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Martin Christoffers

Vorname(n)
Martin
Nachname
Christoffers
Geburtsdatum
27. Dezember 1902
Beruf
Maschinenbauer
Erstkontakt und/oder Taufe
Schloss sich vor 1933 Jehovas Zeugen an

Biographische Orte

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Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Bereits 1937 verbüßte Martin Christoffers eine Gefängnisstrafe von neun Monaten im Gefängnis Düsseldorf-Derendorf, da er jede Woche konspirative Zusammenkünfte zum Bibelstudium besucht und Spenden für die „Gute-Hoffnung-Kasse“ gesammelt hatte. Die Spenden kamen „den Angehörigen von in Strafhaft und in Emigration befindlichen Bibelforschern zugute“, wie es im Bericht der Gestapo Düsseldorf an den Oberreichskriegsanwalt in Berlin-Charlottenburg heißt. Außerdem hatte Martin Christoffers Exemplare des Protestflugblatts „Offener Brief“, das am 20. Juni 1937 „im Reichsmaßstabe“ verteilt wurde, erhalten. Es enthielt laut Gestapo „heimtückische und teils hochverräterische Angriffe gegen die nationalsozialistische Regierung“.

Im Januar 1941 wurde der 38jährige zur Wehrmacht einberufen. Er weigerte sich aus religiösen Gründen den Fahneneid sowie den Eid auf den Führer und Wehrdienst zu leisten. Der Oberreichskriegsanwalt forderte Auskunft von der Gestapo Düsseldorf zu Fällen von Geisteskrankheit in Christoffers Familie. Denn in einigen Fällen wurden Kriegsdienstverweigerer im Zweiten Weltkrieg psychiatrisch untersucht, um strafmildernde Gründe zu finden. Die Antwort der Gestapo:

„Wenn sich Christoffers heute weigert, den Fahneneid zu leisten und Wehrdienst zu tun, so entspricht dieses Verhalten der bekannten staatsabträglichen Einstellung der Bibelforscher, die unter willkürlicher und aus dem Zusammenhang herausgerissener Auslegung von Bibelstellen gegen die Erfüllung der Eidespflicht, die aus der Rassegesetzgebung folgenden Pflichten, gegen die Wehrpflicht und gegen das nationale Zusammengehörigkeitsgefühl in schärfster Form ankämpfen. Diese Einstellung der Anhänger der Bibelforscher-Vereinigung hat nichts mit etwaigen Geistesstörungen zu tun. […] Geisteskrankheiten sind in [Christoffers] näheren Verwandtschaft hier nicht bekannt geworden.“

Das Reichskriegsgericht verurteilte Martin Christoffers am 20. Mai 1941 zum Tod. Kurz vor der Hinrichtung erklärte er sich zum Wehrdienst bereit. Er wurde in das Zuchthaus Brandburg-Görden eingeliefert und am 7. Juli 1941 mit „Feldurteil d. 1. Senats d. Reichskriegsger[ichts] in Berlin wegen Zersetzung der Wehrkraft - § 5 Abs. 1 Ziff. 3 Abs. 2 d[es] Kriegssonderstrafrechtsverordnung - zu 3 Jahren Gefängnis“ verurteilt. Die „Vollstreckung der Strafe [wurde] bis nach Beendigung des Kriegszustands ausgesetzt“.

(LAV NRW R, Akte RW 58, 64355, Akte Ger. Rep. 114 Nr. 1138; Stadtarchiv Düsseldorf, Meldekarte Sign. 7-4-3-173-0940; Militärhistorisches Archiv, Prag, Bestand Reichskriegsgericht, Vollstreckungsliste I [1941], Nr. 613 und Verfahrensliste A-Z, Nr. C 275; ITS Arolsen Archives, Teilbestand 1.2.2 /Sign. 12114822, Zu- und Entlassungslisten, Transportlisten sowie Namensverzeichnisse des Zuchthauses Brandenburg-Görden.)

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