Martha Knie, geb. Hagemeister
- Vorname(n)
- Martha
- Geburtsname
- Hagemeister
- Nachname
- Knie
- Geburtsdatum
- 9. Juli 1900
- Geburtsort
- Leopoldshagen, Deutschland
- Todesdatum
- 5. November 1953
- Verfolgungsbedingte Todesart
- Verstarb nach verweigerter medizinischer Behandlung im DDR-Strafvollzug
- Erstkontakt und/oder Taufe
- Schloss sich 1932 Jehovas Zeugen an
Biographische Orte
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Wohnort(e)
Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus
- Johann Knie (Ehemann)
- Wilhelm Knie (Sohn)
- Anni Krüger, geb. Knie (Tochter)
- Gerhard Krüger (Schwiegersohn)
Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Kommunismus
- Anni Krüger, geb. Knie (Tochter)
- Gerhard Krüger (Schwiegersohn)
Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus
Martha Knie wurde gemeinsam mit ihrem Mann Johann Knie 1936 von der Gestapo festgenommen. Sie kam für sechs Monate in Untersuchungshaft bis beim Landgericht Stettin angesiedelten zuständigen Sondergericht Anklage erhoben wurde. Am 19. April 1937 verurteilte das Sondergericht sie zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt galt. Johann Knie war zu einer zweimonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Vor Martha Knie's Entlassung wurde sie in der Staatspolizeileitstelle Stettin bedrängt, eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, sich nicht mehr als Zeugin Jehovas zu betätigen und ihrem Glauben abzuschwören. Martha Knie hatte Glück, trotz ihrer Weigerung wurde sie entlassen. Johann Knie hielt dem Druck nicht stand. Er unterschrieb und wandte sich vom Glauben ab.
Martha Knie blieb für ihre religiöse Überzeugung tätig. Sie benutzte ein Koffergrammophon um anderen Sprechplatten mit christlichen Vorträgen vorzuspielen. Durch das Regierungspräsidium Stettin wurde das Grammophon im Juni 1937 beschlagnahmt. Sie beteiligte sie sich im Juni 1937 auch an der Verteilung des „Offenen Briefes“, was zu ihrer erneuten Verhaftung und im Sommer 1937 zur Überstellung in das Frauen-KZ Moringen führte. Von dort kam sie am 15. Dezember 1937 in das KZ Lichtenburg. Während ihrer dortigen Haftzeit ließ sich ihr Mann auf Druck der Gestapo von ihr scheiden.
Am 15. April 1939 wurde Martha Knie ins Frauen-KZ Ravensbrück verlegt. Und ab Sommer 1944 musste sie in der Landwirtschaft beim SS-Hauptsturmführer Alois Rehrl in Fridolfing, einem KZ-Außenlager von Dachau, Zwangsarbeit leisten. Am 5. Mai 1945 wurde sie befreit. Im Sommer 1945 kehrte sie nach Leopoldshagen zurück.
(Dirksen: Martha Knie, S. 63–70.)
Widerstand und Verfolgung im Kommunismus
Nach ihrer Rückkehr baute Martha Knie in Leopoldshagen eine Gemeinde der Zeugen Jehovas auf und hatte deren Leitung inne, bis diese ein Glaubensbruder übernahm.
1946 wurde sie als Opfer des Faschismus anerkannt und der OdF-Landesausschuss bat sie am 18. März 1946 um „einen genauen Bericht über ihre Lagererlebnisse, [da sie] zu den Bibelforschern [gehöre, die] aufgrund ihrer aufrechten Haltung eingesperrt waren“. 1948 wurde ihr der Opfer-Status jedoch wegen ihrer Religionszugehörigkeit wieder aberkannt - voreilig, wie sich herausstellte, denn der Landesausschuss wies den Rat des Kreises Anklam an, ihr den Opferausweis zurückzugeben, und erklärte: „Eine Aberkennung der Bibelforscher würde jetzt bedeuten: die Glaubens- und Gewissensfreiheit im demokratischen Staate zu verneinen."
Genau dies passierte wenig später. 1949, schon vor der DDR-Staatsgründung, beschloss die SED Maßnahmen gegen die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas. So kam es auch bei Martha Knie am 19. April 1950 zu einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Literatur.
Am 30. August 1950 wurde Martha Knie im Zuge der Verhaftungswelle aufgrund des Verbotes der Zeugen Jehovas in der DDR festgenommen. Sie wurde zunächst in der Dienststelle der Staatssicherheit in Anklam verhört und am gleichen Tag nach Greifswald ins Gefängnis gebracht. Am 15. September 1950 wurde ihr der Opfer-Status aberkannt und der OdF-Ausweis eingezogen. Am 16. Oktober 1950 wurde sie in Greifswald von der großen Strafkammer des Landgerichts Schwerin zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt.
Zur Haftverbüßung wurde Martha Knie in die Strafvollzugsanstalt Bützow-Dreibergen gebracht. Hier traf sie mit ihrer Glaubensfreundin Meta Kluge zusammen.
„Meiner mütterlichen Schwester Martha Knie gewidmet. Gestorben an unmenschlicher Behandlung im Zuchthaus Bützow 1953.“
Aufgrund von Martha Knies Gesundheitszustand stellt ihre Tochter Anni Knie Anträge auf Begnadigung, die von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurden. Meta Kluge berichtet in ihren Aufzeichnungen, das das Gefängnispersonal in Bützow eine medizinische Versorgung der todkranken Häftlingsfrau verweigerte und sie stattdessen in eine nasse Zelle verlegte. Erst viel zu spät, im September 1953, wurde sie in das Haftkrankenhaus Leipzig Klein-Meusdorf verlegt. Am 5. November 1953 verstarb sie dort an Lungen-Tuberkulose.
1955, noch im Bützower Frauenzuchthaus, verfasste Meta Kluge das Gedicht „Noch immer spür ich deine linde Hand“ für ihre „mütterliche Schwester Martha Knie“:
Noch immer spür ich deine linde Hand,
die tröstend über Haar und Stirn mir strich,
wenn ich das Haupt in wildem Schmerz gebannt
in deinem Schoß verbarg. Du kanntest mich.
Noch immer hör ich deiner Stimme Klang.
Du sprachst mit mir gemeinsam das Gebet.
So manches Lied ich mit dir sang.
Du hast mit mir gelitten und gefleht.
Und Gottes höchstes, heiligstes Gebot
der Nächstenliebe, das Beglückung schafft
und siegreich überwindet Nacht und Tod,
das hast du mir so leicht, so leicht gemacht.
Du hast in Treuen deinen Lauf vollbracht.
Trennt uns auch irdische Vergänglichkeit,
die Hoffnung überstrahlt des Todes Macht.
Kurz ist die Trennung, ewig doch die Freud‘.
Bützow 1955
Meiner mütterlichen Schwester Martha Knie gewidmet.
Gestorben an unmenschlicher Behandlung im Zuchthaus Bützow 1953.
(Dirksen: Martha Knie, S. 70–76; Bersch/Hesse: DDR-Frauenstrafvollzug, S. 36, 44– 54, 120, 136–140, 143, 144, 157–159, 197; LHAS, 7.21-1-2, VdN Neubrandenburg, Nr. 998.)