Hildegard Schäfer, geb. Hempel
- Vorname(n)
- Hildegard
- Geburtsname
- Hempel
- Nachname
- Schäfer
- 1. Ehename
- Weigoldt
- Geburtsdatum
- 13. Juli 1914
- Geburtsort
- Wutike, Deutschland
- Todesdatum
- 12. Dezember 2004
- Todesort
- München, Deutschland
- Beruf
- Packerin
- Erstkontakt und/oder Taufe
- Ab 1927 Kontakt mit den Bibelforschern, Taufe im Jahr 1929
Biographische Orte
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Wohnort(e)
Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus
- Walter Hempel (Vater)
- Helene Hempel, geb. Ganenz (Mutter)
- Anni Hempel (Schwester)
- Fritz Weigoldt (Erster Ehemann)
- Hans Weigoldt (Sohn aus erster Ehe)
- Ingrid Schäfer (Tochter aus zweiter Ehe)
- Walter Schäfer (Zweiter Ehemann)
Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Kommunismus
- Walter Hempel (Vater)
- Helene Hempel, geb. Ganenz (Mutter)
- Hans Weigoldt (Sohn aus erster Ehe)
- Ingrid Schäfer (Tochter aus zweiter Ehe)
Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus
Nach dem Verbot der Zeugen Jehovas in Sachsen am 18. April 1933 war Hildegard Hempel weiterhin für ihren Glauben aktiv. Am 20. August 1935 heiratete sie Fritz Weigoldt. Das Ehepaar zog in die Palmstraße 37 in Dresden. Am 9. September 1936 wurde der Sohn Hans geboren.
Am 12. Dezember 1936 verteilten Jehovas Zeugen im Deutschen Reich etwa 100.000 Flugblätter mit dem Titel „Resolution“, in denen sie auf ihre Verfolgung durch die Hitlerregierung aufmerksam machten. Fritz Weigoldt beteiligte sich in Dresden an der Verbreitung und verteilte darüber hinaus noch weitere im Untergrund hergestellte Schriften der Religionsgemeinschaft an Mitgläubige. Am 25. März 1937 wurde er verhaftet. Nach Folter in Polizeigewahrsam starb er im Juni 1937. Die Gestapo verbot das Halten einer Grabrede.
Auf eine Anzeige ihrerseits gegen einen Beamten verurteilte sie das Sondergericht Freiberg wegen „Beamtenbeleidigung“ zu einer Haftstrafe von vier Monaten.
Hildegard Weigoldt musste sich nun allein um ihren neun Monate alten Sohn kümmern. Sie berichtete anderen davon, dass sie die Kleidung ihres Mannes blutverschmiert zurückerhalten habe, was Zweifel an der offiziellen Darstellung der Polizei weckte, ihr Mann habe sich in der Haft selbst das Leben genommen. Auf eine Anzeige ihrerseits gegen einen Beamten wurde sie im Juli 1937 das erste Mal verhaftet. Da sie bei ihrer Darstellung blieb, verurteilte sie das Sondergericht Freiberg am 8. Dezember 1937 wegen „Beamtenbeleidigung“ zu einer Haftstrafe von vier Monaten. Zum Haftantritt am 3. Januar 1938 im Gefängnis Dresden, Münchner Platz brachte sie ihren Sohn mit, denn sie hatte niemanden, der sich um das Kind kümmern konnte, hatte man doch ihre Eltern ebenfalls verhaftet. Daraufhin wurde der Mutter mitgeteilt, dass sie in der folgenden Woche ohne das Kind wiederkommen müsse. Der Sohn kam bei Hildegard Weigoldts Schwiegereltern unter und sie verbüßte ihre Haftstrafe bis zum 10. Mai 1938 am Münchner Platz in Einzelhaft.
Am 17. Januar 1942 heiratete Hildegard mit Walter Schäfer einen Freund ihres verstorbenen Mannes. Die Familie lebte weiterhin in der Palmstraße 37. Auch Walter Schäfer, der von Fritz Weigoldt mit illegalen Schriften der Zeugen Jehovas versorgt worden war, war zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die er bis zum 8. Juli 1938 in Bautzen verbüßt hatte.
Einen Monat nach der Hochzeit fragte das Wehrmeldeamt Dresden beim Sondergericht Freiburg an, ob Walter Schäfer wehrwürdig sei. Nach einer positiven Rückmeldung erhielt er einen Stellungsbefehl, dem er auch nachkam. Zwei Tage später verweigerte er dann beim 2. Infanterie-Ersatzbataillon 514 die Befehle, weil er es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren konnte, den Krieg zu unterstützen. Walter Schäfer wurde sofort in Militärhaft genommen und am 21. August 1942 vom 4. Senat des Reichskriegsgerichts in Berlin-Moabit zum Tode verurteilt. Am 26. September 1942 wurde er in Brandenburg-Görden enthauptet. Noch während seiner Haft wurde seine Tochter geboren, die ihren Vater nie kennen lernten sollte.
