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Kurt Pützmann

Vorname(n)
Kurt
Nachname
Pützmann
Geburtsdatum
16. Juni 1912
Geburtsort
Bütow, Pommern (heute: Bytów/Polen)
Todesdatum
12. April 1975
Todesort
Wriezen, Deutschland
Beruf
Schlosser
Erstkontakt und/oder Taufe
1930 schloss sich Kurt Pützmann den Bibelforschern an, er wurde später im KZ getauft

Biographische Orte

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Wohnort(e)

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Nationalsozialismus

Widerstand und Verfolgung von Familienangehörigen im Kommunismus

Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus

Nach dem Tod seines Vaters 1930 übernahm Kurt Pützmann dessen Schlosserei in Bütow und führte sie mithilfe seiner Mutter Anna Pützmann weiter. 1936 mussten beide den Betrieb aufgeben, weil sie keine Aufträge mehr bekamen, da Kurt Pützmann sich weigerte, in die DAF einzutreten. Er ging daraufhin nach Königsberg in Ostpreußen und nahm eine Stellung als Reparaturschlosser an. Schon kurz zuvor hatte die die Gestapo erfolglos versucht, die kleine Bibelforschergruppe in Bütow zu zerschlagen.

Kurt Pützmann hatte zum Jahreswechsel 1936/37 seine Mutter besucht und war nur zufällig anwesend, als die Gestapo sie am 2. Januar 1937 verhaftete. Im Verhör bekannte er mutig, dass er gegen Krieg sei, woraufhin die Gestapo auch ihn im Kösliner Gefängnis inhaftierte. Am 15. Juli tagte das Sondergericht Köslin, das ihn wegen seiner Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas zu sieben und seine Mutter zu neun Monaten Gefängnishaft verurteilte. Drei weitere Bibelforscher waren mitangeklagt. Für Kurt Pützmann hatte die Gestapo nach der Strafverbüßung Schutzhaft angeordnet. Am 12. August 1937 wurde er vom Gefängnis Köslin in das KZ Sachsenhausen eingeliefert.

Bei seiner Ankunft in Sachsenhausen bekannte sich Kurt Pützmann vor den SS-Mannschaften und den anwesenden Glaubensbrüdern als Zeuge Jehovas. Er wurde im Block 12 – dem Bibelforscherblock – untergebracht. Als er sich während der Arbeit einmal setzte, musste er am 11. Juli 1939 am Lagertor Strafstehen, eine auch in anderen KZ-Lagern gefürchtete Prozedur, bei der die Häftlinge stundenlang in der Nähe des Lagertores standen und von vorbeigehenden SS-Männern drangsaliert wurden. Am 12. März 1940 wurde Kurt Pützmann mit anderen Bibelforschern in das Außenkommando Wewelsburg überstellt. Am 30. April 1943 wurde das Lager aufgelöst. Kurt Pützmann war, wie andere Bibelforscher auch, am 6. April in das KZ Ravensbrück überstellt worden. Am 1. März 1945 wurde er aus Ravensbrück entlassen. Das bedeutete aber keineswegs eine Rückkehr zu seiner Familie. Vielmehr wurde auf das Gut Comthurey, einem Außenlager von Ravensbrück geschickt, wo er sich täglich bei der örtlichen Polizeibehörde melden musste. Bis zur Befreiung durch sowjetische Soldaten blieb er dort.

Da er nicht in seine Heimat zurück konnte, ging er zunächst auf das Gut Hartzwalde, dass als KZ-Kommando im April aufgelöst worden war. Viele Häftlinge saßen dort bis Ende des Jahres 1945 fest, da es die Nachkriegsumstände unmöglich machten, nach Hause zu gelangen. Kurt Pützmann arbeitete dort im Sommer 1945 beim Ernteeinsatz und lernte Elisabeth Meyer kennen.

(Bersch: Aberkannt, S. 209–217.)

Widerstand und Verfolgung im Kommunismus

Kurt Pützmann zog im Dezember 1945 von Hartzwalde nach Wriezen, wo schon seine Schwester Lotty mit ihrem Mann Friedrich Scheutzow sowie seine Mutter Anna Pützmann lebten. Er und Elisabeth Meyer heiraten am 12. Januar 1946. Nach ihrer Hochzeit wurden beide vom Zweigdiener Erich Frost gebeten, die Gemeinde von Jehovas Zeugen in Wriezen wieder aufzubauen. Es entstand eine kleine Versammlung mit etwa 20 Personen. Kurt Pützmann wurde als Gruppendiener eingesetzt. Arbeit fand er 1947 als Schlosser in der Zuckerfabrik Wriezen.

Kurt Pützmann erhielt seine Anerkennung als Opfer des Faschismus von der Provinzialverwaltung Mark-Brandenburg am 8. April 1946. Er und seine Frau bekamen am 20. Dezember 1946 einen OdF-Ausweis. Im Jahr 1948 kam es zu ersten Konflikten mit den Behörden. Das Ehepaar beteiligte sich nicht am Volksbegehren, das im Mai und Juni durchgeführt wurde und sich gegen eine Staatsgründung in den Westzonen richtete. Am 6. Juli 1949 lud die Kriminalpolizei Bad Freienwalde Kurt Pützmann vor. Worum es hier im Einzelnen ging, ist nicht bekannt, es hatte aber offensichtlich mit dem Missionswerk und den Zusammenkünften der Zeugen Jehovas in Wriezen zu tun. Vom 23. bis 26. September 1949 wurde er dann sogar im Gefängnis der Staatssicherheit Bad Freienwalde inhaftiert. In dieser Zeit wurde das Ehepaar auch aufgefordert, ihre OdF-Ausweise zwecks einer Änderung vorzulegen, was sie auch taten. Sie erhielten sie nie zurück. Ende April 1950 bekamen sie die Aberkennung als Verfolgte des Naziregimes mit der knappen Begründung:

