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Enzyklopädie

„Verpflichtungserklärungen“

Einheitliche Verpflichtungserklärung für in Konzentrationslagern inhaftierte Zeugen Jehovas, eingeführt 1939 auf Anordnung Heinrich Himmlers (KZ-Gedenkstätte Dachau, DaA A 0558, 0047).

Mit Verpflichtungserklärungen sind Dokumente gemeint, in denen inhaftierte Zeugen und Zeuginnen Jehovas als Grundbedingung für ihre Entlassung aus Gefängnissen, Straf- und Konzentrationslagern unterschreiben sollten, dass sie von ihrer religiösen Überzeugung abschwören.

Solche Verpflichtungserklärungen wurden nicht nur Zeugen und Zeuginnen Jehovas vorgelegt, sondern allen Inhaftierten. Anfangs lauteten sie auch für alle Häftlingsgruppen gleich. Ab der 2. Hälfte der 1930er Jahre gab es jedoch Verpflichtungserklärungen, die nur auf die Verfolgtengruppe der Zeugen Jehovas zugeschnitten waren (am Ende des Textes sind einige solcher Verpflichtungserklärungen wiedergegeben).

Erst ab 1938 gab es einen einheitlichen Text, der Zeugen Jehovas zur Unterschrift vorgelegt wurde. Dieser Text entwickelte sich einen längeren Zeitraum hinweg bis zu seiner endgültigen Fassung im Dezember 1938.

Dies soll exemplarisch für die Zeuginnen Jehovas und hier besonders für das Frauen-KZ Moringen (und der weiteren Entwicklung in den Frauen-KZ Lichtenburg und Ravensbrück) nachgewiesen und dargestellt werden.

Für das Frauen-KZ Moringen ließen sich vier Verpflichtungserklärungen in Personalakten nachweisen. Drei davon hatten folgenden Wortlaut: „Ich verpflichte mich, mach meiner Entlassung aus der Schutzhaft mich jeder umstürzlerischen und staatsgefährdenden Tätigkeit zu enthalten. Ich bin darüber belehrt, daß ich keine Ersatzansprüche gegen den Staat auf Grund der erfolgten Inschutzhaftnahme habe. Falls meine Sicherheit bedroht erscheint, kann ich mich freiwillig in politische Haft begeben.“

Diese Verpflichtungserklärung datierte vom 14. Dezember 1937. Nur sechs Tage später, am 20. Dezember 1937, wurden bereits andere Verpflichtungserklärungen in dem Frauen-KZ genutzt. Nunmehr wurde der oben zitierte Wortlaut maschinenschriftlich durch folgenden Zusatz ergänzt: „Ich bin auf die Folgen einer erneuten Betätigung für die IBV hingewiesen worden. Mir ist bekannt gegeben, dass eine Unterlassung der Propaganda keinesfalls genügt, sondern eine völlige innere Abkehr von der IBV von mir erwartet wird. Es wurde mir bekannt gegeben, dass der Schutzhaftbefehl erst dann endgültig aufgehoben wird, wenn mein Verhalten einwandfrei ist, und dass ich im entgegengesetzten Fall bei dem geringsten Anlass mit meiner Festnahme zu rechnen habe.“ Es handelte sich somit um eine Verschärfung der bisherigen Erklärung. Die bis zu diesem Zeitpunkt genutzten Erklärungen mussten alle KZ-Insassinnen unterschreiben und lauteten auch für alle KZ-Insassinnen gleich. Diese Erklärung vom 20. Dezember markiert für Moringen den Übergang zu einer Praxis, die nur die Zeuginnen Jehovas betraf.

