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Düsseldorf, Landgerichtsgebäude

Adresse

Landgerichtsgebäude Düsseldorf
Düsseldorf, Martin-Luther-Platz 40, Deutschland

Informationen zum Ort

Das dreiflügelige und dreistöckige Hauptgebäude des heutigen nordrhein-westfälischen Ministeriums der Justiz ist 1866 bis 1870 als Landgerichtsgebäude erbaut worden. Nach dem Umzug der übrigen Abteilungen des Landgerichts in den Anfang der 1920er Jahre fertig gestellten Neubau an der Mühlenstraße wurde das Gebäude für die Zwecke der Strafjustiz des Landgerichts weiter genutzt.

1933 wurde im Haus das Sondergericht Düsseldorf eingerichtet, nachdem dies mit Verordnung der Reichsregierung über die Bildung von Sondergerichten vom 21. März 1933 für den Bezirk jedes Oberlandesgerichts angeordnet worden war. Nach weitgehender Zerstörung des Gebäudes durch einen Luftangriff am 12. Juni 1943 zog die Strafjustiz auch in das Ziviljustizgebäude an der Mühlenstraße um.

Seit dem 3. August 1950 hat das Haus am Martin-Luther-Platz seine heutige Funktion als Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Hauptgebäude wird somit seit nunmehr mehr als 140 Jahren ununterbrochen für die Zwecke der Justiz genutzt.

(https://www.justiz.nrw.de/JM/ministerium/gebaeude/index.php)

Widerstand und Selbstbehauptung im Nationalsozialismus

Am 15. Oktober 1935 weigerten sich zehn Zeugen Jehovas aus Wermelskirchen, Leverkusen und Köln vor der Großen Strafkammer des Oberlandesgerichts in Düsseldorf mit „Heil Hitler“ zu grüßen, worauf sie jeweils zu einem zusätzlichen Tag Gefängnishaft verurteilt wurden. (Krüger: Eine Bibel, S. 21.)

Zeitungsartikel mit der Überschrift "Bibelforscher vor Gericht".
Das Wermelskirchener Tageblatt berichtete am 16. Oktober 1935 über die Weigerung von zehn Zeugen Jehovas, bei einem Prozess des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, den Hitlergruß zu erweisen (Privatarchiv T. Martin Krüger).

Verfolgte Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus

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