkzeichen
Am 6. Mai 2025 wurden in Dresden am früheren Standort des Wohnhauses Schäferstraße 16 Stolpersteine für Helene und Walter Hempel verlegt.