Dresden, Justizgebäudekomplex Münchner Platz
Adresse
Landgericht und Untersuchungshaftanstalt Dresden I (1907 bis 1945)
Zentrale Hinrichtungsstätte des NS-Regimes (1936 bis 1945)
Sowjetisches Militärtribunal und Gefängnis (1945 bis 1950)
Land- bzw. Bezirksgericht und Untersuchungshaftanstalt Dresden I (1945 bis 1957)
Zentrale Hinrichtungsstätte der DDR (1952 bis 1956)
Mahn- und Gedenkstätte an der Technischen Universität Dresden (1959 bis 1992)
Gedenkstätte Münchner Platz Dresden (seit 1992)
Dresden, Münchner Platz 3/Georg-Bähr-Straße 5, Deutschland
Informationen zum Ort
Der Justizgebäudekomplex am Münchner Platz in Dresden wurde im Jahr 1907 fertiggestellt. Hier tagten das Landgericht und das Amtsgericht Dresden. In einem Gebäudeteil mit separatem Eingang von der Georg-Bähr-Straße 5 befand sich die dem Landgericht Dresden angeschlossene Untersuchungshaftanstalt Dresden I, auch als „Untersuchungsgefängnis, Hauptanstalt Georg-Bähr-Straße 5“ oder einfach als „Gefängnis Dresden-Plauen“ bezeichnet. In der Untersuchungshaftanstalt gab es 680 Einzelzellen, die in der NS-Zeit in der zweiten Kriegshälfte meist mit mehreren Häftlingen belegt waren.
Das Sondergericht Freiberg (Sachsen) führte einen Teil seiner Prozesse im Schwurgerichtssaal am Münchner Platz durch. Zu den Verurteilten und Inhaftierten gehörten viele Zeugen Jehovas. Zwischen 1933 und 1945 wurden in der Zentralen Hinrichtungsstätte im Innenhof 1.330 Todesurteile vollstreckt, darunter auch Urteile des Volksgerichtshofs. Unter den Hingerichteten befanden sich auch Zeugen Jehovas.
Ab 1945 diente das Gebäude der sowjetischen Geheimpolizei als Gefängnis. In Schnellverfahren wurden sowohl von sowjetischen Stellen (bis 1950), als auch von DDR-Gerichten Todesurteile gesprochen und hier bis 1956 vollstreckt. Ab November 1950 fanden am Münchner Platz vor dem Dresdner Landgericht (nach 1952 Bezirksgericht) Massenprozesse gegen Zeugen Jehovas statt. Dabei war die Handhabung der Untersuchungshaft unterschiedlich. Die Mehrzahl der inhaftierten Zeugen Jehovas kam in die angeschlossene Untersuchungshaftanstalt George-Bähr-Straße 5, einige verbrachten sie im Polizeigefängnis in der Schießgasse, weitere waren in der MfS-Untersuchungshaftanstalt in der Bautzner Straße inhaftiert.
Im Jahr 1957 wurde der Gebäudekomplex an die Technische Hochschule übergeben, die Hörsäle in den früheren Gerichtssälen einrichtete. Das Bezirksgericht Dresden wurde 1957 vom Münchner Platz in die Gebäude des ehemaligen Amtsgerichts in die Lothringer Straße 1 verlegt und die Prozesse gegen Zeugen Jehovas fanden ab dieser Zeit dort statt.
(Haase/Sack: Münchner Platz; Hacke: Von Opfern des Faschismus.)
Widerstand und Selbstbehauptung im Nationalsozialismus
In der Untersuchungshaftanstalt des Gebäudekomplexes waren auch Zeugen Jehovas inhaftiert, die u.a. wegen „Zersetzung der Wehrkraft“ und „Teilnahme an einer wehrfeindlichen Organisation“ verurteilt worden waren oder trotz einer drohenden Todesstrafe in ihrer Verweigerung des Kriegsdienstes beharrten, wie zum Beispiel Hans Ullrich, Ludwig Cyranek und Hugo Henschel bezahlten das Festhalten an ihrer Glaubensüberzeugung mit dem Leben. (Privatarchiv Falk Bersch, Bericht Hans Ullrich: In der Untersuchungshaftanstalt Georg-Bähr-Straße 5, o. D.; Herrberger, Denn es steht, S. 148, 162, 169.)
