Walter Hempel
- Vorname(n)
- Walter
- Nachname
- Hempel
- Geburtsdatum
- 21. März 1895
- Geburtsort
- Dresden, Deutschland
- Todesdatum
- 27. Januar 1967
- Todesort
- München, Deutschland
- Beruf
- Schneidermeister
- Erstkontakt und/oder Taufe
- Taufe als Bibelforscher im Jahr 1928
Biographische Orte
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Wohnort(e)
Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus
- Helene Hempel, geb. Ganenz (Ehefrau)
- Anni Hempel (Tochter)
- Hildegard Schäfer, geb. Hempel (Tochter)
- Walter Schäfer (Schwiegersohn)
- Fritz Weigoldt (Schwiegersohn)
- Hans Weigoldt (Enkelsohn)
- Ingrid Schäfer (Enkeltochter)
Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Kommunismus
- Helene Hempel, geb. Ganenz (Ehefrau)
- Hildegard Schäfer, geb. Hempel (Tochter)
- Hans Weigoldt (Enkelsohn)
- Ingrid Schäfer (Enkeltochter)
Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus
Walter Hempel gehörte zur Dresdner Gemeinde der Zeugen Jehovas, die Anfang der 1930er Jahre mit 1.200 aktiven Predigern die größte Gemeinde im Deutschen Reich bildete. Am 18. April 1933 wurde die Religionsgemeinschaft in Sachsen verboten und die Familie Hempel setzte ihre Tätigkeit im Untergrund fort. Am 10. Januar 1934 kam Walter Hempel das erste Mal in Schutzhaft, die nach unterschiedlichen Quellen entweder am 28. Februar 1934 oder im April 1934 endete. Das gegen ihn eingeleitete Verfahren wurde aufgrund des Straffreiheitsgesetzes vom 7. August 1934 eingestellt.
Am 4. Dezember 1935 wurde er zum zweiten Mal verhaftet und drei Tage später in die Gefangenenanstalt I in Dresden eingeliefert. Das Sondergericht in Freiberg verurteilte Walter Hempel am 29. April 1936 aufgrund der Anklage, Bibeln verbreitet und Bibelstunden in Privatwohnungen abgehalten zu haben, zu einem Jahr Haft. Aufgrund des fehlenden Einkommens des Ehemanns und Vaters geriet die Familie in eine finanzielle Notlage, die Helene Hempel veranlasste, am 18. Mai 1936 ein Gnadengesuch an den Reichsjustizminister zu stellen, das am 4. Juni 1936 abgelehnt wurde. Walter Hempel blieb bis zum 29. Dezember 1936 in Leipzig-Kleinmeusdorf in Haft.
Am Tag seiner Entlassung erfuhr Walter Hempel, dass seine Frau am 16. Dezember 1936 inhaftiert worden war. Er erkundigte sich am gleichen Tag bei dem Zeugen Jehovas Karl Zimmermann nach ihr und erfuhr, dass ihre Verhaftung erfolgt war, weil sie sich am 12. Dezember 1936 an der Flugblattaktion „Resolution“ beteiligt hatte. Walter Hempel erhielt von Karl Zimmermann noch eine Ausgabe der verbotenen Zeitschrift „Das Goldene Zeitalter“. Als er den Glaubensbruder am 21. Januar 1937 erneut aufsuchte, wartete dort schon die Polizei auf ihn. Walter Hempel wurde ein weiteres Mal verhaftet, am 15. Februar 1937 in das Dresdner Untersuchungsgefängnis überführt und am 29. Juni 1937 vom Sondergericht Freiberg zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt. Am 21. Juli 1937 kam er nach Bautzen und am nächsten Tag in das Strafgefängnis Hoheneck in Stollberg, wo er bis Ende August 1938 verblieb. Obwohl seine Haft offiziell verbüßt war, wurde er noch bis zum 1. September 1938 im Polizeigefängnis Chemnitz festgehalten.
Nach ihrer Haftentlassung zogen Walter und Helene Hempel in Dresden in die Schäferstraße 16 um. Von dort aus reisten sie als Kuriere in das nahe gelegene Sudetenland und leiteten heimlich hergestellte Literatur, Spendengelder und Abschiedsbriefe von zum Tode verurteilten Zeugen Jehovas weiter. Am 16. November 1943 wurden sie dabei auf dem Bahnhof in Drum (heute Stvolínky, Tschechien) mit einem Reisekoffer voll Schriften und Büchern verhaftet. Walter Hempel kam zunächst nach Bömisch-Leipa (Česká Lípa) in Haft, später nach München-Neudeck und am 7. Juni 1944 in das Zuchthaus Stadelheim. Dort erfuhr er, dass sich sowohl seine Frau als auch seine Tochter Hildegard seit einigen Monaten im gleichen Gefängnis befanden. Er stellte am 23. Juni 1944 das Gesuch, Ehefrau und Tochter sehen zu dürfen, was abgelehnt wurde.
Von Dresden aus reisten Walter und Helene Hempel als Kuriere in das nahe gelegene Sudetenland und leiteten heimlich hergestellte Literatur, Spendengelder und Abschiedsbriefe von zum Tode verurteilten Zeugen Jehovas weiter.
Laut Anklageschrift wurde Walter Hempel beschuldigt, seine Wohnung für konspirative Treffen genutzt, Unterkünfte für flüchtige Glaubensbrüder vermittelt, in seiner eigenen und anderen Wohnungen Taufen neuer Gläubiger durchgeführt, einen Vervielfältigungsapparat beschafft und Abschiedsbriefe von zum Tode verurteilten Zeugen Jehovas (darunter sein Schwiegersohn Walter Schäfer) zur Veröffentlichung weitergegeben zu haben.
