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Martha Hindel

Vorname(n)
Martha
Nachname
Hindel
Geburtsdatum
4. September 1896
Geburtsort
Reecke-Niendorf (heute Stadtteil von Lübeck), Deutschland
Todesdatum
24. März 1943
Verfolgungsbedingte Todesart
Im Konzentrationslager ums Leben gekommen
Erstkontakt und/oder Taufe
Schloss sich 1930 den Bibelforschern an

Biographische Orte

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Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Am 8. Dezember 1936 wurde Martha Hindel wegen Kolportage für die IBV vom Hanseatischen Sondergericht Hamburg zu fünf Monaten Gefängnishaft verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es, die Zeugin Jehovas verweigere den Deutschen Gruß, davon abgesehen sei sie ein „untadeliger Mensch". Die aus Sicht des Gerichtes milde Strafe sollte die Angeklagte abschrecken, „die Lehren der ernsten Bibelforscher von neuem zu verbreiten". Sollte sie dies dennoch tun, drohte das Gericht mit dem Sorgerechtsentzug für ihre Tochter Carmen-Lore. Martha Hindel verbüßte ihre Strafe in der Lübeckischen Gefangenenanstalt-Lauerhof.

Nach ihrer Entlassung am 19. Februar 1937 nahm sie weiter an den Zusammenkünften der Zeugen Jehovas teil und beteiligte sich im Juni 1937 auch an der Flugblattaktion „Offener Brief". Ende November 1937 erfolgte bei ihr eine Hausdurchsuchung. Martha Hindel wurde am 29. November 1937 in das Grenzkommissariat der Gestapo in Lübeck zur Vernehmung vorgeladen und wegen angeblicher Verdunklungsgefahr festgenommen. Sie kam am 1. Dezember 1937 in die Frauenstrafanstalt Lübeck Lauerhof in Untersuchungshaft.

Am 26. Februar 1938 wurde Martha Hindel durch das Schleswig-Holsteinische Sondergericht Kiel in Lübeck zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt. Während ihrer Untersuchungshaft und nach der Urteilsverkündung wechselte ihr Gefängnisaufenthalt mehrmals zwischen Lübeck und Kiel. Im März 1938 wurde Martha Hindel von Kiel in die Strafanstalten Dreibergen-Bützow gebracht.

Am 26. Mai 1939, zwei Tage vor Haftende, wies die Gestapo durch das Grenzkommissariat Lübeck die Gefängnisanstalt Dreibergen-Bützow schriftlich an, Martha Hindel nach Verbüßung ihrer Strafe bis auf Weiteres in Schutzhaft zu nehmen. Mit dem nächsten Sammeltransport solle sie nach Lübeck überführt werden.

Am 20. Juli 1939 wurde Martha Hindel - offenbar vom Konzentrationslager Lichtenburg - in das Konzentrationslager Ravensbrück eingeliefert. Im Februar 1942 erfolgte von dort ihre Deportation in das Konzentrationslager Auschwitz. Am 24. März 1943 wurde Martha Hindel in Auschwitz ermordet.

(Schledt-Önal: Stolperstein Martha Hindel.)

Gedenkzeichen

Am 25. April 2009 wurde in Lübeck, Krausestraße 1, ein Stolperstein für Martha Hindel verlegt. (Lübecker Nachrichten, Hansestadt Lübeck, 26.4.2009, S. 16.)

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