Verfolgte Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus
Frauen
Anzahl nach aktuellem Forschungsstand: nicht bekannt
- Therese Eicher
- Frieda Finger
- Anna Hedwig Handke, geb. Brauer
- Helene Hempel, geb. Ganenz
- Klara Schwedler
- Hildegard Schäfer, geb. Hempel
- Hildegard Wünschmann
- Irmgard Wünschmann
Männer
Anzahl nach aktuellem Forschungsstand: nicht bekannt
- Ludwig Cyranek
- Kurt Dreißig
- Fritz Ernst Gottschling
- Johannes Gündel
- Paul Handke
- Walter Hempel
- Hugo Henschel
- Gustav Hermann Kottner
- Wilhelm Nollert
- Walter Schäfer
- Hans Ullrich
- Ernst Wauer
- Fritz Weigoldt
Widerstand und Selbstbehauptung im Kommunismus
Vor ihren Verurteilungen standen Männer und Frauen der Religionsgemeinschaft - wie z. B. Rosmarie Franke - in den durchgeführten Verhören für ihren Glauben ein und weigerten sich, Mitgläubige durch Aussagen zu belasten. (Schmidt: Religiöse Selbstbehauptung, S. 189.)
Auch während der Gerichtsverhandlungen sprachen Zeugen Jehovas mutig über ihre religiösen Überzeugungen. So nutzte Heinz Gahse 1954 nach seiner Verurteilung die ihm zugestandenen Schlussworte dazu, dem Staatsanwalt ins Gewissen zu reden. (JZArchZE, Zeitzeugeninterview Heinz Gahse vom 14.7.1999.)
Verfolgte Zeugen Jehovas im Kommunismus
Frauen
Anzahl nach aktuellem Forschungsstand: nicht bekannt
- Rosmarie Tamme, geb. Franke
Männer
Anzahl nach aktuellem Forschungsstand: nicht bekannt
- Heinz Gahse
- Walter Hempel
Gedenkzeichen
1959 erhielt der Gebäudekomplex am Münchner Platz anlässlich des 10. Jahrestages der Gründung der DDR den Namen „Georg Schumann“ und ein kleiner Teil um den ehemaligen Hinrichtungshof wurde zu einer Gedenkstätte. 1962 erfolgte die Einweihung eines Mahnmals und 1986 die Eröffnung eines „Museum des antifaschistischen Widerstandskampfes“. Im Museum wurde die Geschichte nach 1945 weitgehend ausgeblendet und auch an die NS-Verfolgung der Opfergruppe der Zeugen Jehovas nicht erinnert.
1992 kam die Gedenkstätte unter Trägerschaft des Münchner-Platz-Komitee e. V. und erstmals wurde die politische Strafjustiz nach 1945 in das Forschen, Vermitteln und Gedenken einbezogen. 1994 übernahm die neu gegründete „Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft“ die Trägerschaft der Gedenkstätte Münchner Platz. Das „Museums des antifaschistischen Widerstandskampfes“ wurde wegen gravierender inhaltlicher Mängel im Oktober 1996 geschlossen.
Seit Dezember 2012 ist die von der Gedenkstätte erarbeitete Dauerausstellung „Verurteilt. Inhaftiert. Hingerichtet. Politische Justiz in Dresden 1933-1945 || 1945-1957“ installiert. Darin werden auch die Biografien einiger Zeugen Jehovas erzählt, etwa von Irmgard und Hildegard Wünschmann, Johannes Gündel oder Kurt Dreißig. Verschiedene Medien und Exponate erinnern auch an die doppelte Verfolgungsgeschichte der Zeugen Jehovas, so
ein Exemplar der am 12. Dezember 1936 reichsweit verbreiteten Resolution;
ein Gedicht von Klara Schwedler über die Zelle 213, in der sie acht Monate inhaftiert war;
ein Telegramm der Dresdner Dienststelle der SS, in welchem sie die Verhaftung von Ludwig Cyranek nach Berlin meldet, sowie die Ladung Ludwig Cyraneks zum Prozess in Dresden;
ein Exemplar des „Wachtturm“ vom 1. November 1950;
ein Foto der Staatsicherheit, das religiöse Literatur zeigt, die in einem Brot eingebacken geschmuggelt wurde;
eine Walnuss mit darin verborgenem religiösen Text, die in eine Zelle geschmuggelt wurde;
ein Videointerview mit Hans Ullrich.