Zum Hauptinhalt springen

Else Gehlen, geb. Rosenberg

Vorname(n)
Else
Geburtsname
Rosenberg
Nachname
Gehlen
Geburtsdatum
11. März 1894
Geburtsort
Groß Runow, Pommern (heute Runowo/Polen)

Biographische Orte

Die Karte zeigt Orte, die mit der Person dieses Beitrages verknüpft sind.

Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Else Gehlen war geschieden. Sie bekannte sich schon vor 1933 als Zeugin Jehovas. Nach dem Verbot der Religionsgemeinschaft besuchte sie regelmäßig konspirative Zusammenkünfte, stellte ihre Wohnung für solche Treffen zur Verfügung und sammelte Spenden in die „Gute-Hoffnung-Kasse“ für Mitgläubige in Not.

Ab Mitte Juli 1937 reiste der leitende Seelsorger Friedrich Lüdke aus Bochum nach Düsseldorf, um Else Gehlen und Elisabeth Bänisch mit der Handhabung eines Vervielfältigungsapparats vertraut zu machen. Alle 14 Tage sandte er die Matrizen für die Zeitschrift „Der Wachtturm“ per Post an Else Gehlen. Im Mansardenzimmer der Wohnung von Elisabeth Bänisch vervielfältigten die Frauen auf einem Abziehapparat mehrere Monate lang hunderte Exemplare der Zeitschrift. Der Mitgläubige Wilhelm Budde verteilte sie an die Gruppen in Düsseldorf, Neuss und Wuppertal.

Wegen dieser konspirativen Arbeit nahm die Gestapo Else Gehlen im September 1937 im Polizeigefängnis Düsseldorf in „polizeiliche Ermittlungshaft“, beschlagnahmte den Vervielfältigungsapparat und verhörte sie mehrmals.

Im Sammelverfahren gegen fünf Zeugen Jehovas verurteilte das Sondergericht Düsseldorf Else Gehlen zu einem Jahr Gefängnisstrafe. In der Urteilsbegründung heißt es: „[Die Angeklagten] haben den organisatorischen Zusammenhalt der IBV aufrechterhalten. [Sie] haben ihre Tätigkeit auch dann noch nicht eingestellt, als ihnen durch die Verhaftung und Bestrafung anderer Angehöriger der IBV besonders eindringlich klar werden mußte, daß es sich um eine verbotene staatsfeindliche und zersetzende Tätigkeit handelte.“

Ein Gnadengesuch ihrer Schwester lehnte der Oberstaatsanwalt von Düsseldorf im April 1938 zwar ab, dennoch kam sie Anfang Mai aufgrund des „Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit vom 30.4.1938“ mit einer Bewährungsfrist von drei Jahren aus dem Gefängnis Düsseldorf-Derendorf frei. Dazu musste sie bei der Gestapo eine „Verpflichtungserklärung“ unterschreiben, „künftig jede aktive […] Arbeit für die verbotene Internationale Bibelforschervereinigung [zu] unterlassen“ und Druckschriften der Zeugen Jehovas bei der Polizei abzugeben.

Else Gehlen blieb aber weiter mit Mitgläubigen in Kontakt, weshalb die Gestapo 1940 Postüberwachung anordnete. Briefe von Elisabeth Schürmann und Regina Schneider konnten abgefangen werden. Im Juli 1941 wurde ihr jedoch ein „zufriedenstellendes Gesamtverhalten“ bescheinigt. Deshalb erließ die Staatsanwaltschaft die Reststrafe. Ihren Lebensunterhalt bestritt sie aus den Mieteinnahmen ihres Hauses.

(LAV NRW R, RW 0058 Nr. 4072; RW 0058 Nr. 22293; Ger. Rep. 114, 1142; LAV NRW W, Staatsanwaltschaft Dortmund Q 233, Nr. 1889.)

Externe Medien

Provider-Informationen

Nachstehend finden Sie Informationen zum Anbieter und Dienst, dessen Inhalte blockiert sind, bis Sie ein Video laden oder YouTube dauerhaft erlauben.

Provider

Provider-Name
Google Ireland Limited
Beschreibung
Google Ireland Limited ist Anbieter von Google-Diensten in der EU. Über YouTube werden externe Videoinhalte bereitgestellt.
Adresse
Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland

Service

Name
YouTube
Beschreibung
YouTube ist eine Videoplattform. Wenn Sie ein Video laden oder YouTube dauerhaft erlauben, werden Inhalte von YouTube angezeigt und Daten an Google/YouTube übertragen.
Cookie(s)
Google/YouTube kann Cookies und vergleichbare Technologien einsetzen, unter anderem für Wiedergabe, Sicherheit, Analyse, Personalisierung und Werbung. Die konkrete Speicherdauer und die aktuellen Cookie-Details nennt Google in den Cookie-Informationen.
Weitere Informationen stehen in unserer Datenschutzerklärung. Eine dauerhafte Freigabe können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ im Footer widerrufen.