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Paul Skalska

Vorname(n)
Paul
Nachname
Skalska
Geburtsdatum
10. November 1895
Geburtsort
Sagard, Deutschland
Todesdatum
14. Juni 1986
Todesort
Stralsund, Deutschland
Beruf
Bildhauer, Hausdiener, kaufmännischer Angestellter

Biographische Orte

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Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Paul Skalska war bis 1933 politisch in der SPD organisiert. Offenbar schloss er sich danach den Zeugen Jehovas an. Ab 1934 wurde er wegen seiner antifaschistischen Einstellung vom Amtswalter der Niederlassung der Westdeutschen Kaufhof AG in Stralsund (ehemals jüdisches Kaufhaus Leonhard Tietz) verfolgt und 1936 aus der Firma entlassen.

Im Februar 1937 verhaftete die Gestapo Paul Skalska. Bei der Hausdurchsuchung wurde ein Mitgliedsbuch vom Arbeiter-Gesangsverein sowie politische Bücher und Bücher der IBV gefunden. Am 22. März 1937 wurde er von Stralsund „wegen Betätigung für die I.B.V.“ zur Hauptverhandlung vor das Sondergericht Stettin geladen, dass ihn zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe verurteilte. Die Haft verbrachte er vom 14. April bis 17. Juli 1937 in der Strafanstalt Stralsund. Danach wurde er nicht entlassen, sondern in das Polizeigefängnis Stettin überführt, wo er bis zur Einlieferung in das KZ Sachsenhausen am 16. August 1937 verblieb.

1938 ordnete die Staatspolizeileitstelle Stettin in einem Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Stralsund eine Überprüfung der Familie Skalska durch das Jugendamt an, da es sich bei ihnen um „Bibelforscher [handele], bei denen nicht die Gewähr dafür geboten ist, daß ihre Kinder im nationalsozialistischem Sinne erzogen werden“. Zu der angedrohten Entziehung des Sorgerechts durch das Jugendamt scheint es aber nicht gekommen zu sein.

In Sachsenhausen trug Paul Skalska nach eigenen später gemachten Angaben zunächst den roten Winkel, der politische Häftlinge kennzeichnete. 1938 kam er in den Bibelforscherblock und erhielt den lila Winkel. In Sachsenhausen arbeitete er auch im Außenkommando Klinkerwerk. Am 29. März 1941 wurde Paul Skalska, wie er es formulierte, „versuchsweise entlassen“, ein Hinweis darauf, dass er sich unter Druck von den Zeugen Jehovas distanziert hatte.

Es gibt keinen Beleg dafür, dass sich Paul Skalska nach seiner Entlassung aus dem KZ Sachsenhausen weiter als Zeuge Jehovas sah. Im September 1945 trat er in die KPD ein, später war er SED-Mitglied. Er blieb bis zu seinem Lebensende als VdN anerkannt. Um 1965 schloss er sich der Stralsunder Baptistengemeinde an.

(LAGw, Rep.200/9.2.1, Nr. 2420. Scholz: …und ihr sollt, S. 66.)

Gedenkzeichen

Am 21. September 2021 wurde in der Marienstraße 14 in Stralsund für Paul Skalska ein Stolperstein verlegt. (Weber: Neuer Stolperstein.)

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