Walter Hempel gehörte, wie auch seine Frau Helene und seine Tochter Hildegard, zu den 203 Zeugen Jehovas, die in einem Massenprozess vor dem Sondergericht München angeklagt wurden. Das Verfahren gegen ihn wie auch die Verfahren anderer Angeklagter wurde am 29. Juni 1944 abgetrennt und vor dem Volksgerichtshof verhandelt. Am 27. September 1944 brachte man ihn ins Gerichtsgefängnis Würzburg, wo der Volksgerichtshof ihn am 13. Dezember 1944 zum Tod verurteilte. Bereits einen Tag später überstellte man ihn nach Frankfurt-Preungesheim. Sein Rechtsanwalt stellte ein Gnadengesuch und empfahl ihm, auch selbst ein Gnadengesuch wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit zu stellen, was er aber ablehnte. Später kam er auf einen Transport, der über Bamberg und Straubing nach Dachau ging. Walter Hempel wurde im Mai 1945 von amerikanischen Truppen befreit.
(SHStAD, 11027 SG Freiberg, Karton 272/1936, Az. Kms/SG 150/36; Karton 313/1937, Az. 1 Js/SG 264/37; Karton 399/1937, Az. Kms/SG 284/37; 10833 Gefangenenanstalt Bautzen Nr. 2760. StAM, Staatsanwaltschaften 14118, Bl. 1–3; JVA München 20258; BA R3017/32213 Bd.7 Person 71; R 3017/32303; R 3018/1748; R 3018/9473; R 3018/11359.)
Widerstand und Verfolgung im Kommunismus
Nach Kriegsende kehrten Walter und Helene Hempel sowie ihre Tochter Hildegard Schäfer aus der NS-Haft nach Dresden zurück. Sie wohnten zunächst gemeinsam in der Industriestraße 32. Einige Jahre später bezog Hildegard Schäfer mit ihren Kindern eine eigene Wohnung. Am 18. September 1947 wurde Walter Hempel als Opfer des Faschismus anerkannt. Am 14. Dezember 1950 wurde der Staus mit Wirkung zum 25. Oktober 1950 wieder aberkannt. Zur Begründung hieß es:
„Sie lehnen es ab, sich in irgendeiner Weise an der demokratischen Aufbauarbeit und am Friedenskampf in der Deutschen Demokratischen Republik zu beteiligen. Sie arbeiteten statt dessen im Auftrag des amerikanischen Imperialismus als Spion und Agent.“
Ende Juli 1949 hatte Walter Hempel einen Kongress der Zeugen Jehovas in der Berliner Waldbühne besucht, auf dem die Anwesenden mit einer Resolution gegen die Behinderung ihrer religiösen Aktivitäten in der SBZ protestierten. Am 27. August 1950, vier Tage vor dem Verbot von Jehovas Zeugen in der DDR, wurde Walter Hempel verhaftet. In der Anklageschrift vom 6. November 1950 wurde er als „Kriegsbrandstifter“ bezeichnet und beschuldigt, „Boykotthetze betrieben zu haben, indem er die in Berlin zur Waldbühnenversammlung im Jahre 1949 gefasste Resolution in Dresden anlässlich einer Versammlung der Freundesgruppe vor ca. 45 Personen vorlas und anschließend darüber abstimmen ließ“.
Das Verfahren gegen 22 Zeugen Jehovas vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden endete für ihn am 25. November 1950 mit der Verurteilung zu zehn Jahren Zuchthaus. Zu dem Prozess hatte die Gewerkschaft Eintrittskarten an ihre Mitglieder vergeben. Am 28. November 1950 berichteten zwei Zeitungen darüber: Das Sächsische Tageblatt schrieb, die Angeklagten hätten „im Laufe der Hauptverhandlung immer und immer wieder zu Bibelstellen ihre Zuflucht genommen“ und „Die Union“ erklärte: „Wenn neun der Angeklagten unter dem Faschismus gelitten hätten, so hätten sie damals gegen den Krieg gekämpft, jetzt aber gegen den Frieden.“
Das Verfahren vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden endete für Walter Hempel am 25. November 1950 mit der Verurteilung zu zehn Jahren Zuchthaus.
Walter Hempel verbrachte seine Haft u. a. in Zwickau, Torgau, Halle und Brandenburg. Seine Frau stellte am 13. Dezember 1954 ein Gnadengesuch, das schon eine Woche später abgelehnt wurde. Im Folgejahr kam Walter Hempel mit Tuberkulose in das Haftkrankenhaus Waldheim. Nachdem er im November zurück in die Strafhaft gebracht worden war, stellte Helene Hempel am 28. Dezember 1955 ein weiteres Gnadengesuch. Die Strafvollzugsanstalt Waldheim bescheinigte ihrem Mann am 7. Juni 1956 „gute Führung“. Daraufhin wurde die Resthaftstrafe in eine dreijährige Bewährungsstrafe umgewandelt.
Walter Hampel wurde am 12. November 1956 aus Waldheim entlassen. Er hatte zehn Jahre und sieben Monate seines Lebens aufgrund seiner religiösen Überzeugung in Gefängnissen, Zuchthäusern und Konzentrationslagern gelitten: Etwa viereinhalb Jahre im NS-Staat und über sechs Jahre in der DDR. Wenige Tage nach seiner Entlassung floh er über Berlin nach München, wo seine Frau und seine Tochter bereits lebten. Walter Hempel verstarb 1967 in München.
(HStA Dresden, 11430, Bezirkstag Dresden Nr. 2805; 11120, Landgericht Dresden Nr. 2551.)
Gedenkzeichen
Am 6. Mai 2025 wurden in Dresden am früheren Standort des Wohnhauses Schäferstraße 16 Stolpersteine für Walter und Helene Hempel verlegt.