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Elisabeth Pützmann, geb. Radomsky

Vorname(n)
Elisabeth
Geburtsname
Radomsky
Nachname
Pützmann
1. Ehename
Meyer
Geburtsdatum
31. August 1913
Geburtsort
Lipine, Schlesien (heute: Lipiny/Polen)
Todesdatum
13. Januar 2002
Todesort
Bad Ems, Deutschland
Beruf
Hausangestellte
Erstkontakt und/oder Taufe
Anfang 1933 erste Kontakte zu Jehovas Zeugen, Taufe 1936

Biographische Orte

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Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Kommunismus

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Am 24. Dezember 1932 heiratete Elisabeth Radomsky den Malergehilfen Walter Meyer. Das Ehepaar zog in das thüringische Mohlsdorf, unweit von Greiz, wo Elisabeth nach ihrer Ankunft erste Kontakte zur dortigen Bibelforschergruppe knüpfte. Anfang 1935 schloss sie sich den Zeugen Jehovas in Reichenbach/Vogtland an, die sie trotz Verbot unterstützte. Sie besuchte die Zusammenkünfte, beteiligte sich an der illegalen Schriftenverbreitung sowie der „mündlichen Glaubensverkündigung“ und verweigerte den Hitlergruß.

Im Januar 1935 wurde sie während einer Zusammenkunft in Reichenbach/Vogtland von der Polizei verhaftet. Das Sondergericht Weimar verurteilte sie in Greiz zu einer dreimonatigen Haftstrafe, die sie vom 10. Dezember 1935 bis zum 10. März 1936 im Frauengefängnis Berlin-Barnimstraße absaß.

Die junge Ehe hielt den Belastungen nicht stand. Walter Meyer trennte sich 1936 von seiner Frau, weil diese ihren neu gewonnenen Glauben nicht aufgeben wollte. Elisabeth Meyer zog wieder zu ihren Eltern nach Hennigsdorf. Hier schloss sie sich den örtlichen Zeugen Jehovas an und ließ sich 1936 in der Havel taufen. Sie besuchte die Zusammenkünfte und beteiligte sich an der Verbreitung von Literatur.

Elisabeth Meyer fand gleich nach ihrer Ankunft Arbeit bei der AEG in Hennigsdorf. Das Arbeitsverhältnis dauerte jedoch nur wenige Wochen. Sie wurde am 11. April 1936 fristlos entlassen, weil sie sich am 29. März nicht an der Reichstagswahl beteiligt hatte. Elisabeth Meyer ließ sich die Entlassung nicht gefallen, und so bestellte das Ehren- und Disziplinargericht der DAF sie noch im April 1936 zu einem Ermittlungsverfahren. Bei dessen Hauptverhandlung wurde eine Erklärung verlesen, die sie bereits bei ihrer ersten Verhaftung abgegeben hatte. Sie lautete:

„Alle Segnungen, die mir durch eine Partei, ganz gleich welche es auch sein mag, zuteilwerden könnten, werden mir in Erwartung des Königreiches Gottes, unter der gerechten Herrschaft Jesu Christi, in vollen Zügen erfüllt.“

Trotz dieser mutigen Worte, die eindeutig klarstellten, dass sie die Politik der NSDAP nicht unterstützte, sondern ihrer religiösen Überzeugung treu blieb, entschied das Gericht zu ihren Gunsten. Die AEG Hennigsdorf musste Elisabeth Meyer wieder einstellen. Sie fand im August 1936 jedoch eine bessere Arbeitsstelle als Hausangestellte bei Direktor Moll vom Stahl- und Walzwerk Hennigsdorf, das auch zur AEG gehörte. Aber auch hier konnte sie nur wenige Wochen bleiben. Am 16. September 1936 wurde sie auf ihrer Arbeitsstelle verhaftet. Vom Polizeigefängnis Potsdam kam Elisabeth Meyer in das Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit. In der Untersuchungshaft bewahrte sie, wie es eine Besucherin ausdrückte, eine „unerschrockene, aufrechte Stellung den Nazis gegenüber".

