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Anna Hedwig Handke, geb. Brauer

Vorname(n)
Anna Hedwig
Geburtsname
Brauer
Nachname
Handke
Geburtsdatum
11. März 1902
Geburtsort
Eckartsberg, Deutschland
Erstkontakt und/oder Taufe
1937/38 im KZ Moringen getauft

Biographische Orte

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Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Hedwig und Paul Handke wurden am 12. November 1936 verhaftet. Der Oberstaatsanwalt beim Leiter der Anklagebörde beim Sondergericht Freiberg erhob gegen sie und 18 weitere inhaftierte Zeugen Jehovas aus Zittau und Umgebung Anklage. Die Verhandlung des Sondergerichts Freiberg fand am 14. Mai 1937 im Gebäude des Landgerichts Dresden statt. Paul Handke erhielt eine Haftstrafe von 21 Monaten, Hedwig Handke von sechs Monaten.

Ihre Haftstrafe war durch die Untersuchungshaft verbüßt, so dass Hedwig Handke wohl unmittelbar von der Untersuchungshaftanstalt in Dresden in das Frauen-KZ Moringen gebracht wurde. Hier ließ sie sich von ihren Glaubensschwestern als Zeugin Jehovas taufen. Im Februar 1938 kam sie in das KZ Lichtenburg und im Mai 1938 in das KZ Ravensbrück. Am 16. Mai 1938 entzog man ihr das Sorgerecht für ihre Kinder.

Im Juli 1943 wurde Hedwig Handke in den Haushalt des SS-Hauptsturmführers Michael Redwitz als Haushaltshilfe übernommen. Redwitz war im April 1942 als Adjutant und Schutzhaftlagerführer zum KZ Ravensbrück versetzt worden und im November 1942 dann zum KZ Dachau. Hedwig Handke arbeitete in Michael Redwitz Haus in Herbertshausen bei Dachau und wurde 1945 dort auch befreit.

Paul Handke hatte man nach Verbüßung der Haftstrafe in das KZ Buchenwald deportiert. Er starb 1945 nach der Befreiung in einem Lazarett an den Haftfolgen.

(Hesse/Harder: und wenn ich lebenslang, S. 248, 261; Griebel: Christliche Religionsgemeinschaften Zittau, S. 17 ff.)

Eine Familie in einem Garten. Die Mutter in einer Schürze trägt die Tochter auf dem Arm. Der Vater fasst den kleinen Jungen an der Schulter.
Familie Handke, etwa 1930/31 (JZArchZE).

Widerstand und Verfolgung im Kommunismus

Die DDR-Behörden zwangen Hedwig Handke im Dezember 1950 ihren OdF-Ausweis auf dem Sozialamt in Olbersdorf abzugeben. Damit verlor sie ihren Status als Opfer des Faschismus. (Hesse/Harder: und wenn ich lebenslang, S. 261.)

Externe Medien

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