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Paul Schwartz

Vorname(n)
Paul
Nachname
Schwartz
Geburtsdatum
17. November 1898
Geburtsort
Dubin, Schlesien (heute Polen)
Todesdatum
11. Februar 1989
Todesort
Radevormwald, Deutschland
Beruf
Schachtmeister, Bauleiter
Erstkontakt und/oder Taufe
Taufe als Zeuge Jehovas um 1932

Biographische Orte

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Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Ab dem 27. November 1934 hatte die Gestapo die Post der Familie Schwartz und anderer Glaubensgeschwistern in Radevormwald überwacht. Am 3. März 1935 verbreitete Paul Schwartz mit seiner Frau Anna Maria und anderen Zeugen Jehovas im Stadtteil Honsberg Bibeln mit dem Ziel, Gespräche über religiöse Fragen beginnen zu können. Nach einer Anzeige kam es zu einem Strafverfahren wegen des Verkaufs von Bibeln ohne Gewerbelegitimation, das am 16. März eingestellt wurde.

Nachdem am 12. August 1935 erste Verhaftungen von Zeugen Jehovas in Radevormwald stattgefunden hatten, suchte die Polizei auch nach Paul Schwartz. Da er als Oberschachtmeister auf einer Baustelle der Reichsautobahn arbeitete, war er zunächst nicht auffindbar. Anfang September 1935 verhaftete die Polizei bei Hilden fälschlicherweise einen namensgleichen Bauarbeiter. Am 24. September 1935 wurde er schließlich auf der Autobahnbaustelle in Hubbelrath, heute ein Stadtteil von Düsseldorf, festgenommen und im Gefängnis Wuppertal-Elberfeld inhaftiert.

Am 2. Oktober 1935 wurden Paul Schwartz und weitere acht Zeugen Jehovas aus Radevormwald dem Amtsgericht Remscheid vorgeführt und anschließend bis zum Prozessbeginn freigelassen. Am 22. November 1935 fand in Remscheid dann der Prozess gegen zwölf beschuldigte Zeugen Jehovas aus Radevormwald statt. Alle Angeklagten wurden der „Fortführung der verbotenen Organisation der Ernsten Bibelforscher“ schuldig gesprochen und zu Gefängnisstrafen verurteilt, die die meisten am 27. Dezember 1935 antreten mussten.

Aufgrund einer Eingabe der Baufirma Heinrich Stöcker AG aus Köln-Mülheim, des Arbeitgebers von Paul Schwartz, trat dieser seine dreimonatige Haft erst über ein Jahr später, am 4. Januar 1937, in Wuppertal an.  Zwei Jahre nach seiner Haftentlassung stellte die Gestapo den Antrag, den Oberschachtmeister Paul Schwartz wegen politischer Unzuverlässigkeit zu entlassen. Doch aufgrund mehrerer Eingaben des Arbeitgebers, der ihm ein „tadelloses und einwandfreies Zeugnis“ ausstellte, durfte Paul Schwartz auf Anordnung des Generalinspekteurs für das deutsche Straßenwesen den Arbeitsplatz behalten.

(Krüger: Eine Bibel, S. 18–20.)

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