Ab dem Sommer 1943 wurde Hildegard Schäfer dann selbst mehrfach stundenlang unter Gewaltandrohung verhört und nach einer Hausdurchsuchung am 6. November 1943 im Polizeigefängnis Dresden in Einzelhaft genommen. Sie gehörte zu den 203 Zeugen Jehovas, die in einem Massenprozess angeklagt wurden. Die Anklageschrift warf ihr vor, in ihrer Wohnung „Bibellesekränzchen“ abgehalten, Spendengelder in Höhe von 600 Reichsmark und einen „zur Vervielfältigung der Bibelforscherschriften bestimmten Abziehapparat“ in Verwahrung gehabt und „im festen Glauben an den Herrgott“ selbst illegale Schriften gelesen und weitergegeben zu haben. Dies wurde als Wehrkraftzersetzung gewertet.
Die Anklageschrift warf ihr vor, in ihrer Wohnung „Bibellesekränzchen“ abgehalten und „im festen Glauben an den Herrgott“ illegale Schriften gelesen und weitergegeben zu haben. Dies wurde als Wehrkraftzersetzung gewertet.
Von Dresden wurde sie im Sammeltransport per Zug über Prag, Linz und Salzburg nach München gebracht, wo sie zunächst im Polizeigefängnis in der Ettstraße eingesperrt und am 20. April 1944 in das Zuchthaus München-Stadelheim überführt wurde. Das Verfahren gegen Hildegard Schäfer wurde am 13. Juli 1944 vom Hauptverfahren abgetrennt. Nachdem das Gefängnis in München-Stadelheim durch einen Bombenangriff schwer beschädigt worden war, wurde sie am 4. August 1944 in das Gefängnis nach Landshut und von dort am 4. September 1944 in Richtung Potsdam überführt, wo sie zwei Tage später nach Zwischenübernachtungen in Hof und Leipzig eintraf. Der 6. Senat des Volksgerichtshofs verurteilte sie schließlich am 12. September 1944 in Potsdam zu sieben Jahren Haft, die sie bis zur Befreiung am 8. Mai 1945 in Waldheim (Sachsen) verbüßte.
(BA, R3017, 32213, Bd. 1, Anklageschrift des Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof, Strafverfahren gegen Wetzel et al., Az. 6 J 112/44, Berlin, 22.07.1944, S. 8, 9, 11; Bd. 6, Urteil 6. Senat des Volksgerichtshof, Strafverfahren gegen Wetzel et al., Az. 6 J 190/44, Berlin, 12.09.1944; StAM, JVA München 22665, Bl. 1; Wilker: Ich hatte eine gerade Linie, S. 119–124.)
Widerstand und Verfolgung im Kommunismus
Nach Kriegsende kehrte sowohl Hildegard Schäfer als auch ihre Eltern Walter und Helene Hempel aus der NS-Haft nach Dresden zurück. Sie wohnten zunächst gemeinsam in der Industriestraße 32. Einige Jahre später bezog Hildegard Schäfer mit ihren Kindern eine eigene Wohnung in der Trachenberger Straße 57. Noch im Jahr 1945 erhielt sie die Anerkennung und einen Ausweis als Opfer des Faschismus. Aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas wurde der Status jedoch am 16. März 1951 mit Wirkung zum 25. Oktober 1950 wieder aberkannt. Zur Begründung hieß es in einem Schreiben der zuständigen VdN-Dienststelle vom 15. April 1951:
„Sie erfüllen nicht die persönlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als VdN, weil Sie sich in keiner Weise am demokratischen Aufbau und am gesellschaftlichen Leben in der DDR beteiligen. Sie gehören keiner der antif[aschistisch]-demokr[atischen] Organisationen an [...]. Die Unterschrift zum Stockholmer Appell zur Ächtung der Atombombe verweigerten Sie ebenfalls.“
Am 27. August 1950, vier Tage vor dem Verbot der Zeugen Jehovas in der DDR, wurde ihr Vater Walter Hempel erneut verhaftet und im November 1950 zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Als immer mehr Zeugen Jehovas in der DDR inhaftiert wurden, sah sich Hildegard Schäfer 1955 mit ihren Kindern zur Flucht in die Bundesrepublik gezwungen. Sie lebte danach in München, wo sie am 12. Dezember 2004 im Alter von 90 Jahren verstarb.
(HStAD, 11430, Bezirkstag Dresden Nr. 8205.)
Gedenkzeichen
Am 6. Mai 2025 wurden in der Freiberger Straße 6 in Dresden Stolpersteine für Hildegard Schäfer, Fritz Weigoldt und Hans Weigoldt verlegt. Ende Mai 2025 wurde auch der Stolperstein für Walter Schäfer an gleicher Stelle verlegt. (Dresdner Morgenpost, 7.5.2025, S. 7.)