Am 24. Dezember 1938 wurden die Verpflichtungserklärungen verschärft und vereinheitlicht. Sie lauteten nun: „Erklärung. Ich habe erkannt, daß die Bibelforscher-Vereinigung eine Irrlehre verbreitet und unter dem Deckmantel der religiösen Betätigung lediglich staatsfeindliche Ziele verfolgt. Ich habe mich deshalb voll und ganz von dieser Organisation abgewandt und mich auch innerlich von der Lehre dieser Sekte freigemacht. Ich versichere hiermit, daß ich mich nie wieder für die Internationale Bibelforschervereinigung betätigen werde. Personen, die für die Irrlehre der Bibelforscher werbend an mich herantreten, werde ich umgehend zur Anzeige bringen. Sollten mir Bibelforscherzeitschriften zugesandt werden, werde ich sie umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben. Ich will künftig die Gesetze des Staates achten und mich voll und ganz in die Volksgemeinschaft eingliedern. Mir ist eröffnet worden, daß ich mit meiner sofortigen erneuten Inschutzhaftnahme zu rechnen habe, wenn ich meiner heute abgegebenen Erklärung zuwiderhandele.“

Diese Verpflichtungserklärung kam ab Januar 1939 in allen KZ und für alle Zeugen Jehovas zum Einsatz.

Der Wortlaut dieser Verpflichtungserklärung war für viele Zeugen Jehovas nicht mehr unterschreibbar, da er von ihnen ein Abschwören von ihrem bisherigen Glauben verlangte. Sie wurde zu einer der Hauptauseinandersetzungen mit den jeweiligen Lagerleitung, die ihrerseits die Unterschriftsleistung zu einer öffentlichen Machtprobe werden ließ, mitunter mit furchtbaren, lebensbedrohlichen Folgen für die betroffenen Zeugen Jehovas, dokumentiert z.B. auch in der belletristischen Literatur (z. B. Valentin Schwan, bis auf weiteres, Darmstadt 1961, S. 502 ff.).

Dass eine signifikant hohe Anzahl Zeuginnen und Zeugen Jehovas in den KZ diese Erklärung unterschrieb, kann verneint werden.

Einige Beispiele für Verpflichtungserklärungen:

Beispiel 1: Version einer Verpflichtungserklärung aus dem Gefängnis Anrath, 1938. Die Unterschrift war Voraussetzung für eine frühzeitige Entlassung.

Mit Schreibmaschine geschriebener Text.
(LAV NRW R, RW 0058 Nr. 39360, Bl. 35.)

Beispiel 2: Verpflichtungserklärung von Marie Herta Siebeneichler vom 20. Dezember 1937 im Frauenkonzentrationslager Moringen.

Ein maschinengeschriebenes Dokument
(Personalakten von Häftlingen des Frauenschutzhaftlagers Moringen, ID 1.1.28.1/2798000, ITS Arolsen Archives.)

Beispiel 3: Einheitliche Verpflichtungserklärung für in Konzentrationslagern inhaftierte Zeugen Jehovas, eingeführt 1939 auf Anordnung Heinrich Himmlers.

Ein gedrucktes Dokument
(KZ-Gedenkstätte Dachau, DaA A 0558, 0047.)

Beispiel 4: Verpflichtungserklärung, die im KZ Ravensbrück in Gebrauch war - vermutlich 1941 - mit der Option, den persönlichen Treueschwur an Gott zu bekräftigen.

Eine „Verpflichtungserklärung“ aus dem KZ Ravensbrück.
(JZArchZE.)

Sandra Breedlove/Hans Hesse, 2026

Literaturhinweise

Garbe, Detlef: Zwischen Widerstand und Martyrium. Die Zeugen Jehovas im „Dritten Reich“, 3., überarb. Aufl., München 1997, S. 302–310, 426–428, 463–467.

Hesse, Hans/Harder, Jürgen: „Und wenn ich lebenslang in einem KZ bleiben müßte...“ Die Zeuginnen Jehovas in den Frauenkonzentrationslagern Moringen, Lichtenburg und Ravensbrück, Essen 2001, S. 66–73, 96–99, 181–182.

Breedlove, Sandra: Im Kräfteringen zwischen totalitärer Staatsmacht und christlichem Gewissen. Die Rolle von „Verpflichtungserklärungen“ für Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus, Gotha 2025, unveröffentlichter Aufsatz.

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