Der Freimut von Elisabeth Meyer wird ein Grund gewesen sein, weshalb der Generalstaatsanwalt beim Landgericht Berlin sie in der Anklageschrift vom 27. November 1936, die sich gegen 16 Zeugen Jehovas aus Brandenburg und Berlin richtete, als „Dissidentin“ bezeichnete. Am 8. Januar 1937 tagte dann das Sondergericht Berlin I am Kriminalgericht Moabit und verurteilte Elisabeth Meyer wegen Vergehens gegen die Verordnung vom 28. Februar 1933 zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis. Elisabeth Meyer schrieb später, dass ihre Vorstrafe, die „Verweigerung des Heilgrüßens“ und ihre Aussage, dass sie im Falle eines Krieges die Kriegsarbeit verweigere, Gründe für die Verurteilung waren. Weshalb Elisabeth Meyer nach ihrer Verurteilung nach Köln in das Gefängnis Klingelpütz gebracht wurde, ist nicht bekannt. Sie kam dort in Einzelhaft. Dort erhielt sie eine schlimme Nachricht nach der anderen. Ihr Bruder schrieb ihr einen Brief voller Schuldzuweisungen; sie sei für den Nervenzusammenbruch der Mutter verantwortlich, die in eine Nervenklinik eingewiesen werden musste. Ihr Mann hatte die Scheidung eingereicht. Ihm könne nicht zugemutet werden, mit ihr die Ehe aufrechtzuerhalten. Das war im Sinne der Nationalsozialisten, und so wurde sie am 1. April 1937 schuldig geschieden. Nach Verbüßung der Haftstrafe im Februar 1938 wurde Elisabeth Meyer nach Potsdam zurückgebracht. Sie wurde aber nicht entlassen, sondern von der Gestapo in das KZ Lichtenburg überführt. Der 11. Februar 1938 war der Beginn ihrer KZ-Haft.

Die Zeugin Jehovas Klara Schwedler verfasste 1939 ein langes Gedicht, in dem sie ihre Mitgefangenen im KZ Lichtenburg beschrieb. Für Elisabeth Meyer fand sie folgende Worte: „Elisabeth ist eine Zier, die kennt ein jeder hier. Obwohl Berlin die Heimatstadt, sie nur ein kleines Mündchen hat!?“ Dieser Vers weist auf eine ruhige, doch bemerkenswerte Frau hin.

Wie ihre Glaubensschwestern wurde sie im Frühjahr 1939 nach Ravensbrück verlegt. Sie musste dort in der Gärtnerei, in der Nähstube und der Schuhmacherei arbeiten sowie Erdarbeiten ausführen. Schon in der Lichtenburg litt sie an Magen- und Herzschmerzen, in Ravensbrück verschlimmerten sich die Magenschmerzen bis zum Erbrechen, es kamen Gelenk- und Nierenschmerzen hinzu. Elisabeth Pützmann berichtete später von der fünf Tage dauernden Strafprozedur des Stehens in „Sommerbekleidung“ zu Weihnachten 1939: „Wenn mal jemand zusammenbrach, wurde er in die Zelle geschleppt u[nd] sobald es etwas besser ging musste er raus u[nd] sich wieder anstellen.“ Den anschließenden dreiwöchigen Dunkelarrest verließen die Frauen körperlich geschwächt, aber „geistig sehr stark“.

1944 fasste Himmler den Entschluss, Zeugen Jehova für vertrauenswürdige Aufgaben heranzuziehen. So erhielt auch Elisabeth Meyer ein Sonderkommando in einem kinderreichen Haushalt eines NS-Funktionsträgers. Am 20. Dezember 1944 wurde nach Großwoltersdorf kommandiert, wo sie sich bei einem Dr. Strache zu melden hatte. Hier blieb sie bis zu ihrer Befreiung am 1. Mai 1945. Elisabeth Meyer fuhr schon am nächsten Tag in das etwa 60 Kilometer entfernte Hennigsdorf. Dort wohnte sie zunächst bei ihren Eltern in der Heimstättensiedlung 7.

Vom Hennigsdorfer Bürgermeister hatte sie die Genehmigung erhalten, mit dem Fahrrad nach Ravensbrück zu fahren, um einige Sachen abzuholen und hatte wohl bei dieser Gelegenheit im ehemaligen KZ-Kommando Hartzwalde Halt gemacht, wo sich viele Zeugen Jehovas nach der Befreiung aufhielten. Hier arbeitete sie den Sommer über und lernte Kurt Pützmann kennen. Er und Elisabeth Meyer heiraten am 12. Januar 1946 und ließen sich in Wriezen nieder.

(Bersch: Aberkannt, S. 208–217.)

Foto der Zeuginnen Jehovas Elisabeth Meyer (links), Gertrud Büßler (mitte) und Magdalena Kusserow (rechts) mit einem Fohlen. Das Bild entstand 1945 nach der Befreiung des ehemaligen KZ-Kommandos. Magdalena Kusserow trägt noch ihre KZ-Jacke.
Die Zeuginnen Jehovas Elisabeth Meyer (links), Gertrud Büßler (mitte) und Magdalena Kusserow (rechts). Das Bild entstand 1945 nach der Befreiung des ehemaligen KZ-Kommandos. Magdalena Kusserow trägt noch ihre KZ-Jacke (JZArchZE).

Widerstand und Verfolgung im Kommunismus

Nach ihrer Hochzeit wurden Kurt und Elisabeth Pützmann vom Zweigdiener Erich Frost gebeten, die Gemeinde von Jehovas Zeugen in Wriezen wieder aufzubauen. Es entstand eine kleine Versammlung mit etwa 20 Personen.

