Else Gehlen, geb. Rosenberg
- Vorname(n)
- Else
- Geburtsname
- Rosenberg
- Nachname
- Gehlen
- Geburtsdatum
- 11. März 1894
- Geburtsort
- Groß Runow, Pommern (heute Runowo/Polen)
Biographische Orte
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Wohnort(e)
Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus
Else Gehlen war geschieden. Sie bekannte sich schon vor 1933 als Zeugin Jehovas. Nach dem Verbot der Religionsgemeinschaft besuchte sie regelmäßig konspirative Zusammenkünfte, stellte ihre Wohnung für solche Treffen zur Verfügung und sammelte Spenden in die „Gute-Hoffnung-Kasse“ für Mitgläubige in Not.
Ab Mitte Juli 1937 reiste der leitende Seelsorger Friedrich Lüdke aus Bochum nach Düsseldorf, um Else Gehlen und Elisabeth Bänisch mit der Handhabung eines Vervielfältigungsapparats vertraut zu machen. Alle 14 Tage sandte er die Matrizen für die Zeitschrift „Der Wachtturm“ per Post an Else Gehlen. Im Mansardenzimmer der Wohnung von Elisabeth Bänisch vervielfältigten die Frauen auf einem Abziehapparat mehrere Monate lang hunderte Exemplare der Zeitschrift. Der Mitgläubige Wilhelm Budde verteilte sie an die Gruppen in Düsseldorf, Neuss und Wuppertal.
Wegen dieser konspirativen Arbeit nahm die Gestapo Else Gehlen im September 1937 im Polizeigefängnis Düsseldorf in „polizeiliche Ermittlungshaft“, beschlagnahmte den Vervielfältigungsapparat und verhörte sie mehrmals.
Im Mansardenzimmer der Wohnung von Elisabeth Bänisch vervielfältigten die Frauen auf einem Abziehapparat mehrere Monate lang hunderte Exemplare.
Im Sammelverfahren gegen fünf Zeugen Jehovas verurteilte das Sondergericht Düsseldorf Else Gehlen zu einem Jahr Gefängnisstrafe. In der Urteilsbegründung heißt es: „[Die Angeklagten] haben den organisatorischen Zusammenhalt der IBV aufrechterhalten. [Sie] haben ihre Tätigkeit auch dann noch nicht eingestellt, als ihnen durch die Verhaftung und Bestrafung anderer Angehöriger der IBV besonders eindringlich klar werden mußte, daß es sich um eine verbotene staatsfeindliche und zersetzende Tätigkeit handelte.“
Ein Gnadengesuch ihrer Schwester lehnte der Oberstaatsanwalt von Düsseldorf im April 1938 zwar ab, dennoch kam sie Anfang Mai aufgrund des „Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit vom 30.4.1938“ mit einer Bewährungsfrist von drei Jahren aus dem Gefängnis Düsseldorf-Derendorf frei. Dazu musste sie bei der Gestapo eine „Verpflichtungserklärung“ unterschreiben, „künftig jede aktive […] Arbeit für die verbotene Internationale Bibelforschervereinigung [zu] unterlassen“ und Druckschriften der Zeugen Jehovas bei der Polizei abzugeben.
Else Gehlen blieb aber weiter mit Mitgläubigen in Kontakt, weshalb die Gestapo 1940 Postüberwachung anordnete. Briefe von Elisabeth Schürmann und Regina Schneider konnten abgefangen werden. Im Juli 1941 wurde ihr jedoch ein „zufriedenstellendes Gesamtverhalten“ bescheinigt. Deshalb erließ die Staatsanwaltschaft die Reststrafe. Ihren Lebensunterhalt bestritt sie aus den Mieteinnahmen ihres Hauses.
(LAV NRW R, RW 0058 Nr. 4072; RW 0058 Nr. 22293; Ger. Rep. 114, 1142; LAV NRW W, Staatsanwaltschaft Dortmund Q 233, Nr. 1889.)