„Sie beide gehören zu dem Kreis der ernsten Bibelforscher. Ihre Einstellung zum Staat ist negativ. Bei dem Volksbegehren im Jahre 1948 für die Einheit Deutschlands wurden Sie beide aufgefordert dafür zu stimmen, beide haben Sie abgelehnt. Auch jetzt stehen sie in Gegnerschaft zur Demokratischen Republik. Sie sind nicht Mitglied der VVN oder einer Partei noch einer anderen Organisation. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass wer nicht mit uns ist, ein Gegner unserer Sache ist. Wer aber Gegner ist, der kann auch nicht zum Kreis gehören, der vom Staat als Verfolgter des Naziregimes anerkannt ist.“

Kurt Pützmann nahm vom 12. bis 14. Mai 1950 an einer Kreisversammlung der Zeugen Jehovas in West-Berlin teil. Hier erhielt er offenbar erste Hinweise, wie er sich bei dem sich abzeichnenden Verbot der Religionsgemeinschaft in der DDR verhalten könne.

Das VPKA Oberbarnim ließ Kurt Pützmann am 4. September 1950 eine polizeiliche Verfügung zukommen, die das Verbot von Jehovas Zeugen in der DDR bekanntmachte. Sie erreichte ihn jedoch nicht mehr, da er bereits am 30. August 1950 verhaftet worden war. Am 5. September durchsuchte die VP die Wohnung der Pützmanns in der Odervorstadtstraße 18. Sie stellte eine Menge Literatur sicher, darunter zwölf Gebetsbücher, 17 „Aufklärungshefte“, 193 Wachttürme, zwei Liederbücher und verschiedene Formulare sowie Ausarbeitungen von Vorträgen. Kurt Pützmann befand sich in der Dienststelle der Staatsicherheit in Bad Freienwalde in Haft und wurde dort verhört. Dann begannen Staatsicherheit und Staatsanwaltschaft den Prozess gegen ihn vorzubereiten. Im Dezember wurde er in das Amtsgerichtsgefängnis Bad Freienwalde verlegt, später in das Gerichtsgefängnis Wriezen.

Die Große Strafkammer des Landgerichts Eberswalde verurteilte Kurt Pützmann am 6. Februar 1951 zu zehn Jahren Zuchthaus und zwei Jahren Gefängnis als Sühnemaßnahme. Bereits am 8. Februar 1951 bat der Zeuge Jehovas das Landgericht Eberswalde um die Urteilsbegründung und beantragte Revision gegen das Urteil. Ob die Revision je bearbeitet wurde, ist unklar. Auf alle Fälle blieb sie wirkungslos.

Kurt Pützmann wurde am 11. April 1951 vom Gefängnis in Wriezen in das Zuchthaus Luckau verlegt. Später lernte er auch die Haftanstalten Halle, Waldheim und Torgau kennen. Die letzten Monate seiner Haftzeit verbrachte er im Haftarbeitslager (HAL) Dresden-Klotzsche, hier war er in einer Brigade als Tiefbauarbeiter beschäftigt und arbeitete wahrscheinlich auch als Schweißer. Am 20. März 1957 wurde die Strafvollstreckung für Kurt Pützmann unterbrochen und zur Bewährung ausgesetzt. Einen Tag später wurde er aus dem HAL Dresden-Klotzsche entlassen, wobei ihm gute Arbeitsleistung sowie zufriedenstellende Führung und Disziplin bescheinigt wurden. Kurt Pützmann stand weiter unter Beobachtung und musste sich wöchentlich polizeilich melden.

Das Ehepaar Pützmann wohnte nun in Wriezen in der Saarstraße 24. Kurt Pützmann wurde als sehr ernst beschrieben, was nach sechzehnjähriger Haftzeit kein Wunder war. Aber er war ungebrochen. Nach seiner Haftentlassung setzte er seine religiöse Tätigkeit zusammen mit seiner Frau im Untergrund fort.

(Bersch: Aberkannt, S. 217–225.)

Foto von Kurt und Elisabeth Pützmann.
Kurt und Elisabeth Pützmann, um 1946 (UaP).
Der 1946 ausgestellte und 1950 wieder eingezogene OdF-Ausweis von Kurt Pützmann, mit Passfoto.
Der 1946 ausgestellte und 1950 wieder eingezogene OdF-Ausweis von Kurt Pützmann (BLHA, Rep. 601 Bezirkstag und Rat des Bezirkes Frankfurt [Oder] Nr. VdN-772).
Portrait Kurt Pützmann, aufgenommen nach der Haftentlassung, um 1958.
Kurt Pützmann nach der Haftentlassung 1957 (JZArchZE).

Gedenkzeichen

In der 2018 erstmals gezeigten Wanderausstellung "Verboten und verfolgt. Jehovas Zeugen im KZ Ravensbrück und in Haftanstalten der DDR", die in einer Kooperation der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück mit der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD) entstand, erzählen zwei Lesemappen die Biografien von Kurt und Elisabeth Pützmann.

Externe Medien

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