Bereits am 19. Februar 1946 wurde Elisabeth Pützmann als Opfer des Faschismus anerkannt. Sie und ihr Mann bekamen am 20. Dezember 1946 einen OdF-Ausweis. Im Jahr 1948 kam es zu ersten Konflikten mit den Behörden. Das Ehepaar beteiligte sich nicht am Volksbegehren, das im Mai und Juni durchgeführt wurde und sich gegen eine Staatsgründung in den Westzonen richtete. 1949 wurde das Ehepaar aufgefordert, die OdF-Ausweise zwecks einer Änderung vorzulegen, was sie auch taten. Sie erhielten sie jedoch nie zurück. Ende April 1950 bekamen sie die Aberkennung als Verfolgte des Naziregimes mit der knappen Begründung:

„Sie beide gehören zu dem Kreis der ernsten Bibelforscher. Ihre Einstellung zum Staat ist negativ. Bei dem Volksbegehren im Jahre 1948 für die Einheit Deutschlands wurden Sie beide aufgefordert dafür zu stimmen, beide haben Sie abgelehnt. Auch jetzt stehen sie in Gegnerschaft zur Demokratischen Republik. Sie sind nicht Mitglied der VVN oder einer Partei noch einer anderen Organisation. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass wer nicht mit uns ist, ein Gegner unserer Sache ist. Wer aber Gegner ist, der kann auch nicht zum Kreis gehören, der vom Staat als Verfolgter des Naziregimes anerkannt ist.“

Opfer des Faschismus-Ausweis von Elisabeth Pützmann mit Paßfoto, ausgestellt am 20. Dezember 1946.
Elisabeth Pützmanns OdF-Ausweis (BLHA, Rep. 601 Bezirkstag und Rat des Bezirkes Frankfurt/Oder Nr. VdN-772).
Der Briefkopf zeigt einen mit Stacheldraht umrandeten roten Winkel, über dem die Buchstaben KZ stehen sowie die darunter stehenden Worte "Vergeßt es nie!"
Schreiben zur Aberkennung des Status als "Verfolgte des Naziregimes" der VdN-Kreisdienststelle Bad Freienwalde an Kurt und Elisabeth Pützmann vom 26. April 1950 (BLHA, Rep. 601 Bezirkstag und Rat des Bezirkes Frankfurt/Oder Nr. VdN-772).

Das VPKA Oberbarnim ließ Kurt Pützmann am 4. September 1950 eine polizeiliche Verfügung zukommen, die das Verbot von Jehovas Zeugen in der DDR bekanntmachte. Es erreichte ihn jedoch nicht mehr, da er bereits am 30. August 1950 verhaftet worden war. Am 5. September durchsuchte die VP die Wohnung der Pützmanns, die sich nun in Wriezen in der Odervorstadtstraße 18 befand. Sie stellte Literatur sicher, darunter zwölf Gebetsbücher, 17 „Aufklärungshefte“, 193 Wachttürme, zwei Liederbücher und verschiedene Formulare sowie Ausarbeitungen von Vorträgen. Die Große Strafkammer des Landgerichts Eberswalde verurteilte Kurt Pützmann am 6. Februar 1951 zu zehn Jahren Zuchthaus und zwei Jahren Gefängnis als Sühnemaßnahme.

Während seiner Inhaftierung führten Elisabeth Pützmann und ihre Schwägerin Lotty Scheutzow in Wriezen die Glaubensaktivitäten weiter. Sie organisierten Zusammenkünfte, besorgten christliche Literatur und sprachen mit anderen über ihren Glauben. Elisabeth Pützmann spielte in dieser Zeit in der Familie Scheutzow eine große Rolle, denn sie kümmerte sich viel um deren Kinder. Beide Frauen versuchten auch durch Anträge ihre Ehemänner früher freizubekommen. Am 20. März 1957 wurde die Strafvollstreckung für Kurt Pützmann unterbrochen und zur Bewährung ausgesetzt. Das Ehepaar Pützmann wohnte in Wriezen nun in der Saarstraße 24. Nach Kurt Pützmanns Haftentlassung setzte er seine religiöse Tätigkeit zusammen mit seiner Frau im Untergrund fort.

(Bersch: Aberkannt, S. 218–225.)

Foto von Kurt und Elisabeth Pützmann, um 1946.
Kurt und Elisabeth Pützmann, um 1946 (JZArchZE).

Gedenkzeichen

In der 2018 erstmals gezeigten Wanderausstellung “Verboten und verfolgt. Jehovas Zeugen im KZ Ravensbrück und in Haftanstalten der DDR”, die in einer Kooperation der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück mit der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD) entstand, erzählen zwei Lesemappen die Biografien von Kurt und Elisabeth Pützmann.

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